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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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Vertragsmiete führen. Darüber hinaus k<strong>an</strong>n es auch zu Erlösschmälerungen durch einen gepl<strong>an</strong>ten Leerst<strong>an</strong>d<br />

kommen, wenn sich <strong>die</strong> Deutsche Wohnen entschließt, ein Objekt zu s<strong>an</strong>ieren.<br />

Die gen<strong>an</strong>nten Faktoren können sich einzeln o<strong>der</strong> zusammen erheblich nachteilig auf <strong>die</strong> Umsatz- und<br />

Ergebnissituation und damit erheblich nachteilig auf <strong>die</strong> Vermögens-, Fin<strong>an</strong>z- und Ertragslage des Deutsche<br />

Wohnen-Konzerns auswirken.<br />

Sollte es <strong>der</strong> Deutsche Wohnen nicht gelingen, einen positiven Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit<br />

zu erzielen, könnte sie zu Verkäufen o<strong>der</strong> Fremdkapitalaufnahmen zu wirtschaftlich ungünstigen<br />

Konditionen gezwungen sein.<br />

Zur Erbringung des Schulden<strong>die</strong>nstes (Zinsen und Tilgung) aus Fremdkapitalfin<strong>an</strong>zierungen ist <strong>die</strong> Deutsche<br />

Wohnen auf <strong>die</strong> Erzielung eines positiven Cashflows aus betrieblicher Geschäfts- und Investitionstätigkeit<br />

<strong>an</strong>gewiesen. Dieser wird im Wesentlichen aus Vertragsmieten, durch Erlöse aus Wohnungsverkäufen sowie<br />

durch Pflege<strong>die</strong>nstleistungen und betreutes Wohnen für Senioren erwirtschaftet. Sollte es <strong>der</strong> Deutsche Wohnen<br />

in Zukunft nicht gelingen, einen positiven Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit zu generieren, könnte<br />

sie gezwungen sein, Wohnungsverkäufe (Einzelprivatisierungen und Blockverkäufe) ungeachtet <strong>der</strong><br />

Marktsituation und zu für sie möglicherweise ungünstigen Konditionen vorzunehmen, Barmittel zu verbrauchen<br />

o<strong>der</strong> Fremdmittel zu wirtschaftlich unattraktiven Konditionen aufzunehmen. Dies könnte insgesamt erheblich<br />

nachteilige Auswirkungen auf <strong>die</strong> Vermögens-, Fin<strong>an</strong>z- und Ertragslage des Deutsche Wohnen-Konzerns haben.<br />

Der Verschuldungsgrad sowie <strong>die</strong> Konditionen <strong>der</strong> bestehenden und zukünftigen Darlehen könnten <strong>die</strong><br />

Fremdfin<strong>an</strong>zierungskosten und damit verbundene Aufwendungen des Deutsche Wohnen-Konzerns erhöhen.<br />

Bei einem Verstoß von Gesellschaften des Deutsche Wohnen-Konzerns gegen Verpflichtungen aus den<br />

Kreditverträgen könnten <strong>die</strong> Darlehen vorzeitig fällig gestellt werden. Bei nicht rechtzeitiger Rückführung<br />

<strong>der</strong> Darlehen könnten <strong>die</strong> Kreditgeber umf<strong>an</strong>greiche Sicherheiten verwerten, <strong>die</strong> von <strong>der</strong> Deutsche Wohnen<br />

zur Besicherung <strong>der</strong> Darlehen gestellt wurden.<br />

Die Deutsche Wohnen hat in <strong>der</strong> Verg<strong>an</strong>genheit Fremdkapital in Form von Darlehen, W<strong>an</strong>del<strong>an</strong>leihen und<br />

<strong>an</strong><strong>der</strong>en Instrumenten zur Refin<strong>an</strong>zierung bestehen<strong>der</strong> Verbindlichkeiten sowie zur Fin<strong>an</strong>zierung von<br />

Akquisitionen eingesetzt und pl<strong>an</strong>t, <strong>die</strong>s auch künftig zu tun.<br />

Zum 30. Juni 2013 lag das LTV-Ratio bei 55,8 %. Obwohl <strong>die</strong> Deutsche Wohnen ihr Laufzeitenprofil durch <strong>die</strong><br />

