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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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Zudem könnte ein Verstoß gegen Fin<strong>an</strong>cial Coven<strong>an</strong>ts ein Recht des Kreditgebers zur fristlosen Kündigung <strong>der</strong><br />

Fin<strong>an</strong>zierungsvereinbarung begründen. Dieses Kündigungsrecht von Kreditgebern des Deutsche Wohnen-<br />

Konzerns könnte erhebliche negative Folgen für <strong>die</strong> Gesellschaft haben; zum Beispiel könnte <strong>die</strong> gesamte im<br />

Rahmen des entsprechenden Kreditvertrags ausstehende Darlehenssumme mit sofortiger Wirkung fällig werden.<br />

Darüber hinaus könnte <strong>der</strong> Kündigungsgrund eines Kreditvertrags auch bei weiteren Kreditverträgen ein Recht<br />

<strong>der</strong> Kreditgeber zur fristlosen Kündigung begründen (sogen<strong>an</strong>nte cross default Regelung). Falls ein o<strong>der</strong><br />

mehrere Darlehen aufgrund einer vorzeitigen Kündigung fällig gestellt werden, könnte <strong>die</strong> Deutsche Wohnen<br />

zudem möglicherweise fällig werdende Kredite gar nicht o<strong>der</strong> nur zu deutlich schlechteren Bedingungen<br />

refin<strong>an</strong>zieren. Sollte <strong>der</strong> Deutsche Wohnen eine Refin<strong>an</strong>zierung in einem solchen Szenario nicht gelingen, wäre<br />

im schlimmsten Fall auch eine Insolvenz <strong>der</strong> Gesellschaft möglich.<br />

Zur Sicherung von Darlehensverbindlichkeiten <strong>der</strong> Gesellschaft o<strong>der</strong> ihrer Tochtergesellschaften sind<br />

Geschäfts<strong>an</strong>teile <strong>an</strong> verschiedenen Konzerngesellschaften sowie Ansprüche aus Miet- und Pachtverträgen,<br />

Kaufverträgen und Verträgen über Immobilienverkäufe <strong>an</strong> Darlehensgeber verpfändet sowie Grundstücke von<br />

Konzernunternehmen mit Grundpf<strong>an</strong>drechten belastet. Sollten <strong>die</strong> Gesellschaft bzw. betroffene<br />

Tochtergesellschaften den aus den Fin<strong>an</strong>zierungsvereinbarungen resultierenden Pflichten nicht nachkommen,<br />

könnten <strong>die</strong> jeweiligen Gläubiger <strong>die</strong> gewährten Sicherheiten, einschließlich Realsicherheiten und verpfändete<br />

Anteile <strong>an</strong> Konzerngesellschaften, auch ohne Mitwirkung <strong>der</strong> Deutsche Wohnen verwerten. Der Verstoß gegen<br />

Verpflichtungen aus den Fin<strong>an</strong>zierungsverträgen könnte für <strong>die</strong> Deutsche Wohnen den Verlust von Teilen des<br />

Immobilienbest<strong>an</strong>ds o<strong>der</strong> einzelner Konzerngesellschaften zu wirtschaftlich ungünstigen Bedingungen<br />

bedeuten.<br />

Der Eintritt <strong>der</strong> vorgen<strong>an</strong>nten Risiken könnte sich insgesamt erheblich nachteilig auf <strong>die</strong> Vermögens-, Fin<strong>an</strong>zund<br />

Ertragslage des Deutsche Wohnen-Konzerns auswirken.<br />

Ein Anstieg des Zinsniveaus könnte <strong>die</strong> Fin<strong>an</strong>zierungskosten <strong>der</strong> Deutsche Wohnen zur Fin<strong>an</strong>zierung ihres<br />

bestehenden sowie <strong>der</strong> neu erworbenen und potenziell künftig zu erwerbenden Immobilienportfolios<br />

erhöhen.<br />

Die Umsetzung des Geschäftskonzepts und <strong>der</strong> Wachstumsstrategie <strong>der</strong> Deutsche Wohnen erfor<strong>der</strong>t umfassende<br />

fin<strong>an</strong>zielle Ressourcen. Die Gesellschaft benötigt einen beträchtlichen Teil <strong>die</strong>ser Ressourcen zur Fin<strong>an</strong>zierung<br />

ihres bestehenden sowie <strong>der</strong> neu erworbenen und künftig potenziell zu erwerbenden Immobilienportfolios. Der<br />

