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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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20 Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen<br />

2010 2009<br />

TEUR TEUR<br />

Kosten <strong>der</strong> Datenverarbeitung und Kommunikation ........................... 4.411 4.771<br />

Laufende Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten ............................. 2.197 1.355<br />

Wertberichtigungen und Abschreibungen auf For<strong>der</strong>ungen ...................... 2.336 2.493<br />

Vertriebskosten ........................................................ 3.343 2.960<br />

Raumkosten ........................................................... 1.882 1.928<br />

Kfz- und Reisekosten .................................................... 708 1.252<br />

Versicherungen ......................................................... 313 391<br />

Kosten <strong>der</strong> Verwaltung und Sonstiges ....................................... 13.940 11.337<br />

29.130 26.488<br />

21 Restrukturierungs- und Reorg<strong>an</strong>isationsaufwendungen<br />

Die Restrukturierungs- und Reorg<strong>an</strong>isationsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Personalkosten<br />

(EUR 0,0 Mio., Vorjahr: EUR 3,4 Mio.) für Abfindungen und Gehaltszahlungen <strong>an</strong> ausgeschiedene bzw.<br />

freigestellte Mitarbeiter sowie Aufwendungen im Zusammenh<strong>an</strong>g mit <strong>der</strong> Integration und Reorg<strong>an</strong>isation<br />

(EUR 0,0 Mio., Vorjahr: EUR 4,4 Mio.).<br />

22 Fin<strong>an</strong>zaufwendungen<br />

Die Fin<strong>an</strong>zaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:<br />

2010 2009<br />

TEUR TEUR<br />

Laufende Zinsen ....................................................... 86.250 97.736<br />

Aufzinsung von Verbindlichkeiten und Pensionen ............................ 13.878 15.275<br />

Vorfälligkeitsentschädigung ............................................. 23.600 6.231<br />

123.728 119.242<br />

Die Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt Zahlungen für <strong>die</strong> Ablösung von Zinsswaps (EUR 15,3<br />

Mio., Vorjahr: EUR 0,0 Mio.) und Zahlungen im Zusammenh<strong>an</strong>g mit Darlehen (EUR 8,3 Mio., Vorjahr:<br />

EUR 6,2 Mio.).<br />

23 Ertragsteuern<br />

Bei in Deutschl<strong>an</strong>d <strong>an</strong>sässigen Unternehmen in <strong>der</strong> Rechtsform einer Kapitalgesellschaft fallen<br />

Körperschaftsteuer i.H.v. 15 % (Vorjahr: 15 %) sowie ein Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5 % (2009 und<br />

2008) <strong>der</strong> geschuldeten Körperschaftsteuer <strong>an</strong>. Zusätzlich unterliegen <strong>die</strong>se Gesellschaften <strong>der</strong><br />

Gewerbesteuer, <strong>der</strong>en Höhe sich in Abhängigkeit von gemeindespezifischen Hebesätzen bestimmt.<br />

Unternehmen in <strong>der</strong> Rechtsform <strong>der</strong> Personengesellschaft unterliegen ausschließlich <strong>der</strong> Gewerbesteuer.<br />

Das um <strong>die</strong> Gewerbesteuer gemin<strong>der</strong>te Ergebnis wird dem Gesellschafter für Zwecke <strong>der</strong><br />

Körperschaftsteuer zugerechnet. Mit Anwendung ab dem Ver<strong>an</strong>lagungszeitraum 2004 ist eine<br />

eingeschränkte Nutzung <strong>der</strong> körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge zu berücksichtigen.<br />

Dabei ist eine positive steuerliche Bemessungsgrundlage bis zu EUR 1 Mio. unbeschränkt, darüber<br />

hinausgehende Beträge bis maximal 60 % sind um einen vorh<strong>an</strong>denen Verlustvortrag zu kürzen.<br />

Mit Beschluss des Bundesrats vom 6. Juli 2007 wurde das Unternehmensteuerreformgesetz 2008<br />

verabschiedet. Das Gesetz sieht im Wesentlichen eine Senkung <strong>der</strong> Steuersätze sowie – zu<br />

Gegenfin<strong>an</strong>zierungszwecken – eine Verbreiterung <strong>der</strong> Bemessungsgrundlage vor; so wird <strong>die</strong><br />

Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen auf 30 % des steuerlichen EBITDA beschränkt, <strong>die</strong><br />

Gewerbesteuer stellt zukünftig keine steuerlich abziehbare Ausgabe mehr dar. Der für 2010 erwartete<br />

Ertragsteuersatz <strong>der</strong> Konzernobergesellschaft Deutsche Wohnen AG wird sich nominal auf 31,93 %<br />

belaufen. Bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> latenten Steuern zum 31. Dezember 2010 und 2009 wurde <strong>die</strong>ser<br />

Steuersatz zugrunde gelegt.<br />

F-124

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