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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, <strong>die</strong> Fassung von § 4 <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> GSW entsprechend<br />

<strong>der</strong> Ausgabe <strong>der</strong> neuen Aktien aus dem Bedingten Kapital 2012 <strong>an</strong>zupassen.<br />

Das Gleiche gilt, soweit <strong>die</strong> Ermächtigung zur Begebung von W<strong>an</strong>del- und/o<strong>der</strong><br />

Optionsschuldverschreibungen und/o<strong>der</strong> Genussrechten und/o<strong>der</strong> Gewinnschuldverschreibungen<br />

mit W<strong>an</strong>dlungs- o<strong>der</strong> Optionsrecht bzw. W<strong>an</strong>dlungs- o<strong>der</strong> Optionspflicht<br />

gemäß Beschluss <strong>der</strong> Hauptversammlung <strong>der</strong> GSW vom 28. Juni 2012 während<br />

<strong>der</strong> Laufzeit <strong>der</strong> Ermächtigung nicht ausgeübt wird o<strong>der</strong> <strong>die</strong> entsprechenden<br />

Options- o<strong>der</strong> W<strong>an</strong>dlungsrechte bzw. Options- und W<strong>an</strong>dlungspflichten durch Ablauf<br />

<strong>der</strong> Ausübungsfristen o<strong>der</strong> in sonstiger Weise erlöschen.<br />

6.2.5 Bedingte Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital 2013)<br />

Das Grundkapital <strong>der</strong> GSW ist um bis zu EUR 7.500.000,00 durch Ausgabe von bis<br />

zu 7.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem <strong>an</strong>teiligen Betrag<br />

am Grundkapital von EUR 1,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013).<br />

Die bedingte Kapitalerhöhung <strong>die</strong>nt <strong>der</strong> Gewährung von Aktien <strong>an</strong> Inhaber o<strong>der</strong><br />

Gläubiger von W<strong>an</strong>del- und/o<strong>der</strong> Optionsschuldverschreibungen und/o<strong>der</strong> Genussrechten<br />

und/o<strong>der</strong> Gewinnschuldverschreibungen mit W<strong>an</strong>dlungs- o<strong>der</strong> Optionsrecht<br />

bzw. W<strong>an</strong>dlungs- o<strong>der</strong> Optionspflicht, <strong>die</strong> aufgrund <strong>der</strong> Ermächtigung gemäß Beschluss<br />

<strong>der</strong> Hauptversammlung <strong>der</strong> GSW vom 18. Juni 2013 unter Tagesordnungspunkt<br />

6.2 bis zum 17. Juni 2018 (einschließlich) von <strong>der</strong> GSW o<strong>der</strong> einem in- o<strong>der</strong><br />

ausländischen Unternehmen, <strong>an</strong> dem <strong>die</strong> GSW unmittelbar o<strong>der</strong> mittelbar mit <strong>der</strong><br />

Mehrheit <strong>der</strong> Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden. Das bedingte<br />

Kapital <strong>die</strong>nt ferner zur Ausgabe von Aktien <strong>an</strong> <strong>die</strong> Gläubiger <strong>der</strong> W<strong>an</strong>delschuldverschreibungen,<br />

<strong>die</strong> auf Basis <strong>der</strong> unter Tagesordnungspunkt 9.1 <strong>der</strong> Hauptversammlung<br />

<strong>der</strong> GSW vom 28. Juni 2012 beschlossenen Ermächtigung von <strong>der</strong><br />

GSW im November 2012 ausgegeben wurden für den Fall einer Anpassung des<br />

W<strong>an</strong>dlungsverhältnisses; sie wird insoweit nur durchgeführt, soweit von den W<strong>an</strong>dlungs-<br />

o<strong>der</strong> Optionsrechten aus den in 2012 von <strong>der</strong> GSW ausgegebenen W<strong>an</strong>delschuldverschreibungen<br />

tatsächlich Gebrauch gemacht wird o<strong>der</strong> W<strong>an</strong>dlungspflichten<br />

aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht <strong>an</strong><strong>der</strong>e Erfüllungsformen<br />

zur Be<strong>die</strong>nung eingesetzt werden. Die Ausgabe <strong>der</strong> neuen Aktien erfolgt<br />

zu dem nach Maßgabe <strong>der</strong> vorgen<strong>an</strong>nten Ermächtigungsbeschlüsse <strong>der</strong> Hauptversammlung<br />

vom 18. Juni 2013 bzw. <strong>der</strong> Hauptversammlung vom 28. Juni 2012<br />

jeweils zu bestimmenden Options- bzw. W<strong>an</strong>dlungspreis. Der Vorst<strong>an</strong>d ist ermächtigt,<br />

<strong>die</strong> Gewinnbeteiligung <strong>der</strong> neuen Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG<br />

festzulegen. Der Vorst<strong>an</strong>d ist ermächtigt, <strong>die</strong> weiteren Einzelheiten <strong>der</strong> Durchführung<br />

<strong>der</strong> bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.<br />

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, <strong>die</strong> Fassung von § 4 <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> GSW entsprechend<br />

<strong>der</strong> Ausgabe <strong>der</strong> neuen Aktien aus dem Bedingten Kapital 2013 <strong>an</strong>zupassen.<br />

Das Gleiche gilt, soweit <strong>die</strong> Ermächtigung zur Begebung von W<strong>an</strong>del- und/o<strong>der</strong><br />

Optionsschuldverschreibungen und/o<strong>der</strong> Genussrechten und/o<strong>der</strong> Gewinnschuldver-<br />

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