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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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estimmte Bedingungen eingetreten sind. Dazu gehören beispielsweise<br />

<strong>die</strong> Eintragung <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> ordentlichen Sachkapitalerhöhung,<br />

<strong>der</strong> ordentlichen Barkapitalerhöhung und <strong>der</strong> Kapitalerhöhung aus<br />

genehmigtem Kapital jeweils in dem zur Abwicklung <strong>die</strong>ses<br />

Umtausch<strong>an</strong>gebots erfor<strong>der</strong>lichen Umf<strong>an</strong>g in das H<strong>an</strong>delsregister sowie<br />

dass <strong>die</strong> Mindest<strong>an</strong>nahmequote von 75 % <strong>der</strong> zum Zeitpunkt <strong>der</strong><br />

Veröffentlichung <strong>die</strong>ser Angebotsunterlage ausstehenden GSW-Aktien<br />

erreicht wird. Auf Bedingungen k<strong>an</strong>n (mit Ausnahme <strong>der</strong> <strong>die</strong><br />

Angebotskapitalerhöhungen betreffenden Bedingungen, <strong>die</strong> unverzichtbar<br />

sind) verzichtet werden. Die Mindest<strong>an</strong>nahmequote k<strong>an</strong>n verringert<br />

werden.<br />

Zeitpl<strong>an</strong><br />

Die Frist für <strong>die</strong> Annahme des <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>s beginnt mit <strong>der</strong><br />

Veröffentlichung <strong>die</strong>ser Angebotsunterlage am 2. Oktober 2013. Sie endet<br />

am<br />

30. Oktober 2013, 24:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit).<br />

Es k<strong>an</strong>n zur Verlängerung <strong>der</strong> Frist für <strong>die</strong> Annahme des<br />

<strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>s kommen.<br />

Abwicklung<br />

Die Annahme des Angebots ist schriftlich gegenüber <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Depotb<strong>an</strong>k bis zum Ablauf <strong>der</strong> Annahmefrist bzw. <strong>der</strong> verlängerten<br />

Annahmefrist zu erklären. Sie wird mit fristgerechter Umbuchung <strong>der</strong><br />

innerhalb <strong>der</strong> Annahmefrist, <strong>die</strong> verlängert werden k<strong>an</strong>n, eingereichten<br />

GSW-Aktien in <strong>die</strong> ISIN DE000GSW1137 (WKN GSW 113) bei <strong>der</strong><br />

Clearstream wirksam. Ist <strong>die</strong> Annahme innerhalb <strong>die</strong>ser Frist gegenüber<br />

<strong>der</strong> Depotb<strong>an</strong>k erklärt worden, gilt <strong>die</strong> Umbuchung als fristgerecht erfolgt,<br />

wenn <strong>die</strong>se Umbuchung spätestens am zweiten B<strong>an</strong>karbeitstag, d.h. dem<br />

zweiten Tag, <strong>an</strong> dem B<strong>an</strong>ken in Fr<strong>an</strong>kfurt am Main für den allgemeinen<br />

Geschäftsverkehr geöffnet sind, nach Ablauf <strong>der</strong> Annahmefrist bis 18:00<br />

Uhr (mitteleuropäische Zeit) vorgenommen worden ist.<br />

Die Deutsche B<strong>an</strong>k Aktiengesellschaft als Abwicklungsstelle wird in<br />

Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> UBS Deutschl<strong>an</strong>d AG und <strong>der</strong> DZ BANK AG<br />

Deutsche Zentral-Genossenschaftsb<strong>an</strong>k, h<strong>an</strong>delnd als<br />

Umtauschtreuhän<strong>der</strong>, ver<strong>an</strong>lassen, dass <strong>die</strong> Deutsche Wohnen-<br />

Angebotsaktien auf <strong>die</strong> Wertpapierdepots <strong>der</strong> das Angebot <strong>an</strong>nehmenden<br />

GSW-<strong>Aktionäre</strong> übertragen werden.<br />

Stabilisierungsmaßnahmen,<br />

Mehrzuteilung und<br />

Greenshoe-Option.<br />

E.4 Wesentliche Interessen,<br />

einschließlich<br />

Interessenkonflikten, <strong>an</strong><br />

dem Angebot.<br />

Nicht <strong>an</strong>wendbar. Dieser Prospekt betrifft ein Umtausch<strong>an</strong>gebot. Dieses<br />

wird nicht von Stabilisierungsmaßnahmen, Mehrzuteilungen, Greenshoe-<br />

Optionen o<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>en sonst im Zusammenh<strong>an</strong>g mit<br />

Wertpapieremissionen üblichen Maßnahmen begleitet.<br />

Für ihre Verpflichtung, bis zu 5,1 % <strong>der</strong> GSW-Aktien in dem Falle zu<br />

zeichnen, dass mehr als 94,9 % <strong>der</strong> GSW-Aktien <strong>der</strong> Deutsche Wohnen<br />

AG <strong>an</strong>ge<strong>die</strong>nt werden sollten, erhält <strong>die</strong> Deutsche B<strong>an</strong>k AG von <strong>der</strong><br />

Deutsche Wohnen AG eine Provision, <strong>der</strong>en Höhe unter <strong>an</strong><strong>der</strong>em von dem<br />

Betrag, <strong>der</strong> als Gegenleistung für den Erwerb <strong>der</strong> GSW-Aktien zur<br />

Verfügung gestellt wird, und <strong>der</strong> Zeitsp<strong>an</strong>ne bis zur Weiterveräußerung<br />

<strong>die</strong>ser Aktien abhängt. Ferner ist <strong>die</strong> Deutsche Wohnen AG verpflichtet,<br />

<strong>der</strong> Deutsche B<strong>an</strong>k AG <strong>die</strong> Differenz zwischen dem nach <strong>die</strong>sem<br />

Verfahren von dem Käufer gezahlten Kaufpreis und dem Betrag, zu<br />

welchem <strong>die</strong> Deutsche B<strong>an</strong>k AG <strong>die</strong> GSW-Aktien erworben hat,<br />

auszugleichen.<br />

Die Deutsche B<strong>an</strong>k AG und <strong>die</strong> UBS Deutschl<strong>an</strong>d AG erhalten von <strong>der</strong><br />

Deutsche Wohnen AG zudem bei erfolgreichem Abschluss des<br />

-S-30-

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