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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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Deutsche Wohnen ist <strong>die</strong>se ebenfalls <strong>an</strong> <strong>die</strong>se Bestimmungen gebunden. Die Deutsche Wohnen muss sich daher<br />

gegebenenfalls bei grundlegenden Entscheidungen mit dem L<strong>an</strong>d Berlin abstimmen und könnte gehin<strong>der</strong>t sein,<br />

notwendige Än<strong>der</strong>ungen des Gesellschaftsvertrags <strong>der</strong> GEHAG sowie Verfügungen über <strong>die</strong> Wohnimmobilien<br />

<strong>der</strong> GEHAG-Gruppe vorzunehmen. Zudem wird <strong>der</strong> Aufsichtsrat <strong>der</strong> GEHAG nach Maßgabe des<br />

Drittelbeteiligungsgesetzes gebildet, d. h. vier <strong>der</strong> zwölf Aufsichtsräte <strong>der</strong> Gesellschaft sind<br />

Arbeitnehmervertreter.<br />

Ferner unterliegt <strong>die</strong> Deutsche Wohnen Einschränkungen in Bezug auf Immobilien <strong>der</strong> Eisenbahn-Siedlungs-<br />

Gesellschaft Berlin mbH („ESG“). Auch im Hinblick auf <strong>die</strong> ESG gibt es nach <strong>der</strong>en Teilprivatisierung im Jahr<br />

2000 Beschränkungen in Gestalt des Bundeseisenbahnvermögens („BEV“). So ist z. B. im Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>der</strong> ESG vorgesehen, dass dem achtköpfigen Aufsichtsrat <strong>der</strong> ESG vier Mitglie<strong>der</strong> des BEV <strong>an</strong>gehören. Eines<br />

<strong>die</strong>ser vier Mitglie<strong>der</strong> hat nach dem Gesellschaftsvertrag im Falle <strong>der</strong> Stimmgleichheit ein doppeltes<br />

Stimmrecht, mit <strong>der</strong> Folge, dass <strong>die</strong> Deutsche Wohnen keine Stimmenmehrheit im Aufsichtsrat hat. Zu den<br />

Einschränkungen gehören auch Beschränkungen eines Blockverkaufs von Immobilien mit 50 % o<strong>der</strong> mehr<br />

Einheiten, <strong>die</strong> <strong>an</strong> Vorrechtsmieter vermietet sind. Vorrechtsmieter sind im Wesentlichen aktive und inaktive<br />

Mitarbeiter des BEV und <strong>der</strong> Deutsche Bahn AG. Ferner ergeben sich Einschränkungen in Bezug auf <strong>die</strong><br />

Übertragung und Verpfändung von Geschäfts<strong>an</strong>teilen <strong>an</strong> <strong>der</strong> ESG, <strong>die</strong> Zulassung von Dritten und verbundenen<br />

Unternehmen <strong>der</strong> Gesellschafter zur Übernahme neuer Geschäfts<strong>an</strong>teile aus Kapitalerhöhungen bei <strong>der</strong> ESG<br />

sowie bestimmte Strukturmaßnahmen bei <strong>der</strong> ESG, wie z. B. Verschmelzungen, Umw<strong>an</strong>dlungen, Auflösung<br />

o<strong>der</strong> Liquidation. Die gen<strong>an</strong>nten Einschränkungen hinsichtlich wesentlicher Unternehmensentscheidungen <strong>der</strong><br />

GEHAG-Gruppe könnten sich negativ auf <strong>die</strong> wirtschaftliche Entwicklung und vor allem den Verkauf <strong>der</strong><br />

betreffenden Wohnungen auswirken. Zudem könnten aus steuerlicher Sicht erfor<strong>der</strong>liche o<strong>der</strong> sinnvolle<br />

Restrukturierungsmaßnahmen erschwert o<strong>der</strong> gar verhin<strong>der</strong>t werden und hierdurch mögliche<br />

Kosteneinsparungen nicht realisierbar sein. Darüber hinaus könnte <strong>die</strong> Deutsche Wohnen <strong>an</strong> <strong>der</strong> Veräußerung<br />

<strong>der</strong> GEHAG-Anteile o<strong>der</strong> <strong>der</strong> ESG-Anteile gehin<strong>der</strong>t sein.<br />

