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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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WESENTLICHE VERTRÄGE DER GESELLSCHAFT<br />

Nachfolgend werden für <strong>die</strong> Deutsche Wohnen wesentliche Verträge dargestellt, <strong>die</strong> in den verg<strong>an</strong>genen zwei<br />

Jahren und im laufenden Geschäftsjahr geschlossen wurden o<strong>der</strong> gegenwärtig noch von wesentlicher Bedeutung<br />

für <strong>die</strong> Gesellschaft sind und bei denen <strong>die</strong> Gesellschaft o<strong>der</strong> eine <strong>an</strong><strong>der</strong>e Konzerngesellschaft eine<br />

Vertragspartei ist.<br />

Fin<strong>an</strong>zierungsverträge<br />

Die Deutsche Wohnen hat verschiedene Darlehensverträge abgeschlossen. Neben den nachfolgend ausführlich<br />

erläuterten Darlehensverträgen bestehen mehrere hun<strong>der</strong>t weitere Darlehensverträge mit verschiedenen B<strong>an</strong>ken.<br />

Per 30. Juni 2013 valutierten Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 3.176,5 Mio. (Restvaluta).<br />

Die meisten Darlehensverträge wurden zum Zwecke <strong>der</strong> Immobilienfin<strong>an</strong>zierung gewährt. Sie werden<br />

üblicherweise durch Grundschulden, Mietfor<strong>der</strong>ungsabtretungen und Kontenverpfändungen besichert.<br />

Gewöhnlich sind <strong>die</strong> allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong>der</strong> betreffenden Darlehensgeber Best<strong>an</strong>dteil <strong>der</strong><br />

einzelnen Darlehensverträge. Sie beinhalten insbeson<strong>der</strong>e Bestimmungen für Zahlungsausfälle in Verbindung<br />

mit <strong>der</strong> wirtschaftlichen Lage des betreffenden Darlehensnehmers und/o<strong>der</strong> einem Kontrollwechsel. Bei einigen<br />

Darlehensverträgen ist <strong>die</strong> Übertragung <strong>der</strong> Rechte des Darlehensnehmers ohne vorherige schriftliche<br />

Zustimmung durch den Darlehensgeber untersagen. Einige Darlehensverträge enthalten Negativerklärungen<br />

(sogen<strong>an</strong>nte Negative Pledges).<br />

Darlehensvertrag zwischen <strong>der</strong> Deutsche Wohnen AG (u. a.) und <strong>der</strong> Helaba<br />

Die Deutsche Wohnen AG, ihre Tochtergesellschaften Rhein-Main Wohnen GmbH und Main-Taunus Wohnen<br />

GmbH & Co. KG als Darlehensnehmer und <strong>die</strong> L<strong>an</strong>desb<strong>an</strong>k Hessen-Thüringen Girozentrale, Fr<strong>an</strong>kfurt am Main<br />

(„Helaba“) als Darlehensgeber haben am 10. März 2011 ihren bestehenden Darlehensvertrag vom 9. September<br />

2009 geän<strong>der</strong>t. Der geän<strong>der</strong>te Darlehensvertrag sieht vier Darlehensfazilitäten in Höhe von zusammen EUR 474<br />

Mio. (Valuta St<strong>an</strong>d: 30. Juni 2013: EUR 341,0 Mio.) vor.<br />

Der Darlehensvertrag sieht <strong>die</strong> Deutsche Wohnen AG als Darlehensnehmerin für <strong>die</strong> Darlehensfazilität A in<br />

Höhe von rund EUR 79,7 Mio. („Fazilität A“) und <strong>die</strong> Rhein-Main Wohnen GmbH als Darlehensnehmerin für<br />

<strong>die</strong> Darlehensfazilität B in Höhe von EUR 264,8 Mio. („Fazilität B“) und <strong>die</strong> Darlehensfazilität C in Höhe von<br />

EUR 100 Mio. („Fazilität C“) vor. Darüber hinaus ist <strong>die</strong> Main-Taunus Wohnen GmbH & Co. KG<br />

Darlehensnehmerin für <strong>die</strong> Darlehensfazilität D in Höhe von EUR 30 Mio. („Fazilität D“).<br />

Alle Darlehensfazilitäten werden am 31. Dezember 2017 fällig. Der jährliche Zinssatz für <strong>die</strong><br />

Darlehensfazilitäten beträgt EURIBOR (auf 3-Monats-Basis) plus einer Marge von 160 Basispunkten<br />

(Fazilität A) bzw. 110 Basispunkten (Fazilitäten B, C und D). Wie im Darlehensvertrag vorgesehen, haben <strong>die</strong><br />

Darlehensnehmer Zinssicherungsvereinbarungen abgeschlossen, um Zinsän<strong>der</strong>ungsrisiken zu begrenzen.<br />

Für <strong>die</strong> Regeltilgung <strong>der</strong> Darlehensfazilität A ist ein jährlicher Betrag in Höhe von rund EUR 1,6 Mio. zur<br />

Zahlung vorgesehen, zahlbar am 30. Juni eines jeden Kalen<strong>der</strong>jahres. Für <strong>die</strong> Regeltilgung von Fazilität B ist<br />

vierteljährlich jeweils eine Zahlung von EUR 1,2 Mio. zu leisten, <strong>die</strong> erste Zahlung wird am 20. März 2015<br />

fällig. Für Fazilität D ist vierteljährlich jeweils ein Betrag von EUR 93.000 zu zahlen, <strong>die</strong> erste Zahlung ist hier<br />

ebenfalls zum 20. März 2015 fällig. Die Darlehensfazilität C wird zum Ende ihrer Laufzeit in einer Summe<br />

fällig.<br />

Der Darlehensvertrag sieht zudem bestimmte Son<strong>der</strong>tilgungen vor. Er verpflichtet <strong>die</strong> Darlehensnehmer unter<br />

<strong>an</strong><strong>der</strong>em, beim Verkauf von Wohneinheiten aus dem beliehenen Immobilienportfolio und bestimmter <strong>an</strong><strong>der</strong>er<br />

Wohneinheiten aus den erzielten Verkaufserlösen Son<strong>der</strong>tilgungen zu leisten. Diese obligatorischen<br />

Son<strong>der</strong>tilgungen sind zuerst und vorr<strong>an</strong>gig auf <strong>die</strong> Darlehensfazilitäten B und D zu leisten.<br />

Die Fin<strong>an</strong>cial Coven<strong>an</strong>ts <strong>der</strong> Darlehensverträge verpflichten <strong>die</strong> Darlehensnehmer zur Einhaltung eines<br />

festgelegten Verhältnis zwischen den Netto-Mieteinnahmen nach Maßgabe des Darlehensvertrags und dem<br />

Kapital<strong>die</strong>nst (sogen<strong>an</strong>ntes Debt-Service-Cover-Ratio – „DSCR“) und eines festgelegten Verhältnisses<br />

zwischen den Netto-Mieteinnahmen nach Maßgabe des Darlehensvertrags und dem Darlehensrestbetrag in<br />

seiner jeweiligen Höhe zum Berechnungstermin (sogen<strong>an</strong>nte „Exit Yield“).<br />

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