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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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Dienstleistungen<br />

Erträge werden entsprechend <strong>der</strong> Erbringung <strong>der</strong> Dienstleistung erfasst.<br />

Im Rahmen l<strong>an</strong>gfristiger erfolgsabhängiger Vergütungen bestehen aktienbasierte<br />

Vergütungskomponenten mit Ausgleich durch Fin<strong>an</strong>zmittel. Die über den Er<strong>die</strong>nungszeitraum<br />

aufw<strong>an</strong>dswirksam zu erfassenden Vergütungskomponenten entsprechen dem Zeitwert <strong>der</strong> gewährten<br />

aktienbasierten Vergütung zum Bil<strong>an</strong>zstichtag. Die Bestimmung <strong>der</strong> Zeitwerte erfolgt auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

<strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nter Bewertungsmodelle. In korrespon<strong>die</strong>ren<strong>der</strong> Höhe werden Verbindlichkeiten bil<strong>an</strong>ziert.<br />

15 Zuwendungen <strong>der</strong> öffentlichen H<strong>an</strong>d<br />

Zuwendungen <strong>der</strong> öffentlichen H<strong>an</strong>d werden erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht,<br />

dass <strong>die</strong> Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen <strong>die</strong> damit verbundenen Bedingungen<br />

erfüllt. Im Falle von aufw<strong>an</strong>dsbezogenen Zuwendungen werden <strong>die</strong>se pl<strong>an</strong>mäßig als Ertrag über den<br />

Zeitraum erfasst, <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, <strong>die</strong> sie<br />

kompensieren sollen, zu verrechnen.<br />

Die Deutsche Wohnen hat Zuwendungen <strong>der</strong> öffentlichen H<strong>an</strong>d in Form von Aufwendungszuschüssen,<br />

Aufwendungsdarlehen und zinsbegünstigten Darlehen erhalten.<br />

Die Aufwendungszuschüsse, in Form von Mietzuschüssen, werden ertragswirksam erfasst. Der Ausweis<br />

erfolgt in den Einnahmen aus <strong>der</strong> Wohnungsbewirtschaftung.<br />

Die Aufwendungs- und <strong>die</strong> zinsbegünstigten Darlehen sind Objektdarlehen und werden als<br />

Fin<strong>an</strong>zverbindlichkeiten ausgewiesen. Beide weisen im Vergleich zu marktüblichen Darlehen Vorteile wie<br />

niedrige Zinsen o<strong>der</strong> zins- und tilgungsfreie Zeiträume auf. Die Darlehen sind mit dem beizulegenden<br />

Zeitwert bewertet worden und werden in <strong>der</strong> Folge mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.<br />

Dem stehen allerdings Restriktionen bei <strong>der</strong> Mietentwicklung <strong>der</strong> Immobilien gegenüber, <strong>die</strong> bei <strong>der</strong> Fair-<br />

Value-Ermittlung berücksichtigt wurden.<br />

Außerdem hat <strong>die</strong> Deutsche Wohnen Investitionszuschüsse in Höhe von EUR 0,4 Mio. (Vorjahr:<br />

EUR 1,6 Mio.) erhalten und von den Anschaffungskosten abgesetzt.<br />

16 Steuern<br />

Tatsächliche Steuererstattungs<strong>an</strong>sprüche und Steuerschulden<br />

Die tatsächlichen Steuererstattungs<strong>an</strong>sprüche und Steuerschulden für <strong>die</strong> laufende Periode und für<br />

frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den<br />

Steuerbehörden bzw. eine Zahlung <strong>an</strong> <strong>die</strong> Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags<br />

werden <strong>die</strong> Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, <strong>die</strong> am Bil<strong>an</strong>zstichtag gelten.<br />

Latente Steuern<br />

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung <strong>der</strong> bil<strong>an</strong>zorientierten Verbindlichkeitsmethode<br />

auf alle zum Bil<strong>an</strong>zstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wert<strong>an</strong>satz eines<br />

Vermögenswerts bzw. einer Schuld in <strong>der</strong> Bil<strong>an</strong>z und dem steuerlichen Wert<strong>an</strong>satz. Latente<br />

Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen mit folgen<strong>der</strong> Ausnahme<br />

erfasst: Die latente Steuerschuld aus zu versteuernden temporären Differenzen, <strong>die</strong> im Zusammenh<strong>an</strong>g<br />

mit Beteiligungen <strong>an</strong> Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen <strong>an</strong> Joint Ventures<br />

stehen, wird nicht <strong>an</strong>gesetzt, wenn <strong>der</strong> zeitliche Verlauf <strong>der</strong> Umkehrung <strong>der</strong> temporären Differenzen<br />

gesteuert werden k<strong>an</strong>n und es wahrscheinlich ist, dass sich <strong>die</strong> temporären Unterschiede in absehbarer<br />

Zeit nicht umkehren werden.<br />

Latente Steuer<strong>an</strong>sprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten<br />

steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es<br />

wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das <strong>die</strong> abzugsfähigen<br />

temporären Differenzen und <strong>die</strong> noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften<br />

verwendet werden können. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:<br />

• Latente Steuer<strong>an</strong>sprüche aus abzugsfähigen temporären Differenzen, <strong>die</strong> aus dem erstmaligen Ansatz<br />

eines Vermögenswerts o<strong>der</strong> einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall entstehen, <strong>der</strong> kein<br />

Unternehmenszusammenschluss ist und <strong>der</strong> zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls we<strong>der</strong> das<br />

h<strong>an</strong>delsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, dürfen nicht<br />

<strong>an</strong>gesetzt werden.<br />

F-29

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