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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und <strong>der</strong> auf <strong>die</strong> unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß<br />

§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien entfallende <strong>an</strong>teilige Betrag des Grundkapitals<br />

insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar we<strong>der</strong> im Zeitpunkt des<br />

Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt <strong>der</strong> Ausübung <strong>die</strong>ser Ermächtigung. Auf <strong>die</strong>se Zahl sind Aktien<br />

<strong>an</strong>zurechnen, <strong>die</strong> während <strong>der</strong> Laufzeit <strong>die</strong>ser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung zur<br />

Be<strong>die</strong>nung von Options- o<strong>der</strong> W<strong>an</strong>delschuldverschreibungen o<strong>der</strong> Genussrechten mit W<strong>an</strong>dlungs- o<strong>der</strong><br />

Optionsrecht ausgegeben wurden o<strong>der</strong> auszugeben sind, sofern <strong>die</strong>se Schuldverschreibungen in<br />

entsprechen<strong>der</strong> Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts<br />

ausgegeben wurden. Auf <strong>die</strong> Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals sind ferner <strong>die</strong>jenigen eigenen<br />

Aktien <strong>der</strong> Gesellschaft <strong>an</strong>zurechnen, <strong>die</strong> während <strong>der</strong> Laufzeit des genehmigten Kapitals unter<br />

Ausschluss des Bezugsrechts <strong>der</strong> <strong>Aktionäre</strong> gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 Halbsatz 2 in Verbindung<br />

mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden;<br />

(iv)<br />

zur Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen insbeson<strong>der</strong>e – aber ohne Beschränkung hierauf – zum<br />

Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen <strong>an</strong><br />

Unternehmen o<strong>der</strong> von sonstigen Vermögensgegenständen (insbeson<strong>der</strong>e Immobilienportfolios bzw.<br />

Anteile <strong>an</strong> Immobilienunternehmen) o<strong>der</strong> zur Be<strong>die</strong>nung von W<strong>an</strong>del- und<br />

Optionsschuldverschreibungen sowie Genussrechten mit W<strong>an</strong>dlungs- o<strong>der</strong> Optionsrecht o<strong>der</strong> einer<br />

Kombination <strong>die</strong>ser Instrumente, <strong>die</strong> gegen Sachleistungen ausgegeben werden.<br />

Die in den vorstehenden Absätzen enthaltenen Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss bei<br />

Kapitalerhöhungen gegen Bar- und/o<strong>der</strong> Sacheinlagen sind insgesamt auf einen Betrag, <strong>der</strong> 20 % des<br />

Grundkapitals nicht überschreitet und zwar we<strong>der</strong> im Zeitpunkt des Wirksamwerdens <strong>die</strong>ser Ermächtigung noch<br />

im Zeitpunkt <strong>der</strong> Ausnutzung <strong>die</strong>ser Ermächtigung, beschränkt. Auf <strong>die</strong> vorgen<strong>an</strong>nte 20 %-Grenze sind darüber<br />

hinaus auch eigene Aktien <strong>an</strong>zurechnen, <strong>die</strong> während <strong>der</strong> Laufzeit <strong>die</strong>ser Ermächtigung unter Ausschluss des<br />

Bezugsrechts veräußert werden, sowie <strong>die</strong>jenigen Aktien, <strong>die</strong> zur Be<strong>die</strong>nung von Schuldverschreibungen<br />

(einschließlich Genussrechten) mit W<strong>an</strong>dlungs- o<strong>der</strong> Optionsrechten bzw. einer W<strong>an</strong>dlungspflicht (bzw. einer<br />

Kombination <strong>die</strong>ser Instrumente) ausgegeben werden, sofern <strong>die</strong> Schuldverschreibungen bzw. Genussrechte<br />

aufgrund <strong>der</strong> Ermächtigung unter Tagesordnungspunkt 8 <strong>der</strong> Hauptversammlung vom 28. Mai 2013 unter<br />

Ausschluss des Bezugsrechts <strong>der</strong> <strong>Aktionäre</strong> ausgegeben worden sind.<br />

Der Vorst<strong>an</strong>d wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt <strong>der</strong> Aktienrechte<br />

und <strong>die</strong> Bedingungen <strong>der</strong> Aktienausgabe festzulegen.<br />

Mit Beschlussfassung vom 20. August 2013 haben Vorst<strong>an</strong>d und Aufsichtsrat <strong>der</strong> Gesellschaft beschlossen, eine<br />

genehmigte Kapitalerhöhung gegen Bar- o<strong>der</strong> Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 33.781.428 auf den<br />

Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) vorzunehmen. Diese genehmigte Kapitalerhöhung<br />

soll d<strong>an</strong>n durchgeführt werden, wenn <strong>die</strong> Schaffung zusätzlicher Deutsche Wohnen-Angebotsaktien erfor<strong>der</strong>lich<br />

werden sollte. Dies könnte insbeson<strong>der</strong>e d<strong>an</strong>n <strong>der</strong> Fall sein, wenn sich <strong>die</strong> Anzahl <strong>der</strong> ausstehenden Aktien <strong>der</strong><br />

GSW während <strong>der</strong> Annahmefrist erhöht o<strong>der</strong> GSW-<strong>Aktionäre</strong> von einem An<strong>die</strong>nungsrecht nach § 39c WpÜG<br />

Gebrauch machen.<br />

Ermächtigung zur Ausgabe von W<strong>an</strong>del- und/o<strong>der</strong> Optionsschuldverschreibungen und/o<strong>der</strong><br />

Genussrechten mit Options- o<strong>der</strong> W<strong>an</strong>dlungsrecht (bzw. einer Kombination <strong>die</strong>ser Instrumente)<br />

Durch Beschluss <strong>der</strong> ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Mai 2013 (im H<strong>an</strong>delsregister eingetragen am<br />

9. Juli 2013) wurde <strong>der</strong> Vorst<strong>an</strong>d ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf den Inhaber o<strong>der</strong> Namen<br />

lautende W<strong>an</strong>del- und/o<strong>der</strong> Optionsschuldverschreibungen und/o<strong>der</strong> Genussrechte mit Options- o<strong>der</strong><br />

W<strong>an</strong>dlungsrecht (bzw. eine Kombination <strong>die</strong>ser Instrumente) (nachstehend gemeinsam<br />

„Schuldverschreibungen“) im Nennbetrag von bis zu EUR 850.000.000 zu begeben.<br />

a) Nennbetrag, Ermächtigungszeitraum, Aktienzahl<br />

Der Vorst<strong>an</strong>d ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. Mai 2018 einmalig o<strong>der</strong> mehrmals<br />

Schuldverschreibungen im Nennbetrag von bis zu EUR 850.000.000 mit o<strong>der</strong> ohne Laufzeitbegrenzung zu<br />

begeben und den Gläubigern von Schuldverschreibungen W<strong>an</strong>dlungs- bzw. Optionsrechte auf Aktien <strong>der</strong><br />

Gesellschaft mit einem <strong>an</strong>teiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu EUR 40.189.000 nach näherer Maßgabe<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Options- bzw. W<strong>an</strong>del<strong>an</strong>leihebedingungen bzw. Genussrechtsbedingungen (im Folgenden jeweils<br />

„Bedingungen“) zu gewähren. Die jeweiligen Bedingungen können auch Pflichtw<strong>an</strong>dlungen zum Ende <strong>der</strong><br />

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