26.12.2013 Aufrufe

Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Dienst-, Sach- und Geldleistungen für den Bedarf <strong>an</strong> Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung sowie<br />

Kostenerstattung. Die Deutsche Wohnen muss bei <strong>der</strong> Entgeltgestaltung <strong>die</strong>se rechtlichen Vorgaben beachten<br />

und k<strong>an</strong>n bei <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> Entgelte daher nicht frei entscheiden. So sind insbeson<strong>der</strong>e Erhöhungen <strong>der</strong><br />

Entgelte – soweit sie auf dem jeweiligen regionalen Markt umsetzbar sind – von den Kostenträgern<br />

(Pflegekassen, Sozialhilfeträger) zu genehmigen. Falls <strong>die</strong> entsprechende Zustimmung verweigert wird, könnte<br />

<strong>die</strong> Entgelterhöhung möglicherweise nicht o<strong>der</strong> nur im Wege eines l<strong>an</strong>gwierigen Verwaltungsverfahrens<br />

durchsetzbar sein. Sollten aus betriebswirtschaftlichen Gründen erfor<strong>der</strong>liche Erhöhungen <strong>der</strong> Entgelte nicht<br />

vorgenommen werden können, könnte sich <strong>die</strong>s erheblich nachteilig auf <strong>die</strong> Vermögens-, Fin<strong>an</strong>z- und<br />

Ertragslage des Deutsche Wohnen-Konzerns auswirken.<br />

Das Segment Pflege und Betreutes Wohnen könnte aufgrund gesetzlicher Reformen stärkeren<br />

Regulierungszwängen unterliegen.<br />

Die für <strong>die</strong> Senioren- und Pflegeimmobilienbr<strong>an</strong>che bedeutsame Heimgesetzgebung liegt seit 2006 in <strong>der</strong> Hoheit<br />

<strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong>. Jedes Bundesl<strong>an</strong>d hat eine eigene Heimgesetzgebung vorzunehmen. Bis heute haben <strong>die</strong><br />

Bundeslän<strong>der</strong> Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ihre eigenen<br />

Heimgesetze verabschiedet. Bei <strong>der</strong> Ausarbeitung län<strong>der</strong>eigener Heimgesetze ist zu erwarten, dass es<br />

zunehmend unterschiedliche St<strong>an</strong>dards für den Betrieb von Seniorenwohn- und Pflegeheimen geben wird, und<br />

es ist nicht auszuschließen, dass neue regulatorische Rahmenbedingungen zu höheren Kosten führen und sich<br />

negativ auf das Segment Pflege und Betreutes Wohnen auswirken werden. Darüber hinaus k<strong>an</strong>n sich <strong>die</strong><br />

Gesetzeslage im Gesundheits- und Pflegebereich durch <strong>an</strong><strong>der</strong>weitige Reformen än<strong>der</strong>n. Das könnte zu erhöhten<br />

Kosten für <strong>die</strong> Pflege von Pflegedürftigen führen, <strong>die</strong> u. U. nicht mehr von den Pflegekassen getragen werden.<br />

Dies könnte das gepl<strong>an</strong>te Wachstum des Segments Pflege und Betreutes Wohnen <strong>der</strong> Deutsche Wohnen<br />

erschweren o<strong>der</strong> verhin<strong>der</strong>n und insgesamt erheblich nachteilige Auswirkungen auf <strong>die</strong> Vermögens-, Fin<strong>an</strong>zund<br />

Ertragslage des Deutsche Wohnen-Konzerns haben.<br />

Es ist nicht sicher, ob es <strong>der</strong> Deutsche Wohnen insbeson<strong>der</strong>e im Segment Pflege und Betreutes Wohnen auch<br />

zukünftig gelingen wird, qualifizierte Mitarbeiter zu vertretbaren Kosten zu gewinnen und bestehende<br />

qualifizierte Mitarbeiter zu halten.<br />

Die Deutsche Wohnen ist darauf <strong>an</strong>gewiesen, hoch qualifizierte Mitarbeiter <strong>an</strong> sich zu binden und l<strong>an</strong>gfristig zu<br />

halten. Insbeson<strong>der</strong>e im Zusammenh<strong>an</strong>g mit <strong>der</strong> gepl<strong>an</strong>ten Erweiterung des Segments Pflege und Betreutes<br />

Wohnen ist <strong>die</strong> Deutsche Wohnen auf <strong>die</strong> Gewinnung einer erheblichen Anzahl qualifizierter Mitarbeiter für<br />

ihre Pflegeeinrichtungen <strong>an</strong>gewiesen. Darüber hinaus besteht im wachsenden Markt <strong>der</strong> Altenbetreuung ein<br />

zunehmen<strong>der</strong> Wettbewerb um qualifiziertes Personal, <strong>der</strong> negative Auswirkungen auf <strong>die</strong> Anzahl <strong>der</strong><br />

Arbeitssuchenden in <strong>die</strong>sem Bereich und <strong>die</strong> Lohnerwartungen potenzieller zukünftiger Mitarbeiter haben<br />

könnte. Über<strong>die</strong>s k<strong>an</strong>n nicht ausgeschlossen werden, dass es <strong>der</strong> Deutsche Wohnen nicht gelingt, auch zukünftig<br />

vorh<strong>an</strong>dene qualifizierte Mitarbeiter zu halten.<br />

Sollten <strong>die</strong> Bemühungen <strong>der</strong> Deutsche Wohnen, Mitarbeiter <strong>an</strong> sich zu binden bzw. sie zu halten, fehlschlagen,<br />

k<strong>an</strong>n <strong>die</strong>s <strong>die</strong> Wachstumsstrategie <strong>der</strong> Deutsche Wohnen, insbeson<strong>der</strong>e im Segment Pflege und Betreutes<br />

Wohnen signifik<strong>an</strong>t beeinträchtigen und erheblich nachteilige Auswirkungen auf <strong>die</strong> Vermögens-, Fin<strong>an</strong>z- und<br />

Ertragslage des Deutsche Wohnen-Konzerns haben.<br />

Aufgrund des Erhalts von Subventionen ist <strong>die</strong> Verfügung über bestimmte Senioreneinrichtungen durch<br />

För<strong>der</strong>auflagen beschränkt.<br />

GEHAG und KATHARINENHOF ® haben im Zusammenh<strong>an</strong>g mit den Pflegeeinrichtungen in den neuen<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n öffentliche Baukostenzuschüsse nach Artikel 52 des Pflege-Versicherungsgesetzes von<br />

insgesamt rund EUR 32,1 Mio. erhalten. Die mit <strong>der</strong> öffentlichen För<strong>der</strong>ung verbundenen Auflagen verpflichten<br />

GEHAG und KATHARINENHOF ® zum Betrieb <strong>der</strong> Einrichtungen als Seniorenpflegeeinrichtungen für <strong>die</strong><br />

Dauer <strong>der</strong> Zweckbindung, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> erworbenen bzw. neu erstellten Gebäude in <strong>der</strong> Regel 40 Jahre ab dem<br />

Bewilligungsbescheid beträgt, und unterstellen eine etwaige Veräußerung <strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten Einrichtungen <strong>der</strong><br />

Zustimmung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>behörden. Ein Verstoß gegen <strong>die</strong>se Auflagen könnte eine Rückerstattung <strong>der</strong><br />

öffentlichen Zuschüsse nach sich ziehen und erheblich nachteilige Auswirkungen auf <strong>die</strong> Vermögens-, Fin<strong>an</strong>zund<br />

Ertragslage des Deutsche Wohnen-Konzerns haben.<br />

-21-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!