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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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überschreitet, <strong>die</strong> zwischen EUR 30 Mio. und EUR 50 Mio. betragen, o<strong>der</strong> in denen <strong>der</strong> Verkaufspreis des<br />

zu veräußernden Objekts geringer als sein beizulegen<strong>der</strong> Zeitwert ist;<br />

<br />

<br />

<strong>der</strong> Erwerb, <strong>die</strong> Veräußerung o<strong>der</strong> Belastung von Anteilen <strong>an</strong> Immobiliengesellschaften, wenn <strong>der</strong> Kauf<br />

o<strong>der</strong> Verkauf eines vergleichbaren Immobilienportfolios nach den vorstehenden Parametern <strong>der</strong><br />

Zustimmung des Aufsichtsrats unterläge;<br />

<strong>der</strong> Erwerb, <strong>die</strong> Veräußerung o<strong>der</strong> Belastung von Anteilen <strong>an</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>en Unternehmen, <strong>die</strong> keine<br />

Immobiliengesellschaften sind;<br />

<strong>die</strong> Durchführung von Bauprojekten (bei denen es sich nicht um Inst<strong>an</strong>dsetzungs- und<br />

Mo<strong>der</strong>nisierungsmaßnahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs h<strong>an</strong>delt), sofern <strong>die</strong> <strong>an</strong>fallenden und<br />

durch Versicherungspolicen nicht gedeckten Kosten eine Schwelle von EUR 10 Mio. überschreiten;<br />

<br />

<br />

<br />

<strong>die</strong> Aufnahme von Krediten und <strong>an</strong><strong>der</strong>e Formen des Fremdkapitals, sofern bestimmte Voraussetzungen<br />

gegeben sind. Hierzu zählen unter <strong>an</strong><strong>der</strong>em Fälle, in denen <strong>der</strong> Wert eines Schuldinstruments mehr als<br />

EUR 30 Mio. o<strong>der</strong> <strong>die</strong> Beleihungsquote mehr als 65 % beträgt o<strong>der</strong> <strong>die</strong> Hedgingquote unter 75 % sinkt;<br />

bestimmte ungewöhnliche Tr<strong>an</strong>saktionen, beispielsweise <strong>die</strong> Vergabe von Krediten, wenn <strong>der</strong> Kreditbetrag<br />

mehr als EUR 10 Mio. beträgt und<br />

<strong>die</strong> Durchführung von Geschäften mit nahestehenden Personen.<br />

Der Aufsichtsrat hat <strong>die</strong> Entscheidung über <strong>die</strong> Zustimmung für bestimmte Geschäfte dem<br />

Akquisitionsausschuss übertragen. Zu <strong>die</strong>sen Geschäften zählen unter <strong>an</strong><strong>der</strong>em:<br />

<br />

<br />

Der Erwerb o<strong>der</strong> <strong>die</strong> Veräußerung von Immobilien, sofern <strong>der</strong> entsprechende Kauf- o<strong>der</strong> Verkaufspreis eine<br />

Schwelle von EUR 10 Mio. bis EUR 187,5 Mio. nicht überschreitet;<br />

<strong>der</strong> Erwerb, <strong>die</strong> Veräußerung o<strong>der</strong> Belastung von Anteilen <strong>an</strong> Immobiliengesellschaften, sofern <strong>der</strong> Wert<br />

<strong>der</strong> Tr<strong>an</strong>saktion eine Schwelle von EUR 10 Mio. bis EUR 187,5 Mio. nicht überschreitet;<br />

<strong>die</strong> Durchführung von Bauprojekten (bei denen es sich nicht um Inst<strong>an</strong>dsetzungs- und<br />

Mo<strong>der</strong>nisierungsmaßnahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs h<strong>an</strong>delt), sofern <strong>die</strong> <strong>an</strong>fallenden und<br />

durch Versicherungspolicen nicht gedeckten Kosten eine Schwelle von EUR 15 Mio. nicht überschreiten<br />

und<br />

<br />

<strong>die</strong> Aufnahme von Fremdkapital, sol<strong>an</strong>ge das Schuldinstrument den Betrag von EUR 100 Mio. nicht<br />

überschreitet.<br />

Geschäfte und Maßnahmen bedürfen keiner geson<strong>der</strong>ten Zustimmung durch den Aufsichtsrat, wenn sie Teil<br />

einer vom Aufsichtsrat genehmigten Unternehmenspl<strong>an</strong>ung sind und darin ausdrücklich gen<strong>an</strong>nt werden, es sei<br />

denn <strong>der</strong> Aufsichtsrat behält sich <strong>die</strong> Entscheidung über eine Zustimmung ausdrücklich vor.<br />

Neben Vorst<strong>an</strong>d und Aufsichtsrat verfügt <strong>die</strong> Gesellschaft mit Frau Dr. Kathrin Wolff als<br />

Generalbevollmächtigte <strong>der</strong> Gesellschaft und als Geschäftsführerin <strong>der</strong> Deutsche Wohnen M<strong>an</strong>agement GmbH<br />

über ein oberes M<strong>an</strong>agement im Sinne <strong>der</strong> prospektrechtlichen Vorschriften.<br />

Mitglie<strong>der</strong> des Vorst<strong>an</strong>ds und des oberen M<strong>an</strong>agements<br />

Gegenwärtig hat <strong>der</strong> Vorst<strong>an</strong>d zwei Mitglie<strong>der</strong>: Herr Zahn und Herr Witt<strong>an</strong>. Am 18. März 2011 hat <strong>der</strong><br />

Aufsichtsrat Herrn Witt<strong>an</strong> mit Wirkung zum 1. Oktober 2011 als weiteres Mitglied in den Vorst<strong>an</strong>d berufen.<br />

Außerdem ist Frau Dr. Kathrin Wolff als oberes M<strong>an</strong>agement <strong>der</strong> Gesellschaft im Sinne <strong>der</strong> prospektrechtlichen<br />

Vorschriften <strong>an</strong>zusehen. Die Mitglie<strong>der</strong> des Vorst<strong>an</strong>ds und des oberen M<strong>an</strong>agements <strong>der</strong> Gesellschaft sowie<br />

<strong>der</strong>en jeweilige Ressortzuständigkeit sind in <strong>der</strong> folgenden Übersicht aufgeführt.<br />

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