Abschluss von Fin<strong>an</strong>zierungsvereinbarungen o<strong>der</strong> <strong>die</strong> Verlängerung solcher Vereinbarungen zu attraktiven<br />

Konditionen ist für den weiteren Geschäftserfolg und <strong>die</strong> Fähigkeit, Dividendenzahlungen vorzunehmen,<br />

entscheidend. Obwohl <strong>die</strong> Deutsche Wohnen üblicherweise ihre Fin<strong>an</strong>zierungsvereinbarungen mit variablem<br />

Zinssatz durch marktübliche Hedging-Geschäfte absichert, könnten <strong>die</strong> Zinsen von ihrem <strong>der</strong>zeit sehr tiefen<br />

Niveau <strong>an</strong>steigen und sich so während <strong>der</strong> Laufzeit einer Fin<strong>an</strong>zierung entgegen den Erwartungen <strong>der</strong><br />

Gesellschaft entwickeln. Darüber hinaus können <strong>die</strong> Hedging-Geschäfte möglicherweise <strong>die</strong> Auswirkungen<br />

<strong>die</strong>ses Effekts nicht vollständig kompensieren, o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Deutsche Wohnen könnte es nicht gelingen, <strong>die</strong><br />

erfor<strong>der</strong>lichen Verlängerungen o<strong>der</strong> Neuverh<strong>an</strong>dlungen von Fin<strong>an</strong>zierungsvereinbarungen o<strong>der</strong> Hedging-<br />

Geschäften zu ihren aktuellen Zinsbedingungen, einschließlich <strong>der</strong> damit verbundenen Kosten, erfolgreich<br />

abzuschließen. Dies sowie jedes Scheitern bei <strong>der</strong> Beschaffung von Fin<strong>an</strong>zierungen zu den gepl<strong>an</strong>ten<br />

Bedingungen, o<strong>der</strong> von einem o<strong>der</strong> mehreren <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit genutzten Hedging-Geschäfte, könnte wesentliche<br />

nachteilige Auswirkungen auf <strong>die</strong> Vermögens-, Fin<strong>an</strong>z- und Ertragslage des Deutsche Wohnen-Konzerns haben.<br />

Die Anpassung <strong>der</strong> beizulegenden Zeitwerte <strong>der</strong> als Fin<strong>an</strong>zinvestition gehaltenen Immobilien nach dem<br />

sogen<strong>an</strong>nten „Fair Value-Modell“ (z. B. durch eine Verän<strong>der</strong>ung des Zinsniveaus o<strong>der</strong> eine<br />

Verschlechterung des Marktes) k<strong>an</strong>n bei negativer Entwicklung des Immobilienmarktes zu nachteiligen<br />

Auswirkungen auf <strong>die</strong> Vermögens und Ertragslage <strong>der</strong> Deutsche Wohnen führen.<br />

Die Deutsche Wohnen bil<strong>an</strong>ziert <strong>die</strong> als Fin<strong>an</strong>zinvestition gehaltenen Immobilien (d. h. Immobilien, <strong>die</strong> zur<br />

Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und/o<strong>der</strong> zum Zweck <strong>der</strong> Wertsteigerung gehalten werden), zum<br />

beizulegenden Zeitwert (Fair Value). Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Betrag, zu dem zwei<br />

vonein<strong>an</strong><strong>der</strong> unabhängige Parteien mit Sachverst<strong>an</strong>d und Abschlusswillen unter marktüblichen Bedingungen<br />

und ohne Abschlusszw<strong>an</strong>g (at arm’s length) bereit wären, einen Vermögenswert zu tauschen o<strong>der</strong> eine Schuld<br />

zu begleichen. Der Ansatz von als Fin<strong>an</strong>zinvestition gehaltenen Immobilien zu Anschaffungs- und<br />

Herstellungskosten erfolgt nur zum Zeitpunkt des Zug<strong>an</strong>gs <strong>der</strong> Immobilie. An den auf den Zug<strong>an</strong>g folgenden<br />

Bil<strong>an</strong>zstichtagen wird jeweils <strong>der</strong> Fair Value <strong>der</strong> jeweiligen Immobilie <strong>an</strong>gesetzt. Für den beizulegenden<br />

Zeitwert sind insbeson<strong>der</strong>e <strong>die</strong> Entwicklung des Immobilienmarktes einschließlich regionaler<br />

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