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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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Die Bieterin wird <strong>die</strong> Anzahl sämtlicher GSW-Aktien, <strong>die</strong> ihr sowie den mit ihr gemeinsam<br />

h<strong>an</strong>delnden Personen und <strong>der</strong>en Tochterunternehmen zustehen, einschließlich<br />

<strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> jeweiligen Anteile und <strong>der</strong> ihr zustehenden und nach § 30 WpÜG<br />

zuzurechnenden Stimmrechts<strong>an</strong>teile und <strong>die</strong> Höhe <strong>der</strong> nach den §§ 25 und 25a<br />

WpHG mitzuteilenden Stimmrechts<strong>an</strong>teile, sowie <strong>die</strong> sich aus den <strong>der</strong> Bieterin zugeg<strong>an</strong>genen<br />

Annahmeerklärungen ergebende Anzahl <strong>der</strong> Eingereichten GSW-<br />

Aktien einschließlich <strong>der</strong> Höhe des Anteils <strong>die</strong>ser Aktien am Grundkapital <strong>der</strong> GSW<br />

und <strong>der</strong> Stimmrechte gemäß § 23 Abs. 1 WpÜG<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

nach Veröffentlichung <strong>der</strong> Angebotsunterlage wöchentlich und in <strong>der</strong> letzten<br />

Woche vor Ablauf <strong>der</strong> Annahmefrist täglich,<br />

unverzüglich nach Ablauf <strong>der</strong> Annahmefrist,<br />

unverzüglich nach Ablauf <strong>der</strong> Weiteren Annahmefrist (<strong>die</strong> „Ergebnisbek<strong>an</strong>ntmachung“)<br />

sowie<br />

unverzüglich, sobald das Umtausch<strong>an</strong>gebot für mindestens 95 % <strong>der</strong> GSW-<br />

Aktien <strong>an</strong>genommen worden ist<br />

im Internet unter http://www.deutsche-wohnen.com unter <strong>der</strong> Rubrik Investor Relations<br />

sowie im Bundes<strong>an</strong>zeiger veröffentlichen und <strong>der</strong> BaFin mitteilen.<br />

Nach § 23 Abs. 2 WpÜG wird <strong>die</strong> Bieterin weiterhin jeden unmittelbaren und/o<strong>der</strong><br />

mittelbaren Erwerb von GSW-Aktien durch <strong>die</strong> Bieterin, durch <strong>die</strong> mit <strong>der</strong> Bieterin<br />

gemeinsam h<strong>an</strong>delnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und 3 WpÜG o<strong>der</strong><br />

durch <strong>der</strong>en Tochterunternehmen, <strong>der</strong> im Zeitraum von <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong><br />

Angebotsunterlage bis zur Veröffentlichung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG <strong>an</strong><br />

einer Börse o<strong>der</strong> außerbörslich erfolgt, sowie jeden unmittelbaren o<strong>der</strong> mittelbaren<br />

außerbörslichen Erwerb von GSW-Aktien vor Ablauf eines Jahres nach <strong>der</strong> Veröffentlichung<br />

nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG unter Angabe <strong>der</strong> Art und Höhe<br />

<strong>der</strong> Gegenleistung im Internet unter http://www.deutsche-wohnen.com unter <strong>der</strong><br />

Rubrik Investor Relations sowie im Bundes<strong>an</strong>zeiger veröffentlichen und <strong>der</strong> BaFin<br />

mitteilen.<br />

In den Fällen des § 23 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG steht dem Erwerb gemäß § 31<br />

Abs. 6 WpÜG <strong>die</strong> Vereinbarung gleich, aufgrund <strong>der</strong>er <strong>die</strong> Übereignung von Aktien<br />

verl<strong>an</strong>gt werden k<strong>an</strong>n. Als ein solcher Erwerb gilt nicht <strong>die</strong> Ausübung eines gesetzlichen<br />

Bezugsrechts aufgrund einer Erhöhung des Grundkapitals <strong>der</strong> GSW.<br />

19. Steuerlicher Hinweis<br />

Die Bieterin empfiehlt jedem GSW-Aktionär, vor Annahme des <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>s<br />

steuerlichen Rat bezüglich <strong>der</strong> steuerlich relev<strong>an</strong>ten Auswirkungen einer An-<br />

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