Refin<strong>an</strong>zierung eines beträchtlichen Teils <strong>der</strong> Fin<strong>an</strong>zschulden vor <strong>der</strong>en Fälligkeit verlängert hat, ist nicht<br />

auszuschließen, dass <strong>der</strong> aktuelle Verschuldungsgrad <strong>die</strong> Fähigkeit <strong>der</strong> Deutsche Wohnen, fin<strong>an</strong>zielle<br />

Verpflichtungen durch <strong>die</strong> Aufnahme neuer o<strong>der</strong> <strong>die</strong> Verlängerung bestehen<strong>der</strong> Darlehen zu refin<strong>an</strong>zieren,<br />

negativ beeinflussen k<strong>an</strong>n. B<strong>an</strong>ken könnten <strong>der</strong> Deutsche Wohnen keine neuen Darlehen o<strong>der</strong> nur Darlehen zu<br />

nachteiligen wirtschaftlichen Konditionen zur Verfügung stellen und bestehende Kreditlinien nicht o<strong>der</strong> nur zu<br />

wirtschaftlich nachteiligen Konditionen verlängern.<br />

Sollte <strong>die</strong> Deutsche Wohnen gegen Verpflichtungen eines Darlehensvertrags verstoßen und nicht in <strong>der</strong> Lage<br />

sein, den Verstoß zu heilen, und würden <strong>die</strong> Darlehensgeber nicht auf <strong>die</strong> Einhaltung <strong>die</strong>ser Verpflichtungen<br />

verzichten, könnte nach den jeweiligen Bestimmungen ein Kündigungsgrund für <strong>die</strong> Darlehensgeber vorliegen.<br />

Einige Fin<strong>an</strong>zierungsvereinbarungen sehen insbeson<strong>der</strong>e <strong>die</strong> Einhaltung festgelegter Fin<strong>an</strong>zkennzahlen<br />

(„Fin<strong>an</strong>cial Coven<strong>an</strong>ts“) durch <strong>die</strong> Deutsche Wohnen vor, wie beispielsweise gewisser Debt-Service-<br />

Coverage-Ratios auf Ebene des fin<strong>an</strong>zierten Portfolios, <strong>der</strong>en Nichteinhaltung schwerwiegende Folgen für <strong>die</strong><br />

Deutsche Wohnen haben könnte.<br />

Ein Verstoß gegen Fin<strong>an</strong>cial Coven<strong>an</strong>ts würde das Recht <strong>der</strong> Deutsche Wohnen einschränken, über <strong>die</strong><br />

Mieterträge aus den Immobilien frei zu verfügen, <strong>die</strong> zur Besicherung des entsprechenden Kreditvertrags<br />

<strong>die</strong>nen. Mehrere von <strong>der</strong> Deutsche Wohnen abgeschlossene Kreditverträge beinhalten Vorschriften, denen<br />

zufolge <strong>der</strong> Verstoß gegen Fin<strong>an</strong>cial Coven<strong>an</strong>ts dazu führen k<strong>an</strong>n, dass <strong>die</strong> Gesellschaft monatlich bestimmte<br />

Beträge, <strong>die</strong> auf den Mieterträgen basieren und u. a. um den Schulden<strong>die</strong>nst im Rahmen des entsprechenden<br />

Kreditvertrags und <strong>an</strong><strong>der</strong>er gleichr<strong>an</strong>giger Kreditverträge reduziert werden, auf festgelegte Sperrkonten<br />

einzahlen muss. Die Beträge auf solchen Sperrkonten sind regelmäßig zugunsten des entsprechenden<br />

Kreditgebers verpfändet. Daher k<strong>an</strong>n <strong>die</strong> Deutsche Wohnen <strong>die</strong>se Beträge ohne vorherige Genehmigung des<br />

entsprechenden Kreditgebers für bestimmte Zahlungen nicht verwenden, darunter <strong>die</strong> Be<strong>die</strong>nung <strong>an</strong><strong>der</strong>er<br />

Kreditverträge. Dies könnte zu einer Nichterfüllung <strong>der</strong> Zahlungsverpflichtungen <strong>der</strong> Deutsche Wohnen unter<br />

solchen <strong>an</strong><strong>der</strong>en Kreditverträgen führen.<br />

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