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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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12.2 Annahmeerklärung und Umbuchung<br />

GSW-<strong>Aktionäre</strong> können das Angebot nur <strong>an</strong>nehmen, indem sie innerhalb <strong>der</strong> Annahmefrist<br />

(zur Annahme in <strong>der</strong> Weiteren Annahmefrist siehe Ziffer 12.6)<br />

<br />

<br />

ihrer Depotb<strong>an</strong>k gegenüber schriftlich <strong>die</strong> Annahme des Angebots erklären<br />

(„Annahmeerklärung“); für <strong>die</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Annahmefrist ist <strong>der</strong> Eing<strong>an</strong>g<br />

<strong>der</strong> Annahmeerklärung bei <strong>der</strong> Depotb<strong>an</strong>k maßgeblich, und<br />

ihre Depotb<strong>an</strong>k <strong>an</strong>weisen, <strong>die</strong> Umbuchung <strong>der</strong> sich in ihrem Depot befindlichen<br />

GSW-Aktien, bezüglich <strong>der</strong>er sie <strong>die</strong> Annahme des Angebots erklären<br />

wollen, in <strong>die</strong> ISIN DE000GSW1137 (WKN GSW 113) bei Clearstream<br />

vorzunehmen.<br />

Die Annahme des Angebots wird erst mit fristgerechter Umbuchung <strong>der</strong> Eingereichten<br />

GSW-Aktien (wie unten definiert) in <strong>die</strong> ISIN DE000GSW1137 (WKN GSW<br />

113) bei Clearstream wirksam. Die Umbuchung ist durch <strong>die</strong> Depotb<strong>an</strong>k nach Erhalt<br />

<strong>der</strong> Annahmeerklärung zu ver<strong>an</strong>lassen, wobei <strong>die</strong>s in <strong>der</strong> Ver<strong>an</strong>twortung <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Depotb<strong>an</strong>k liegt.<br />

Ist <strong>die</strong> Annahme innerhalb <strong>der</strong> Annahmefrist gegenüber <strong>der</strong> Depotb<strong>an</strong>k erklärt worden,<br />

gilt <strong>die</strong> Umbuchung <strong>der</strong> GSW-Aktien bei Clearstream als fristgerecht erfolgt,<br />

wenn <strong>die</strong> Umbuchung spätestens am zweiten B<strong>an</strong>karbeitstag nach Ablauf <strong>der</strong> Annahmefrist<br />

bis 18:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit) vorgenommen worden ist. Die<br />

zum Tausch im Rahmen des Angebots innerhalb <strong>der</strong> Annahmefrist Eingereichten<br />

GSW-Aktien, <strong>die</strong> jeweils in <strong>der</strong> Annahmeerklärung <strong>an</strong>gegeben und rechtzeitig in <strong>die</strong><br />

ISIN DE000GSW1137 (WKN GSW 113) umgebucht worden sind, werden als<br />

„Eingereichte GSW-Aktien“ bezeichnet.<br />

Annahmeerklärungen, <strong>die</strong> bei <strong>der</strong> jeweiligen Depotb<strong>an</strong>k nicht innerhalb <strong>der</strong> Annahmefrist<br />

o<strong>der</strong> falsch o<strong>der</strong> unvollständig ausgefüllt eingehen, gelten nicht als Annahme<br />

des Angebots und berechtigen den betreffenden GSW-Aktionär nicht dazu, <strong>die</strong> Gegenleistung<br />

aus dem Angebot zu erhalten. We<strong>der</strong> <strong>die</strong> Bieterin noch mit ihr gemeinsam<br />

h<strong>an</strong>delnde Personen o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Tochterunternehmen sind verpflichtet, den betreffenden<br />

GSW-Aktionär über etwaige Mängel o<strong>der</strong> Fehler in <strong>der</strong> Annahmeerklärung<br />

zu unterrichten und sie übernehmen auch nicht <strong>die</strong> Haftung, falls eine solche<br />

Unterrichtung nicht erfolgt.<br />

12.3 Weitere Erklärungen im Zuge <strong>der</strong> Annahme des Angebots<br />

Mit <strong>der</strong> Annahmeerklärung:<br />

<br />

nehmen <strong>die</strong> jeweiligen GSW-<strong>Aktionäre</strong> das Angebot für alle bei <strong>der</strong> Erklärung<br />

<strong>der</strong> Annahme des Angebots in ihren Depots bei <strong>der</strong> Depotb<strong>an</strong>k befindlichen<br />

GSW-Aktien nach Maßgabe <strong>der</strong> Bestimmungen <strong>die</strong>ser Angebotsunter-<br />

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