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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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Die Deutsche Wohnen-Angebotsaktien werden nach Ablauf <strong>der</strong> Weiteren Annahmefrist,<br />

frühestens jedoch nach Eintragung <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> jeweiligen Angebotskapitalerhöhungen<br />

(welche bis spätestens zum 1. Mai 2014 erfolgen muss) und <strong>der</strong><br />

Zulassung zum Börsenh<strong>an</strong>del im Regulierten Markt (Prime St<strong>an</strong>dard) <strong>an</strong> <strong>der</strong> Fr<strong>an</strong>kfurter<br />

Wertpapierbörse, auf <strong>die</strong> bei Clearstream von den Depotb<strong>an</strong>ken unterhaltenen<br />

Wertpapierdepots übertragen. Hierin liegt ein Angebot <strong>der</strong> Umtauschtreuhän<strong>der</strong> zur<br />

Übereignung <strong>der</strong> Wertpapiere, dessen Annahme durch den ehemaligen GSW-<br />

Aktionär den Umtauschtreuhän<strong>der</strong>n nicht zuzugehen braucht.<br />

Sofern aufgrund des Umtauschverhältnisses Teilrechte mit <strong>der</strong> ISIN<br />

DE000A1X3R49 <strong>an</strong> Deutsche Wohnen-Angebotsaktien entstehen, können hieraus<br />

keine Aktionärsrechte geltend gemacht werden, sodass eine Arron<strong>die</strong>rung zu Vollrechten<br />

(sog. Spitzenregulierung) erfor<strong>der</strong>lich wird. Spitzen werden nur in bar abgegolten.<br />

In <strong>die</strong>sem Zusammenh<strong>an</strong>g wird <strong>die</strong> Abwicklungsstelle <strong>die</strong> auf <strong>die</strong> zugeteilten<br />

Deutsche Wohnen-Angebotsaktien entfallenden Teilrechte nach Ablauf eines noch<br />

festzulegenden Termins zw<strong>an</strong>gsweise zu g<strong>an</strong>zen Aktien zusammenlegen und über<br />

<strong>die</strong> Börse veräußern. Der Erlös wird sod<strong>an</strong>n den berechtigten ehemaligen GSW-<br />

<strong>Aktionäre</strong>n entsprechend <strong>der</strong> auf sie entfallenden Teilrechte ausgezahlt.<br />

Die Deutsche Wohnen hat ihre Verpflichtung – im Hinblick auf <strong>die</strong> Eingereichten<br />

GSW-Aktien – zur Erbringung <strong>der</strong> Gegenleistung aus dem Umtausch<strong>an</strong>gebot erfüllt,<br />

wenn <strong>die</strong> Durchführung <strong>der</strong> Angebotskapitalerhöhungen in das H<strong>an</strong>delsregister <strong>der</strong><br />

Deutsche Wohnen eingetragen wurde, <strong>die</strong> Deutsche Wohnen-Angebotsaktien zum<br />

H<strong>an</strong>del <strong>an</strong> <strong>der</strong> Fr<strong>an</strong>kfurter Wertpapierbörse zugelassen wurden und <strong>die</strong>se Deutsche<br />

Wohnen-Angebotsaktien auf <strong>die</strong> von den Depotb<strong>an</strong>ken bei Clearstream unterhaltenen<br />

Wertpapierdepots übertragen und etwaige Zahlungen im Rahmen <strong>der</strong> Spitzenregulierung<br />

geleistet worden sind. Es obliegt den jeweiligen Depotb<strong>an</strong>ken, <strong>die</strong> Deutsche<br />

Wohnen-Angebotsaktien den jeweils <strong>an</strong>nehmenden ehemaligen GSW-<br />

<strong>Aktionäre</strong>n gutzuschreiben.<br />

Die Gutschrift <strong>der</strong> Deutsche Wohnen-Angebotsaktien bei den jeweiligen Depotb<strong>an</strong>ken<br />

erfolgt unverzüglich, voraussichtlich nicht später als sieben B<strong>an</strong>karbeitstage<br />

nach Veröffentlichung <strong>der</strong> Ergebnisbek<strong>an</strong>ntmachung (wie unter Ziffer 18 definiert).<br />

Die Depotb<strong>an</strong>ken werden sämtliche den GSW-<strong>Aktionäre</strong>n zustehenden Bruchteile<br />

<strong>an</strong> Deutsche Wohnen-Angebotsaktien (in Form g<strong>an</strong>zer Deutsche Wohnen-<br />

Angebotsaktien) auf das Depot <strong>der</strong> Abwicklungsstelle bei Clearstream übertragen.<br />

Die Abwicklungsstelle wird <strong>die</strong>se Bruchteile <strong>an</strong> Deutsche Wohnen-Angebotsaktien<br />

zugunsten <strong>der</strong> das Umtausch<strong>an</strong>gebot <strong>an</strong>nehmenden GSW-<strong>Aktionäre</strong> veräußern. Die<br />

aus <strong>die</strong>sen Veräußerungen resultierenden Erlöse werden den Konten <strong>der</strong> das Umtausch<strong>an</strong>gebot<br />

<strong>an</strong>nehmenden GSW-<strong>Aktionäre</strong> innerhalb von voraussichtlich zehn<br />

B<strong>an</strong>karbeitstagen nach Einbuchung <strong>der</strong> Deutsche Wohnen-Angebotsaktien in <strong>die</strong><br />

Depots <strong>der</strong> ehemaligen GSW-<strong>Aktionäre</strong> gutgeschrieben.<br />

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