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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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Der folgende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> International Fin<strong>an</strong>cial<br />

Reporting St<strong>an</strong>dards (IFRS), wie sie in <strong>der</strong> EU <strong>an</strong>zuwenden sind, und <strong>der</strong> ergänzend nach § 315a Abs.<br />

1 HGB <strong>an</strong>zuwendenden h<strong>an</strong>delsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss und den auf <strong>der</strong><br />

Grundlage <strong>der</strong> deutschen h<strong>an</strong>delsrechtlichen Vorschriften (HGB) aufgestellten Konzernlagebericht <strong>der</strong><br />

Deutsche Wohnen AG für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr als G<strong>an</strong>zes und nicht<br />

allein auf den in <strong>die</strong>sem Prospekt auf den vorhergehenden Seiten abgebildenten Konzernabschluss.<br />

BESTÄTIGUNGSVERMERK<br />

Wir haben den von <strong>der</strong> Deutsche Wohnen AG, Fr<strong>an</strong>kfurt am Main, aufgestellten Konzernabschluss –<br />

bestehend aus Bil<strong>an</strong>z, Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung,<br />

Eigenkapitalverän<strong>der</strong>ungsrechnung und Anh<strong>an</strong>g – sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr<br />

vom 1. J<strong>an</strong>uar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und<br />

Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in <strong>der</strong> EU <strong>an</strong>zuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a<br />

Abs. 1 HGB <strong>an</strong>zuwendenden h<strong>an</strong>delsrechtlichen Vorschriften liegt in <strong>der</strong> Ver<strong>an</strong>twortung <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Vertreter <strong>der</strong> Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> von uns durchgeführten Prüfung<br />

eine Beurteilung über den Konzernabschluss und über den Konzernlagebericht abzugeben.<br />

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung <strong>der</strong> vom Institut <strong>der</strong><br />

Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung<br />

vorgenommen. D<strong>an</strong>ach ist <strong>die</strong> Prüfung so zu pl<strong>an</strong>en und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und<br />

Verstöße, <strong>die</strong> sich auf <strong>die</strong> Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung <strong>der</strong><br />

<strong>an</strong>zuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes <strong>der</strong><br />

Vermögens-, Fin<strong>an</strong>z- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichen<strong>der</strong> Sicherheit erk<strong>an</strong>nt werden.<br />

Bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Prüfungsh<strong>an</strong>dlungen werden <strong>die</strong> Kenntnisse über <strong>die</strong> Geschäftstätigkeit und über<br />

das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie <strong>die</strong> Erwartungen über mögliche Fehler<br />

berücksichtigt. Im Rahmen <strong>der</strong> Prüfung werden <strong>die</strong> Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />

internen Kontrollsystems sowie Nachweise für <strong>die</strong> Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht<br />

überwiegend auf <strong>der</strong> Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst <strong>die</strong> Beurteilung <strong>der</strong><br />

Jahresabschlüsse <strong>der</strong> in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, <strong>der</strong> Abgrenzung des<br />

Konsoli<strong>die</strong>rungskreises, <strong>der</strong> <strong>an</strong>gew<strong>an</strong>dten Bil<strong>an</strong>zierungs- und Konsoli<strong>die</strong>rungsgrundsätze und <strong>der</strong><br />

wesentlichen Einschätzungen <strong>der</strong> gesetzlichen Vertreter sowie <strong>die</strong> Würdigung <strong>der</strong> Gesamtdarstellung des<br />

Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes. Wir sind <strong>der</strong> Auffassung, dass unsere Prüfung eine<br />

hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung aufgrund <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht <strong>der</strong><br />

Konzernabschluss den IFRS, wie sie in <strong>der</strong> EU <strong>an</strong>zuwenden sind, sowie den ergänzend nach<br />

§ 315a Abs. 1 HGB <strong>an</strong>zuwendenden h<strong>an</strong>delsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung<br />

<strong>die</strong>ser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild <strong>der</strong> Vermögens-, Fin<strong>an</strong>z- und<br />

Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einkl<strong>an</strong>g mit dem Konzernabschluss,<br />

vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von <strong>der</strong> Lage des Konzerns und stellt <strong>die</strong> Ch<strong>an</strong>cen und Risiken<br />

<strong>der</strong> zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.<br />

Berlin, 25. Februar 2013<br />

Ernst & Young GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Völker<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

Glöckner<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

F-55

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