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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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Deutsche Wohnen AG Kurzgutachten • CBRE<br />

4.3.10 Versicherung<br />

Für <strong>die</strong> Zwecke <strong>der</strong> Fair Value-Ermittlung, gehen wir davon aus, dass <strong>die</strong> betreffenden Grundstücke<br />

durch gültige Versicherungen gedeckt sind, <strong>die</strong> sowohl hinsichtlich des Versicherungsbetrags als auch<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> versicherten Risiken <strong>an</strong>gemessen sind, bzw. <strong>die</strong>s kurzfristig nachgeholt wird.<br />

4.3.11 Gesetzliche Bestimmungen / Genehmigungen zur Existenz und Nutzung <strong>der</strong> zu<br />

bewertenden Liegenschaften<br />

Untersuchungen <strong>der</strong> einzelnen zu bewertenden Liegenschaften hinsichtlich <strong>der</strong> Einhaltung von<br />

gesetzlichen Bestimmungen, wie etwa dem Bauordnungs- und dem Baupl<strong>an</strong>ungsrecht,<br />

Baugenehmigungen, Abnahmeerklärungen, Beschränkungen, Feuerschutz-, Gesundheits- o<strong>der</strong><br />

Sicherheitsbestimmungen o<strong>der</strong> sonstige bestehende privatrechtliche Vereinbarungen in Verbindung mit<br />

<strong>der</strong> Existenz und <strong>der</strong> Nutzung <strong>der</strong> bewerteten Grundstücke inklusive <strong>der</strong> Gebäude wurden von uns nicht<br />

durchgeführt.<br />

Wir haben in <strong>der</strong> Durchführung unserer Fair Value-Ermittlung <strong>an</strong>genommen, dass alle notwendigen<br />

Genehmigungen und Bewilligungen für <strong>die</strong> Nutzung <strong>der</strong> zu bewertenden Liegenschaften und für <strong>die</strong><br />

arbeitstechnischen Abläufe in den zu bewertenden Liegenschaften eingeholt worden sind und weiterhin<br />

ihre Gültigkeit ohne irgendwelche Einschränkungen besitzen.<br />

4.3.12 Infrastruktur und Erschließung<br />

Wir haben keine Nachforschungen für <strong>die</strong> Pl<strong>an</strong>ung unternommen son<strong>der</strong>n uns, wo <strong>an</strong>gebracht, auf <strong>die</strong><br />

uns zur Verfügung gestellten Informationen verlassen. Zu Bewertungszwecken nehmen wir <strong>an</strong>, dass keine<br />

entgegenstehenden städtebaulichen Maßnahmen o<strong>der</strong> Autobahnen gepl<strong>an</strong>t sind, o<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>e Vorhaben<br />

und Vorschläge bestehen, <strong>die</strong> einen nachteiligen Einfluss auf unsere Bewertungen haben könnten.<br />

Wir haben <strong>an</strong>genommen, dass alle bewerteten Liegenschaften im Sinne des § 123 Baugesetzbuch voll<br />

erschlossen sind, d. h. dass ein Anschluss <strong>an</strong> das Straßen-, Strom-, Gas- und/o<strong>der</strong> Fernwärme, Trink- und<br />

Abwassernetz (K<strong>an</strong>alisation) vorh<strong>an</strong>den sind.<br />

4.3.13 Annahmen über <strong>die</strong> Zukunft<br />

Um den Fair Value <strong>der</strong> betreffenden Liegenschaften zu ermitteln, haben wir <strong>an</strong>genommen, dass <strong>die</strong><br />

vorh<strong>an</strong>dene o<strong>der</strong> eine vergleichbare Nutzung in Zukunft sowohl hinsichtlich <strong>der</strong> Art als auch hinsichtlich<br />

des Umf<strong>an</strong>gs bestehen bleibt.<br />

4.4 Bewertungs<strong>an</strong>nahmen<br />

Die Beurteilung des Fair Value beruht auf Zahlungsströmen, <strong>die</strong> übliche Markterwartungen<br />

wi<strong>der</strong>spiegeln und dabei frühere Zahlen in Bezug auf <strong>die</strong> betreffenden Liegenschaften o<strong>der</strong> vergleichbare<br />

Investments berücksichtigen. Die Bewertungs-Parameter wurden von <strong>der</strong> CBRE nach bestem Wissen und<br />

Gewissen auf Grundlage <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Gesellschaft übermittelten Informationen festgelegt.<br />

4.4.1 Nicht umlegbare Verwaltungskosten<br />

Nach deutscher Gesetzgebung sind Verwaltungskosten auf den Wohnungsmieter nicht umlegbar. Vor<br />

dem Hintergrund unserer Bewertungserfahrungen <strong>der</strong> letzten Jahre sowie auf Basis diverser publizierter<br />

Kosten<strong>an</strong>sätze, u. a. in <strong>der</strong> II. Berechnungsverordnung, setzen wir Kostenpauschalen <strong>an</strong>, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Anzahl<br />

<strong>der</strong> Wohneinheiten bei den Verwaltungskosten berücksichtigt (je weniger Wohneinheiten pro Gebäude /<br />

Bewertungseinheit desto höhere Kosten pro Wohneinheit). Basierend auf unserer Erfahrung typischer,<br />

sich im Markt wi<strong>der</strong>spiegeln<strong>der</strong> Verwaltungskosten<strong>an</strong>sätze für Wohngebäude, wurden von uns 180 bis<br />

400 EUR (in Ausnahmefällen z.B. Betreutes Wohnen/Privatisierungsobjekte) pro Wohneinheit pro Jahr<br />

<strong>an</strong>gesetzt.<br />

Der gewichtete durchschnittliche nicht umlegbare Verwaltungs<strong>an</strong>teil beträgt jährlich 211 EUR pro<br />

Wohneinheit.<br />

Die Verwaltungskosten für das Seniorenimmobilien-Portfolio wurden mit 3% des Potentiellen<br />

Bruttomietertrages berechnet.<br />

E-22

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