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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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Deutsche Wohnen AG Kurzgutachten • CBRE<br />

Sofern nicht ausdrücklich gegensätzlich <strong>an</strong>gewiesen, haben wir unterstellt, dass <strong>die</strong> uns übermittelten<br />

Flächen<strong>an</strong>gaben grundsätzlich in Einkl<strong>an</strong>g mit <strong>der</strong> II. Berechnungsverordnung errechnet wurden. Alle in<br />

<strong>die</strong>sem Kurzgutachten gen<strong>an</strong>nten Flächen sind Annäherungswerte.<br />

4.3.4 Umweltaspekte<br />

Gemäß den Unterlagen, <strong>die</strong> uns vom Auftraggeber für <strong>die</strong> Erstbewertung zur Verfügung gestellt wurden,<br />

gehen wir davon aus, dass eine Bewertungseinheit (1250.2185, Fr<strong>an</strong>kfurt (116 Parkplätze)) kontaminiert<br />

ist. Entsprechende Gutachten lagen vor, <strong>die</strong> allerdings keine Kosten<strong>an</strong>sätze für <strong>die</strong> Beseitigung enthalten,<br />

son<strong>der</strong>n lediglich eine Beobachtung <strong>der</strong> Grundstücke empfehlen. Der Tatbest<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Kontamination<br />

wurde bei <strong>der</strong> Einschätzung des Diskontierungszinssatzes entsprechend berücksichtigt. Eine weitere<br />

Einheit ist als Altlasenverdachtsfläche gekennzeichnet, für <strong>die</strong> allerdings keine weiteren Informationen<br />

vorlagen. Etwa 6,2% (116 von insgesamt 1.876 Bewertungseinheiten) <strong>der</strong> Bewertungseinheiten weisen<br />

gemäß den uns übergebenen Unterlagen kein Kontaminierungspotential auf. Zu den restlichen 1.758<br />

Einheiten (ca. 93,7% aller Bewertungseinheiten) lagen uns keine Informationen vor.<br />

Für <strong>die</strong>se Liegenschaften haben wir auftragsgemäß <strong>an</strong>genommen, dass das Bewertungsobjekt frei von<br />

jedwe<strong>der</strong> Kontamination ist und dass <strong>die</strong> bisherigen Nutzungen keinerlei Kontaminationspotential<br />

aufweisen. Insbeson<strong>der</strong>e haben wir <strong>an</strong>genommen, dass<br />

• das Bewertungsobjekt nicht kontaminiert ist und nicht gegen <strong>die</strong> bestehende und in Bearbeitung<br />

befindliche Umweltgesetzgebung verstößt.<br />

• für alle Nutzungen und Produktionsprozesse, <strong>die</strong> in und auf dem zu bewertenden Objekt durchgeführt<br />

werden und durch Umweltgesetze geregelt werden <strong>die</strong> dafür notwendigen Genehmigungen von den<br />

dazu autorisierten Behörden vorliegen.<br />

Wir haben selbst we<strong>der</strong> Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt noch eventuell vorliegende<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten o<strong>der</strong> Altlastenuntersuchungen ausgewertet, <strong>die</strong> unter Umständen auf<br />

eine reale o<strong>der</strong> potentielle Umweltbelastung hinweisen.<br />

Wir haben ebenso keinerlei Untersuchungen hinsichtlich <strong>der</strong> ehemaligen o<strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Nutzungen auf<br />

dem Bewertungsgrundstück und den benachbarten Grundstücken <strong>an</strong>gestellt, <strong>die</strong> auf potentielle<br />

Kontaminationen hinweisen und treffen daher <strong>die</strong> Annahme, dass solche Risiken nicht existieren.<br />

Das Alter und <strong>der</strong> offensichtliche, allgemeine, bauliche Zust<strong>an</strong>d des Bewertungsobjekts wurden bei<br />

unseren Annahmen berücksichtigt. Unsere Aussagen dazu beziehen sich allerdings nur auf <strong>die</strong>jenigen<br />

Bauteile, <strong>die</strong> wir tatsächlich besichtigt haben und schließen nicht besichtigte Bauteile nicht mit ein.<br />

Sollte sich im Nachg<strong>an</strong>g <strong>an</strong> unsere Fair Value-Ermittlung herausstellen, dass sich Kontaminierungen auf<br />

irgendeinem <strong>der</strong> zu bewertenden Liegenschaften und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong> benachbarten und naheliegenden<br />

Grundstücken befinden o<strong>der</strong> dass in den Bewertungsobjekten Nutzungen mit Kontaminierungspotenzial<br />

durchgeführt werden, so könnte <strong>die</strong>s nachteilige Auswirkungen auf den Wert <strong>der</strong> bewerteten Liegenschaft<br />

haben.<br />

4.3.5 Eigentums<strong>an</strong>teil, Belastungen und Mietverhältnisse<br />

Details zu Eigentum/Besitz <strong>an</strong> den Liegenschaften und zu Mietverhältnissen über <strong>die</strong>se wurden so<br />

übernommen, wie sie uns übermittelt wurden. Wir haben generell we<strong>der</strong> alle Urkunden, Mietverträge<br />

o<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>en <strong>die</strong>sbezüglichen Dokumente untersucht, noch hatten wir Zug<strong>an</strong>g zu sämtlichen solchen<br />

Dokumenten. Soweit in <strong>die</strong>sem Kurzgutachten Bezug auf Urkunden, Mietverträge o<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>e<br />

Dokumente genommen wird, liegt dem unser Verständnis <strong>der</strong> relev<strong>an</strong>ten Dokumente ohne geson<strong>der</strong>te<br />

rechtliche Beratung zugrunde.<br />

Sofern nichts Gegenteiliges <strong>an</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>er Stelle im vorliegenden Kurzgutachten formuliert ist, nehmen wir<br />

<strong>an</strong>, dass<br />

• das Bewertungsobjekt ohne jegliche Einschränkungen und Bedingungen je<strong>der</strong>zeit zu vermieten bzw. zu<br />

vermarkten ist.<br />

• das Bewertungsobjekt von keinen städtebaulichen o<strong>der</strong> verkehrstechnischen Pl<strong>an</strong>ungen negativ<br />

beeinflusst werden.<br />

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