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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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Eigentumsüberg<strong>an</strong>g später erfolgt. Die Bewertung erfolgt zum niedrigeren Wert aus Buchwert und<br />

beizulegendem Zeitwert. Im Fall von eigen genutzten Immobilien (IAS 16) wird <strong>die</strong> Abschreibung ab dem<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> Umglie<strong>der</strong>ung ausgesetzt. Die Immobilien werden dem Segment Verkauf zugeordnet.<br />

10 Fin<strong>an</strong>zielle Verbindlichkeiten<br />

Fin<strong>an</strong>zielle Verbindlichkeiten im Sinne von IAS 39 werden von <strong>der</strong> Deutsche Wohnen entwe<strong>der</strong><br />

• als sonstige fin<strong>an</strong>zielle Verbindlichkeiten, <strong>die</strong> zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden,<br />

o<strong>der</strong><br />

• als <strong>der</strong>ivative fin<strong>an</strong>zielle Verbindlichkeiten, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Voraussetzungen eines effektiven<br />

Sicherungsgeschäfts erfüllen,<br />

klassifiziert.<br />

Fin<strong>an</strong>zverbindlichkeiten<br />

Darlehen werden bei <strong>der</strong> erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich <strong>der</strong> mit <strong>der</strong><br />

Kreditaufnahme direkt verbundenen Tr<strong>an</strong>saktionskosten bewertet. Nach <strong>der</strong> erstmaligen Erfassung<br />

werden <strong>die</strong> verzinslichen Darlehen unter Anwendung <strong>der</strong> Effektivzinsmethode zu fortgeführten<br />

Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn <strong>die</strong> Schulden<br />

ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen.<br />

Genussrechte<br />

Die Mitarbeiter <strong>der</strong> GEHAG haben <strong>die</strong> Möglichkeit, sich <strong>an</strong> <strong>der</strong> GEHAG in Form von Genussrechten als<br />

stille Gesellschafter zu beteiligen. Diese Genussrechte werden zu einem Nominalbetrag erworben und<br />

berechtigen zur Gewinnbeteiligung. Nach acht Jahren hat <strong>der</strong> Mitarbeiter das Recht, das<br />

Genussrechtsverhältnis zu kündigen. Bei Ausübung des Kündigungsrechts wird <strong>der</strong> kumulierte Saldo des<br />

Kapitalkontos ausgezahlt (Nennwert + Gewinn<strong>an</strong>teile ./. Verlust<strong>an</strong>teile). Eine Nachschusspflicht besteht<br />

nicht. Die Genussrechte werden als l<strong>an</strong>gfristiges Fremdkapital (EUR 0,1 Mio.) unter den<br />

Fin<strong>an</strong>zverbindlichkeiten ausgewiesen.<br />

W<strong>an</strong>delschuldverschreibungen<br />

Die W<strong>an</strong>delschuldverschreibungen wurden im Rahmen des Erwerbs <strong>der</strong> GEHAG Gruppe ausgegeben.<br />

W<strong>an</strong>delschuldverschreibungen werden als zusammengesetzte Fin<strong>an</strong>zinstrumente <strong>an</strong>gesehen, <strong>die</strong> aus einer<br />

Verbindlichkeits- und einer Eigenkapitalkomponente bestehen. Die Bewertung <strong>der</strong><br />

Verbindlichkeitskomponente am Ausgabetag erfolgt durch Abzinsung <strong>der</strong> zukünftigen Zahlungen mit<br />

einem adäquaten marktüblichen Zinssatz. Die W<strong>an</strong>delschuldverschreibungen sind im Geschäftsjahr 2010<br />

vollständig getilgt worden.<br />

Die Eigen- und Fremdkapitalkomponente wurde geson<strong>der</strong>t durch einen unabhängigen Sachverständigen<br />

zum Ausgabestichtag bewertet. Die Summe aus beiden repräsentierte den Gesamtwert <strong>der</strong><br />

W<strong>an</strong>delschuldverschreibungen.<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten<br />

Die Verbindlichkeiten werden bei <strong>der</strong> erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.<br />

Nach <strong>der</strong> erstmaligen Erfassung werden sie unter Anwendung <strong>der</strong> Effektivzinsmethode zu fortgeführten<br />

Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn <strong>die</strong> Schulden<br />

ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen.<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Fonds-Komm<strong>an</strong>ditisten<br />

Nach IAS 32 (revised 2003) sind <strong>die</strong> Kündigungsmöglichkeiten des Komm<strong>an</strong>ditisten ein entscheidendes<br />

Kriterium für <strong>die</strong> Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital. Fin<strong>an</strong>zinstrumente, <strong>die</strong> dem Inhaber<br />

(hier: Komm<strong>an</strong>ditisten) das Recht zur Rückgabe <strong>an</strong> den Emittenten gegen Zahlung eines Geldbetrags<br />

ermächtigen, stellen eine fin<strong>an</strong>zielle Verbindlichkeit dar. Auf Grund <strong>der</strong> bestehenden Kündigungsrechte<br />

<strong>der</strong> Komm<strong>an</strong>ditisten sind <strong>die</strong> Komm<strong>an</strong>dit<strong>an</strong>teile und das „Nettovermögen <strong>der</strong> Anteilseigner“ im<br />

Fremdkapital auszuweisen. Gemäß IAS 32.35 (revised 2003) sind als Folge dessen Ergebnis<strong>an</strong>teile <strong>der</strong><br />

Komm<strong>an</strong>ditisten und Min<strong>der</strong>heitengesellschafter im Fin<strong>an</strong>zaufw<strong>an</strong>d auszuweisen.<br />

Das Nettovermögen <strong>der</strong> Komm<strong>an</strong>ditisten muss zum Geschäftsjahresende in Höhe des Verkehrswerts<br />

(Fair Value) eines möglichen Rückzahlungsbetrags erfasst werden. Werterhöhungen werden dabei als<br />

F-109

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