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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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Angenommen <strong>die</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Ergebnisbek<strong>an</strong>ntmachung erfolgt am<br />

22. November 2013 und sämtliche Vollzugsbedingungen (außer denen betreffend<br />

<strong>die</strong> Eintragung <strong>der</strong> Durchführungen <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Angebotskapitalerhöhungen)<br />

sind zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt erfüllt, würde eine Gutschrift <strong>der</strong> Deutsche Wohnen-<br />

Angebotsaktien voraussichtlich bis zum 3. Dezember 2013 und <strong>der</strong> Erlöse aus <strong>der</strong><br />

Spitzenregulierung bis zum 17. Dezember 2013 erfolgen.<br />

Falls eine Angebotskapitalerhöhung, etwa weil auf dem Rechtsweg gegen <strong>die</strong>se vorgeg<strong>an</strong>gen<br />

wird, nicht unverzüglich nach <strong>der</strong> Ergebnisbek<strong>an</strong>ntmachung soweit erfor<strong>der</strong>lich<br />

durchgeführt werden k<strong>an</strong>n, wird sich <strong>die</strong> Abwicklung des Umtausch<strong>an</strong>gebots<br />

und <strong>die</strong> Gutschrift <strong>der</strong> Deutsche Wohnen-Angebotsaktien sowie <strong>die</strong> Gutschrift des<br />

Veräußerungserlöses für Bruchteile verzögern. In <strong>die</strong>sem Fall werden <strong>die</strong> Abwicklung<br />

des Umtausch<strong>an</strong>gebots und <strong>die</strong> Gutschrift <strong>der</strong> Deutsche Wohnen-<br />

Angebotsaktien unverzüglich, voraussichtlich nicht später als sieben B<strong>an</strong>karbeitstage<br />

nach Beseitigung des Grundes, <strong>der</strong> <strong>die</strong> Durchführbarkeit <strong>der</strong> jeweiligen Angebotskapitalerhöhung<br />

hin<strong>der</strong>t, erfolgen.<br />

12.5 Rechtsfolgen <strong>der</strong> Annahme<br />

Mit <strong>der</strong> Annahme des <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>s kommt zwischen dem betreffenden<br />

GSW-Aktionär und <strong>der</strong> Bieterin ein schuldrechtlicher Vertrag über den Tausch von<br />

Eingereichten GSW-Aktien gegen eine entsprechende Anzahl von Deutsche Wohnen-Angebotsaktien<br />

nach Maßgabe <strong>der</strong> Bestimmungen <strong>die</strong>ser Angebotsunterlage zust<strong>an</strong>de.<br />

Für <strong>die</strong>se Verträge und ihre Auslegung gilt ausschließlich deutsches Recht.<br />

Darüber hinaus erteilen <strong>die</strong> <strong>an</strong>nehmenden GSW-<strong>Aktionäre</strong> mit Annahme <strong>die</strong>ses Angebots<br />

unwi<strong>der</strong>ruflich <strong>die</strong> unter Ziffer 12.3 <strong>die</strong>ser Angebotsunterlage erteilten Weisungen,<br />

Aufträge, Ermächtigungen und Vollmachten und geben <strong>die</strong> unter Ziffer 12.3<br />

<strong>die</strong>ser Angebotsunterlage aufgeführten Erklärungen ab.<br />

Der dingliche Vollzug des Tauschvertrags erfolgt erst nach Ablauf <strong>der</strong> Weiteren<br />

Annahmefrist und Erfüllung <strong>der</strong> Vollzugsbedingungen durch Übereignung <strong>der</strong> Deutsche<br />

Wohnen-Angebotsaktien gegen <strong>die</strong> Übertragung einer entsprechenden Anzahl<br />

GSW-Aktien. Mit <strong>der</strong> Übertragung des Eigentums <strong>an</strong> den Eingereichten GSW-<br />

Aktien gehen alle mit <strong>die</strong>sen verbundenen Ansprüche und sonstigen Rechte auf <strong>die</strong><br />

Deutsche Wohnen o<strong>der</strong> – im Fall von Überschussaktien – auf <strong>die</strong> Drittb<strong>an</strong>k über.<br />

12.6 Annahme in <strong>der</strong> Weiteren Annahmefrist<br />

GSW-<strong>Aktionäre</strong>, <strong>die</strong> das Angebot innerhalb <strong>der</strong> Weiteren Annahmefrist <strong>an</strong>nehmen<br />

wollen, sollten sich mit eventuellen Fragen <strong>an</strong> ihre Depotb<strong>an</strong>k wenden.<br />

Die Ausführungen in den Ziffern 12.2 bis 12.5 <strong>die</strong>ser Angebotsunterlage gelten entsprechend<br />

auch für <strong>die</strong> Annahme innerhalb <strong>der</strong> Weiteren Annahmefrist. Dementsprechend<br />

können GSW-<strong>Aktionäre</strong> das Angebot während <strong>der</strong> Weiteren Annahme-<br />

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