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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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Die Darlehensnehmer unterliegen zudem bestimmten Positiv- und Negativerklärungen. Die Positiverklärungen<br />

umfassen unter <strong>an</strong><strong>der</strong>em <strong>die</strong> ordnungsgemäße Inst<strong>an</strong>dhaltung <strong>der</strong> beliehenen Immobilien und <strong>die</strong> Einhaltung <strong>der</strong><br />

Zahlungsverpflichtungen. Die Negativerklärungen beinhalten unter <strong>an</strong><strong>der</strong>em Klauseln, <strong>die</strong> Verschmelzungen,<br />

Spaltungen und Formwechsel des jeweiligen Darlehensnehmers untersagen. Ein Verstoß gegen <strong>die</strong>se<br />

Erklärungen k<strong>an</strong>n <strong>die</strong> Helaba zur Kündigung des Darlehens berechtigen.<br />

Die Deutsche Wohnen AG haftet gesamtschuldnerisch für alle Fazilitäten. Die Rhein-Main Wohnen GmbH<br />

haftet gesamtschuldnerisch für <strong>die</strong> Fazilitäten A, B und C. Die Main-Taunus Wohnen GmbH & Co. KG haftet<br />

lediglich für <strong>die</strong> Fazilität D.<br />

Die Darlehensnehmer haben <strong>der</strong> Helaba neben Grundschulden zudem insbeson<strong>der</strong>e folgende Sicherheiten<br />

gewährt:<br />

<br />

<br />

<br />

eine Übertragung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus Zinssicherungsvereinbarungen durch <strong>die</strong><br />

Darlehensnehmer,<br />

eine Übertragung sämtlicher bestehen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> zukünftiger Rechte <strong>an</strong> Mieteinnahmen aus den beliehenen<br />

Immobilien durch <strong>die</strong> Darlehensnehmer und<br />

eine erstr<strong>an</strong>gige Verpfändung sämtlicher Guthaben des Reservekontos aus (i) den Zahlungen des<br />

Darlehensnehmers zur Behebung eines Verstoßes gegen Fin<strong>an</strong>cial Coven<strong>an</strong>ts und (ii) dem Verkauf von<br />

Einheiten aus dem beliehenen Immobilienportfolio und bestimmter <strong>an</strong><strong>der</strong>er Einheiten.<br />

Darlehensvertrag zwischen <strong>der</strong> GEHAG und <strong>der</strong> Bayerischen L<strong>an</strong>desb<strong>an</strong>k<br />

Die GEHAG als Darlehensnehmer und <strong>die</strong> Bayerische L<strong>an</strong>desb<strong>an</strong>k als Darlehensgeber haben am 28. September<br />

2010 einen Darlehensvertrag über einen Betrag von bis zu EUR 255 Mio. abgeschlossen. Der Darlehensvertrag<br />

beinhaltet zwei Fazilitäten, wobei Fazilität A (EUR 228 Mio.) ein l<strong>an</strong>gfristiges Darlehen und Fazilität B<br />

(EUR 27 Mio.) eine revolvierende Betriebsmittellinie ist, <strong>die</strong> zwischenzeitlich von <strong>der</strong> GEHAG gekündigt<br />

wurde. Fazilität A ist in drei Tr<strong>an</strong>chen unterteilt: eine erste Tr<strong>an</strong>che von EUR 131 Mio., eine zweite Tr<strong>an</strong>che<br />

von EUR 70 Mio. und eine dritte Tr<strong>an</strong>che von EUR 27 Mio. Die dritte Tr<strong>an</strong>che ist zwischenzeitlich vollständig<br />

zurückgezahlt.<br />

Das Darlehen wird zum 31. Dezember 2018 fällig. Für <strong>die</strong> Regeltilgung <strong>der</strong> Darlehensfazilität A ist ein<br />

jährlicher Betrag in Höhe von EUR 2,55 Mio. zur Zahlung vorgesehen, zahlbar am jeweiligen Zinstermin im<br />

vierten Quartal eines jeden Kalen<strong>der</strong>jahres. Zudem ist <strong>der</strong> Darlehensnehmer beim Verkauf von Einheiten aus<br />

dem beliehenen Immobilienportfolio zu Son<strong>der</strong>tilgungen verpflichtet. In <strong>die</strong>sem Fall ist ein den verkauften<br />

Immobilien zugeordneter Betrag im Voraus zurückzuzahlen. Darüber hinaus hat <strong>die</strong> GEHAG bei<br />

Einzelprivatisierungen einen bestimmten Zusatzbetrag zu zahlen.<br />

Die Deutsche Wohnen AG haftet gesamtschuldnerisch für sämtliche im Rahmen des Darlehensvertrags<br />

entstehenden gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen. Am 30. Juni 2013 belief sich das unter<br />

<strong>die</strong>sem Vertrag in Anspruch genommene Darlehen auf rund EUR 119,3 Mio.<br />

Der Zinssatz für das Darlehen beträgt EURIBOR (auf 3-Monats-Basis) zuzüglich einer Marge. Die Marge für<br />

<strong>die</strong> erste Tr<strong>an</strong>che von Fazilität A liegt bei 84 Basispunkten und für <strong>die</strong> zweite Tr<strong>an</strong>che bei 234 Basispunkten.<br />

Die GEHAG hat sich gegenüber <strong>der</strong> Bayerischen L<strong>an</strong>desb<strong>an</strong>k verpflichtet, Zinssicherungsvereinbarungen<br />

einzugehen, um Zinsän<strong>der</strong>ungsrisiken im Umf<strong>an</strong>g von mindestens 75 % von Fazilität A auszugleichen.<br />

Die GEHAG ist im Rahmen des Darlehensvertrags zur Einhaltung bestimmter Debt-to-Rent- und Debt-Service-<br />

Cover-Ratios verpflichtet, <strong>die</strong> jährlich getestet werden.<br />

Die GEHAG unterliegt zudem bestimmten Positiv- und Negativerklärungen. Zu den Positiverklärungen zählen<br />

unter <strong>an</strong><strong>der</strong>em <strong>die</strong> ordnungsgemäße Inst<strong>an</strong>dhaltung <strong>der</strong> beliehenen Immobilien, <strong>die</strong> Tätigung von Investitionen<br />

gemäß dem Businesspl<strong>an</strong> und <strong>der</strong> Abschluss spezifischer Versicherungspolicen. Zu den Negativerklärungen<br />

zählt <strong>der</strong> Verzicht auf Ausschüttungen <strong>an</strong> Gesellschafter, sol<strong>an</strong>ge <strong>die</strong> Fin<strong>an</strong>cial Coven<strong>an</strong>ts nicht erfüllt werden.<br />

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