26.12.2013 Aufrufe

Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Kapitalerhöhungskosten. Der FFO (inkl. Verkauf) wird um das Ergebnis aus<br />

Verkauf bereinigt, um den FFO (ohne Verkauf) zu ermitteln. Der FFO ist aus<br />

Sicht <strong>der</strong> Gesellschaft eine für Immobiliengesellschaften maßgebliche<br />

liquiditätsorientierte Kennziffer, <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d <strong>der</strong>er sich <strong>die</strong> Fähigkeit <strong>der</strong><br />

Gesellschaft ablesen lässt, Dividenden auszuschütten, Kredite zu tilgen und zu<br />

investieren. Der FFO wird ist kein nach IFRS definierte Leistungskennzahl. Der<br />

in <strong>die</strong>sem Prospekt ausgewiesene FFO ist nicht zwingend mit dem von <strong>an</strong><strong>der</strong>en<br />

Unternehmen als „FFO“ o<strong>der</strong> <strong>der</strong> unter einer <strong>an</strong><strong>der</strong>en Bezeichnung<br />

veröffentlichten Leistungskennzahl vergleichbar.<br />

Gesellschaft<br />

GewStG<br />

HGB<br />

IFRS/IAS<br />

Der Ausdruck „Gesellschaft“ bezeichnet meist <strong>die</strong> Deutsche Wohnen AG, eine<br />

Aktiengesellschaft nach deutschem Recht.<br />

Gewerbesteuergesetz. Das GewStG regelt <strong>die</strong> Besteuerung aller natürlichen o<strong>der</strong><br />

juristischen Personen, <strong>die</strong> ein Gewerbe betreiben.<br />

H<strong>an</strong>delsgesetzbuch. Das H<strong>an</strong>delsgesetzbuch regelt unter <strong>an</strong><strong>der</strong>em <strong>die</strong> in<br />

Deutschl<strong>an</strong>d gültigen Rechnungslegungsvorschriften.<br />

International Fin<strong>an</strong>cial Reporting St<strong>an</strong>dards/International Accounting St<strong>an</strong>dards.<br />

Der Begriff „IFRS“ bezieht sich in <strong>die</strong>sem Prospekt auf <strong>die</strong> International<br />

Fin<strong>an</strong>cial Reporting St<strong>an</strong>dards einschließlich <strong>der</strong> International Accounting<br />

St<strong>an</strong>dards (IAS) und <strong>der</strong> vom International Accounting St<strong>an</strong>dards Board (IASB)<br />

veröffentlichten Auslegungen, wie sie in <strong>der</strong> Europäischen Union <strong>an</strong>zuwenden<br />

sind (in <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Europäischen Union übernommenen Fassung in<br />

Verordnung (EC) Nr. 1126/2008 vom 3. November 2008, in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen<br />

Fassung), <strong>die</strong> unter http: //www.iasb.org/IFRSs/IFRS.htm. abgerufen werden<br />

können.<br />

Immobilienbewirtschaftung Verwaltung von Immobilien einschließlich <strong>der</strong> Prozesse, Systeme und<br />

Mitarbeiter, <strong>die</strong> im Laufe ihres Lebenszyklus für ihre Betreuung erfor<strong>der</strong>lich<br />

sind.<br />

ISCR Zinsdeckungsquote, Interest-Service-Cover-Ratio (ISCR). Die<br />

Zinsdeckungsquote ist ein häufig in Darlehensverträgen als Teil <strong>der</strong> für <strong>die</strong><br />

Laufzeit des Darlehens vertraglichen Zusicherungen (Coven<strong>an</strong>ts) verwendetes<br />

Verhältnis, das auch zur Beurteilung <strong>der</strong> Fähigkeit her<strong>an</strong>gezogen wird, fällige<br />

Zinszahlungen zu leisten. Sie gibt <strong>an</strong>, in welchem Umf<strong>an</strong>g <strong>die</strong> Zinszahlungen<br />

durch <strong>die</strong> Einnahmen des Unternehmens bzw. des entsprechenden Portfolios<br />

gedeckt sind (mintunter nach Berichtigung um Betriebs- und<br />

Inst<strong>an</strong>dsetzungskosten).<br />

Kapitalertragsteuer<br />

KStG<br />

Leerst<strong>an</strong>dsquote<br />

Staatliche Vorgabe <strong>an</strong> den Auszahler eines Kapitalertrages (z. B. einer<br />

Dividende o<strong>der</strong> eines Zinses), von <strong>der</strong> Auszahlung einen Teil als Steuer<br />

einzubehalten und <strong>an</strong> <strong>die</strong> Fin<strong>an</strong>zverwaltung abzuführen.<br />

Körperschaftsteuergesetz. Das KStG regelt <strong>die</strong> Besteuerung <strong>der</strong> Einkommen<br />

von Körperschaften.<br />

Das Verhältnis <strong>der</strong> Verluste aus Leerständen zur Summe <strong>der</strong> potenziellen<br />

Bruttomieteinkünfte am jeweiligen Stichtag.<br />

LTV Lo<strong>an</strong>-to-Value-Ratio. Das Verhältnis <strong>der</strong> Nettofin<strong>an</strong>zverbindlichkeiten<br />

(Fin<strong>an</strong>zverbindlichkeiten minus Zahlungsmittel) zum Wert <strong>der</strong> als<br />

Fin<strong>an</strong>zinvestition gehaltenen Immobilien zuzüglich <strong>der</strong> zur Veräußerung<br />

gehaltenen l<strong>an</strong>gfristigen Vermögenswerte und <strong>der</strong> zum Verkauf bestimmten<br />

Grundstücke und Gebäude.<br />

G-3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!