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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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4.4 Weitere Annahmefrist nach § 16 Abs. 2 WpÜG<br />

<strong>Aktionäre</strong>, <strong>die</strong> das <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong> während <strong>der</strong> Annahmefrist nicht <strong>an</strong>genommen<br />

haben, können es noch innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung des<br />

Ergebnisses des Angebots durch <strong>die</strong> Bieterin nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG<br />

<strong>an</strong>nehmen („Weitere Annahmefrist“), sofern nicht eine <strong>der</strong> Vollzugsbedingungen<br />

(wie unter Ziffer 11.1 definiert) bis zum Ende <strong>der</strong> Annahmefrist endgültig ausgefallen<br />

ist und auch nicht wirksam auf <strong>die</strong>se verzichtet wurde. Die Möglichkeit <strong>der</strong> Annahme<br />

des Angebots während einer Weiteren Annahmefrist besteht allerdings nur<br />

d<strong>an</strong>n, wenn bis zum Ablauf <strong>der</strong> Annahmefrist <strong>die</strong> Vollzugsbedingung des Erreichens<br />

<strong>der</strong> Mindest<strong>an</strong>nahmequote (siehe Ziffer 11.1.2) erfüllt wird, soweit nicht auf <strong>die</strong>se<br />

verzichtet wurde. Die Mindest<strong>an</strong>nahmequote k<strong>an</strong>n auch verringert werden.<br />

Vorbehaltlich einer Verlängerung <strong>der</strong> Annahmefrist nach Ziffer 4.3 <strong>die</strong>ser Angebotsunterlage<br />

beginnt <strong>die</strong> Weitere Annahmefrist – bei einer voraussichtlichen Veröffentlichung<br />

des Ergebnisses <strong>die</strong>ses Angebots gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG<br />

am 4. November 2013 – mit Beginn des 5. November 2013 und endet am<br />

18. November 2013, 24:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit). Nach Ablauf <strong>die</strong>ser Weiteren<br />

Annahmefrist k<strong>an</strong>n das Angebot nicht mehr <strong>an</strong>genommen werden.<br />

Das Verfahren bei Annahme <strong>die</strong>ses Angebots innerhalb <strong>der</strong> Weiteren Annahmefrist<br />

ist in Ziffer 12.6 i.V.m. den Ziffern 12.2 bis 12.5 <strong>die</strong>ser Angebotsunterlage beschrieben.<br />

Demnach ist für <strong>die</strong> fristgerechte Annahme <strong>der</strong> GSW-<strong>Aktionäre</strong> entscheidend,<br />

dass <strong>die</strong> GSW-Aktien, bezüglich <strong>der</strong>er <strong>die</strong> GSW-<strong>Aktionäre</strong> das Angebot <strong>an</strong>nehmen<br />

wollen, fristgerecht in <strong>die</strong> ISIN DE000GSW1137 umgebucht werden. Diese<br />

Umbuchung ist fristgerecht, wenn <strong>die</strong> Annahme innerhalb <strong>der</strong> Weiteren Annahmefrist<br />

gegenüber <strong>der</strong> Depotb<strong>an</strong>k erklärt worden ist und <strong>die</strong> Umbuchung <strong>der</strong> GSW-<br />

Aktien bei Clearstream spätestens am zweiten B<strong>an</strong>karbeitstag nach Ablauf <strong>der</strong> Weiteren<br />

Annahmefrist bis 18:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit) vorgenommen worden<br />

ist.<br />

5. Beschreibung <strong>der</strong> Bieterin<br />

5.1 Grundlagen<br />

Die Deutsche Wohnen ist nach ihrer Ansicht gemeinsam mit ihren Tochterunternehmen<br />

eine <strong>der</strong> führenden börsennotierten Wohnungsgesellschaften Deutschl<strong>an</strong>ds.<br />

Die Bieterin ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Fr<strong>an</strong>kfurt<br />

am Main, Pfaffenwiese 300 und Hauptnie<strong>der</strong>lassung in Berlin, Mecklenburgische<br />

Straße 57. Sie ist im H<strong>an</strong>delsregister des Amtsgerichts Fr<strong>an</strong>kfurt am Main unter<br />

HRB 42388 eingetragen.<br />

§ 2 <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> Bieterin beschreibt den Unternehmensgegenst<strong>an</strong>d wie folgt:<br />

(1) Gegenst<strong>an</strong>d des Unternehmens sind <strong>der</strong> Erwerb, <strong>die</strong> Verwaltung, Vermietung<br />

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