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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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11 Verbindlichkeiten gegenüber Fonds-Komm<strong>an</strong>ditisten<br />

Die Rhein-Pfalz Wohnen GmbH hat den Komm<strong>an</strong>ditisten des DB 14 einzelvertraglich ein<br />

An<strong>die</strong>nungsrecht für <strong>die</strong> Komm<strong>an</strong>dit<strong>an</strong>teile ab dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2019 eingeräumt. D<strong>an</strong>ach ist<br />

<strong>der</strong> Konzern dazu verpflichtet, <strong>die</strong> Anteile auf Auffor<strong>der</strong>ung zu <strong>an</strong>fänglich (im Jahr 2005) 105 % des<br />

eingezahlten Kapital<strong>an</strong>teils zu erwerben. Der zugesagte Kaufpreis für <strong>die</strong> Anteile steigt ab dem Jahr 2005<br />

um jährlich fünf Prozentpunkte. Weiterhin werden ausstehende Dividendenzahlungen für <strong>an</strong>ge<strong>die</strong>nte<br />

Komm<strong>an</strong>dit<strong>an</strong>teile berücksichtigt.<br />

Die Verbindlichkeiten haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:<br />

31.12.2012 31.12.2011<br />

Mio. EUR Mio. EUR<br />

Verbindlichkeiten zu Beginn <strong>der</strong> Periode ................................. 7,3 22,5<br />

Auszahlung für An<strong>die</strong>nung .......................................... 1,4 15,8<br />

Auflösung ....................................................... 1,0 0,0<br />

Aufzinsung ....................................................... 0,2 0,6<br />

Verbindlichkeiten zum Ende <strong>der</strong> Periode ................................. 5,1 7,3<br />

Der Ausweis <strong>der</strong> Verbindlichkeiten gegenüber Fonds-Komm<strong>an</strong>ditisten zum 31. Dezember 2012 erfolgt in<br />

voller Höhe (Vorjahr: EUR 7,3 Mio.) als kurzfristig, da <strong>die</strong> Auszahlungen für <strong>die</strong> restlichen An<strong>die</strong>nungen<br />

in 2013 erwartet werden.<br />

12 Sonstige Rückstellungen<br />

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:<br />

Revitalisierung Sonstige Summe<br />

Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR<br />

Beginn <strong>der</strong> Periode ....................................... 7,9 3,6 11,6<br />

In<strong>an</strong>spruchnahme ........................................ 1,6 1,4 3,0<br />

Auflösung .............................................. 0,0 0,3 0,3<br />

Zuführung .............................................. 0,4 5,6 6,0<br />

Ende <strong>der</strong> Periode ......................................... 6,7 7,6 14,3<br />

davon l<strong>an</strong>gfristig ......................................... 6,7 0,4 7,1<br />

davon kurzfristig ......................................... 0,0 7,2 7,2<br />

Die Rückstellung für Revitalisierung (EUR 6,7 Mio., Vorjahr: EUR 7,9 Mio.) resultiert aus dem<br />

Privatisierungsvertrag zwischen dem L<strong>an</strong>d Berlin und <strong>der</strong> GEHAG. D<strong>an</strong>ach wurde <strong>die</strong> GEHAG<br />

verpflichtet, einen Betrag in Höhe von ursprünglich TEUR 25.565 für Wohnumfeldverbesserung zu<br />

investieren. Regelungen hinsichtlich des Zeitraums bestehen nicht. Die Berechnung unterstellt wie im<br />

Vorjahr einen Zeitraum bis 2015 und einen Zinssatz in Höhe von rund 4 %. Die Zuführung betrifft den<br />

Aufzinsungseffekt <strong>der</strong> Rückstellung.<br />

Die Zuführungen unter den sonstigen Rückstellungen enthalten Beträge (EUR 4,2 Mio.), <strong>die</strong> im<br />

Zusammenh<strong>an</strong>g mit Akquisitionen stehen.<br />

13 Steuerschulden<br />

Die l<strong>an</strong>g- und kurzfristigen Steuerschulden (EUR 63,6 Mio., Vorjahr: EUR 58,6 Mio.) beinhalten im<br />

Wesentlichen den Barwert aus <strong>der</strong> Abgeltung <strong>der</strong> EK-02-Bestände (EUR 46,6 Mio., Vorjahr:<br />

EUR 50,5 Mio.) im Deutsche Wohnen Konzern. Nach dem Jahressteuergesetz 2008 wurde <strong>die</strong> bisherige<br />

Regelung zur Beh<strong>an</strong>dlung <strong>der</strong> EK-02-Bestände abgeschafft und stattdessen eine für uns verpflichtende<br />

pauschale Abschlagszahlung eingeführt. D<strong>an</strong>ach werden <strong>die</strong> Endbestände des EK 02 zum 31. Dezember<br />

2006 pauschal mit 3 % verwendungsunabhängig versteuert. Der verbleibende Best<strong>an</strong>d entfällt und löst<br />

keine weitere Körperschaftsteuererhöhung aus. Der sich ergebende Steuerbetrag ist entwe<strong>der</strong> innerhalb<br />

eines Zeitraums von zehn Jahren von 2008 bis 2017 in zehn gleichen Jahresraten o<strong>der</strong> barwertig in einem<br />

Einmalbetrag zu entrichten. Der gesamte EK-02-Best<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Deutsche Wohnen Gruppe beläuft sich auf<br />

EUR 3,5 Mrd. (Vorjahr: EUR 3,2 Mrd.). Bei <strong>der</strong> Bewertung wurde unterstellt, dass <strong>die</strong> Auszahlung in<br />

zehn Jahresraten (EUR 10,4 Mio., Vorjahr: EUR 9,6 Mio.) und nicht als einmalige, barwertige Zahlung<br />

erfolgt. Die EK-02-Verbindlichkeit hat sich aufgrund <strong>der</strong> Übernahme <strong>der</strong> BauBeCon Gruppe vor<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> Tilgungen des laufenden Jahres erhöht.<br />

F-37

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