Diese Beschränkungen könnten dazu führen, dass <strong>die</strong> Deutsche Wohnen <strong>die</strong> betreffenden Wohnungen nicht<br />

optimal bewirtschaften o<strong>der</strong> Verkäufe o<strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>nisierungsmaßnahmen nicht wie gewünscht vornehmen k<strong>an</strong>n.<br />

Dies könnte zu niedrigeren Erlösen in den Segmenten Wohnungsbewirtschaftung und Verkäufe führen und sich<br />

erheblich nachteilig auf <strong>die</strong> Vermögens-, Fin<strong>an</strong>z- und Ertragslage des Deutsche Wohnen-Konzerns auswirken.<br />

Die Deutsche Wohnen könnte nach dem Verkauf von Immobilien noch mehrere Jahre l<strong>an</strong>g<br />

Haftungs<strong>an</strong>sprüchen ausgesetzt sein.<br />

Beim Verkauf von Immobilien übernimmt <strong>die</strong> Deutsche Wohnen gegenüber den Erwerbern Zusicherungen,<br />

Gewährleistungen und negative Kenntniserklärungen hinsichtlich bestimmter Eigenschaften <strong>der</strong> Immobilien.<br />

Die daraus resultierenden Verpflichtungen bestehen auch nach dem Verkauf regelmäßig mehrere Jahre fort.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e könnte <strong>die</strong> Deutsche Wohnen Schadenersatz<strong>an</strong>sprüchen von Erwerbern ausgesetzt sein, <strong>die</strong><br />

geltend machen, dass ihnen gegenüber gemachte Angaben unrichtig gewesen seien o<strong>der</strong> dass <strong>die</strong> Deutsche<br />

Wohnen Verpflichtungen nicht eingehalten habe. Dies könnte zu rechtlichen Ausein<strong>an</strong><strong>der</strong>setzungen o<strong>der</strong><br />

Rechtsstreitigkeiten mit den Erwerbern führen und <strong>die</strong> Deutsche Wohnen könnte infolge <strong>die</strong>ser<br />

Rechtsstreitigkeiten verpflichtet werden, Zahlungen <strong>an</strong> Erwerber zu leisten. Sofern <strong>die</strong> Gesellschaft gegenüber<br />

Dritten Gewährleistungen im Zusammenh<strong>an</strong>g mit S<strong>an</strong>ierungsmaßnahmen übernommen hat und von <strong>die</strong>sen<br />

aufgrund von Mängeln in Anspruch genommen wird, ist nicht immer gesichert, dass <strong>die</strong> Deutsche Wohnen <strong>die</strong><br />

beauftragten Unternehmen ihrerseits in Regress nehmen k<strong>an</strong>n und <strong>die</strong> Regressfor<strong>der</strong>ungen auch durchsetzbar<br />

sind. Rechtliche Ausein<strong>an</strong><strong>der</strong>setzungen und Verpflichtungen zur Zahlung von Schadenersatz könnten sich<br />

erheblich nachteilig auf <strong>die</strong> Vermögens-, Fin<strong>an</strong>z- und Ertragslage des Deutsche Wohnen-Konzerns auswirken.<br />

Der Cashflow <strong>der</strong> Gesellschaft und mögliche zukünftige Dividendenzahlungen sind vom wirtschaftlichen<br />

Erfolg <strong>der</strong> Tochtergesellschaften abhängig o<strong>der</strong> müssen ggf. durch Fremdkapital ergänzt werden.<br />

Die Deutsche Wohnen AG ist eine Holdinggesellschaft, <strong>die</strong> ihr operatives Geschäft nicht selbst, son<strong>der</strong>n<br />

ausschließlich über ihre Tochtergesellschaften sowie durch Geschäftsbesorgung für ihre Tochtergesellschaften<br />

betreibt. Zur Deckung ihrer laufenden Kosten ist <strong>die</strong> Deutsche Wohnen AG u. a. darauf <strong>an</strong>gewiesen, dass ihre<br />

Tochtergesellschaften und weiteren Beteiligungen <strong>die</strong> vereinbarte Vergütung für <strong>die</strong> Erbringung <strong>der</strong><br />

Geschäftsbesorgungen leisten, Ausschüttungen bzw. Gewinnabführungen aufgrund von<br />

Gewinnabführungsverträgen vornehmen und ihnen gewährte Darlehen termingerecht zurückführen. Es ist nicht<br />

sicher, ob <strong>die</strong>se Mittel zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen <strong>der</strong> Deutsche Wohnen AG in <strong>der</strong> Zukunft<br />

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