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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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<strong>der</strong> geprüfte Konzernabschluss <strong>der</strong> Gesellschaft (IFRS) für das zum 31. Dezember 2010 endende<br />

Geschäftsjahr;<br />

<strong>der</strong> geprüfte Jahresabschluss <strong>der</strong> Gesellschaft (HGB) für das zum 31. Dezember 2012 endende<br />

Geschäftsjahr;<br />

<strong>die</strong> Prognose des Funds from Operations (FFO) ohne Verkauf („FFO (ohne Verkauf)“) für das<br />

Geschäftsjahr 2013 für den Deutsche Wohnen-Konzern; und<br />

<strong>die</strong> Pro-Forma-Konzern-Fin<strong>an</strong>zinformationen <strong>der</strong> Deutsche Wohnen AG für das zum 31. Dezember 2012<br />

endende Geschäftsjahr sowie für den zum 30. Juni 2013 endenden Sechsmonatszeitraum.<br />

Künftige Geschäftsberichte sowie Quartalsfin<strong>an</strong>z- bzw. Zwischenberichte <strong>der</strong> Gesellschaft werden bei <strong>der</strong><br />

Gesellschaft und <strong>der</strong> in <strong>die</strong>sem Prospekt gen<strong>an</strong>nten Zahlstelle (siehe „Allgemeine Angaben zur Deutsche<br />

Wohnen AG und zum Deutsche Wohnen-Konzern—Bek<strong>an</strong>ntmachungen, Zahl- und Anmeldestelle“) erhältlich<br />

sein. Die Geschäftsberichte <strong>der</strong> Gesellschaft werden außerdem im Bundes<strong>an</strong>zeiger bek<strong>an</strong>nt gemacht werden.<br />

Wesentliche Interessen, einschließlich Interessenkonflikten, <strong>an</strong> dem Angebot<br />

Für ihre Verpflichtung, bis zu 5,1 % <strong>der</strong> GSW-Aktien in dem Falle zu zeichnen, dass mehr als 94,9 % <strong>der</strong> GSW-<br />

Aktien <strong>der</strong> Deutsche Wohnen AG <strong>an</strong>ge<strong>die</strong>nt werden sollten, erhält <strong>die</strong> Deutsche B<strong>an</strong>k AG von <strong>der</strong> Deutsche<br />

Wohnen AG eine Provision, <strong>der</strong>en Höhe unter <strong>an</strong><strong>der</strong>em von dem Betrag, <strong>der</strong> als Gegenleistung für den Erwerb<br />

<strong>der</strong> GSW-Aktien zur Verfügung gestellt wird, und <strong>der</strong> Zeitsp<strong>an</strong>ne bis zur Weiterveräußerung <strong>die</strong>ser Aktien<br />

abhängt. Ferner ist <strong>die</strong> Deutsche Wohnen AG verpflichtet, <strong>der</strong> Deutsche B<strong>an</strong>k AG <strong>die</strong> Differenz zwischen dem<br />

nach <strong>die</strong>sem Verfahren von dem Käufer gezahlten Kaufpreis und dem Betrag, zu welchem <strong>die</strong> Deutsche B<strong>an</strong>k<br />

AG <strong>die</strong> GSW-Aktien erworben hat, auszugleichen.<br />

Die Deutsche B<strong>an</strong>k AG und <strong>die</strong> UBS Deutschl<strong>an</strong>d AG erhalten von <strong>der</strong> Deutsche Wohnen AG zudem bei<br />

erfolgreichem Abschluss des <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>s ein Erfolgshonorar in Höhe von bis zu 0,85 % des<br />

Angebotsvolumens. Unter Angebotsvolumen wird dabei grundsätzlich <strong>die</strong> Anzahl sämtlicher im Rahmen des<br />

<strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>s eingereichter GSW-Aktien multipliziert mit dem XETRA Tagesschlusskurs <strong>der</strong> GSW-<br />

Aktie am letzten Tag <strong>der</strong> Annahmefrist (§ 16 Abs. 1 WpÜG) des <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>s verst<strong>an</strong>den. Im Fall eines<br />

erfolgreichen Abschlusses des <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>s erhält zudem <strong>die</strong> DZ BANK AG Deutsche Zentral-<br />

Genossenschaftsb<strong>an</strong>k, Fr<strong>an</strong>kfurt am Main eine Vergütung in Höhe von 200.000 Euro von <strong>der</strong> Deutsche Wohnen<br />

AG.<br />

Weitere Interessenkonflikte bestehen nicht.<br />

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