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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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schreibungen mit W<strong>an</strong>dlungs- o<strong>der</strong> Optionsrecht bzw. W<strong>an</strong>dlungs- o<strong>der</strong> Optionspflicht<br />

gemäß Beschluss <strong>der</strong> Hauptversammlung <strong>der</strong> GSW vom 18. Juni 2013 während<br />

<strong>der</strong> Laufzeit <strong>der</strong> Ermächtigung nicht ausgeübt wird o<strong>der</strong> <strong>die</strong> entsprechenden<br />

Options- o<strong>der</strong> W<strong>an</strong>dlungsrechte bzw. Options- und W<strong>an</strong>dlungspflichten durch Ablauf<br />

<strong>der</strong> Ausübungsfristen o<strong>der</strong> in sonstiger Weise erlöschen.<br />

6.2.6 W<strong>an</strong>del<strong>an</strong>leihen <strong>der</strong> GSW<br />

Die Zielgesellschaft hat am 20. November 2012 W<strong>an</strong>delschuldverschreibungen im<br />

Gesamtnennbetrag von EUR 182,9 Mio., eingeteilt in 1.829 W<strong>an</strong>del<strong>an</strong>leihen im<br />

Nennbetrag von jeweils EUR 100.000,00, begeben. Diese W<strong>an</strong>del<strong>an</strong>leihen sind mit<br />

2 % p.a. verzinslich und am 20. November 2019 endfällig. Die Anleihen können seit<br />

dem 30. Dezember 2012 grundsätzlich je<strong>der</strong>zeit zu einem bestimmten W<strong>an</strong>dlungspreis<br />

(mehr dazu unten) gew<strong>an</strong>delt werden; bisl<strong>an</strong>g wurde nach Kenntnis <strong>der</strong> Bieterin<br />

keine <strong>die</strong>ser Anleihen gew<strong>an</strong>delt. Für <strong>die</strong> Be<strong>die</strong>nung <strong>die</strong>ser W<strong>an</strong>del<strong>an</strong>leihen können<br />

insbeson<strong>der</strong>e das Bedingte Kapital 2012 (siehe oben, Ziffer 6.2.4) und das Bedingte<br />

Kapital 2013 (siehe oben, Ziffer 6.2.5) ausgenutzt werden.<br />

Eine vollumfängliche Ausübung <strong>der</strong> W<strong>an</strong>dlungsrechte würde bei einem W<strong>an</strong>dlungspreis<br />

von EUR 35,0855 zur Ausgabe von rund 5,21 Mio. Aktien führen und damit<br />

das Grundkapital <strong>der</strong> GSW um rund 10,3 % erhöhen. Nach den Anleihebedingungen<br />

findet zum Schutz <strong>der</strong> Anleihegläubiger vor einer Verwässerung ihrer W<strong>an</strong>dlungsrechte<br />

eine Anpassung im Falle bestimmter Ereignisse statt (z. B. Zusammenlegung<br />

von Aktien, Kapitalerhöhungen gegen Einlage mit Bezugsrecht o<strong>der</strong> Zahlung einer<br />

Bardividende).<br />

Die Durchführung des Umtausch<strong>an</strong>gebots löst bei einem Kontrollwechsel, <strong>der</strong> gemäß<br />

den Anleihebedingungen im Falle eines unbedingten Erwerbs von 30 % <strong>der</strong><br />

Stimmrechte in <strong>der</strong> Hauptversammlung <strong>der</strong> Zielgesellschaft durch <strong>die</strong> Bieterin eintritt,<br />

eine „Ch<strong>an</strong>ge of Control“-Regelung (Wechsel <strong>der</strong> Unternehmenskontrolle) aus,<br />

was zur Folge hat, dass sich <strong>die</strong> Anleihegläubiger entscheiden können, ob sie bis<br />

zum Stichtag (<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Zielgesellschaft zu bestimmen ist und zwischen 40 und 60<br />

Kalen<strong>der</strong>tage nach Bek<strong>an</strong>ntmachung des Kontrollwechsels liegen muss):<br />

<br />

<br />

<strong>die</strong> vorzeitige Rückzahlung <strong>der</strong> W<strong>an</strong>delschuldverschreibung zum<br />

Nominalwert in bar (zuzüglich aufgelaufener Zinsen); o<strong>der</strong><br />

<strong>die</strong> W<strong>an</strong>dlung in GSW-Aktien zu einem <strong>an</strong>gepassten W<strong>an</strong>dlungspreis<br />

(wie im nächsten Absatz beschrieben) verl<strong>an</strong>gen.<br />

Im Fall <strong>der</strong> W<strong>an</strong>dlung reduziert sich <strong>der</strong> W<strong>an</strong>dlungspreis nach folgen<strong>der</strong> Formel:<br />

’ <br />

<br />

<br />

32

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