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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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Mitglie<strong>der</strong>n des Vorst<strong>an</strong>ds und des oberen M<strong>an</strong>agements, <strong>die</strong> bei Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses<br />

Vergünstigungen vorsehen.<br />

Für keines <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Vorst<strong>an</strong>ds o<strong>der</strong> des oberen M<strong>an</strong>agements liegen Schuldsprüche in Bezug auf<br />

betrügerische Straftaten während <strong>der</strong> letzten fünf Jahre vor. Außerdem wurden gegen <strong>die</strong> Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Vorst<strong>an</strong>ds o<strong>der</strong> des oberen M<strong>an</strong>agements keinerlei öffentliche Anschuldigungen geäußert o<strong>der</strong> durch gesetzliche<br />

Behörden o<strong>der</strong> Regulierungsbehörden (einschließlich bestimmter Berufsverbände) S<strong>an</strong>ktionen verhängt, noch<br />

wurden sie jemals als Mitglied in einem Verwaltungs-, Geschäftsführungs- o<strong>der</strong> Aufsichtsorg<strong>an</strong> einer<br />

Gesellschaft o<strong>der</strong> als Grün<strong>der</strong> eines Emittenten mit einer Insolvenz, einer Insolvenzverwaltung o<strong>der</strong> einer<br />

Liquidation in Verbindung gebracht. Keines <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Vorst<strong>an</strong>ds o<strong>der</strong> des oberen M<strong>an</strong>agements wurde<br />

in den letzten fünf Jahren von einem Gericht für <strong>die</strong> Mitgliedschaft in einem Verwaltungs-, Geschäftsführungso<strong>der</strong><br />

Aufsichtsorg<strong>an</strong> eines Emittenten o<strong>der</strong> für <strong>die</strong> Tätigkeit im M<strong>an</strong>agement o<strong>der</strong> <strong>die</strong> Führung <strong>der</strong> Geschäfte<br />

eines Emittenten für untauglich erklärt.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> des Vorst<strong>an</strong>ds und des oberen M<strong>an</strong>agements sind unter <strong>der</strong> Geschäftsadresse <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

erreichbar.<br />

Aufsichtsrat<br />

Der Aufsichtsrat <strong>der</strong> Gesellschaft besteht gemäß § 6 Abs. 1 <strong>der</strong> Satzung aus sechs Mitglie<strong>der</strong>n. Er unterliegt<br />

nicht <strong>der</strong> Mitarbeitermitbestimmung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz o<strong>der</strong> dem Mitbestimmungsgesetz. Die<br />

Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong> werden daher sämtlich als Vertreter <strong>der</strong> Anteilseigner in <strong>der</strong> Hauptversammlung<br />

gewählt. Die Mitglie<strong>der</strong> des Aufsichtsrats werden grundsätzlich für eine Amtszeit von rund fünf Jahren gewählt.<br />

Eine Wie<strong>der</strong>wahl ist – auch mehrfach – statthaft.<br />

Für jedes Aufsichtsratsmitglied können <strong>die</strong> <strong>Aktionäre</strong> gleichzeitig mit dessen Wahl Ersatzmitglie<strong>der</strong> bestellen.<br />

Diese Ersatzmitglie<strong>der</strong> werden <strong>die</strong> gewählten Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong> im Falle von <strong>der</strong>en vorzeitigem<br />

Ausscheiden in <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Bestellung bestimmten Reihenfolge ersetzen. Die Dienstzeit eines Ersatzmitglieds,<br />

das ein ausscheidendes Mitglied ersetzt, endet, sobald auf <strong>der</strong> nächsten o<strong>der</strong> übernächsten Hauptversammlung<br />

ein Nachfolger gewählt wird mit Abschluss <strong>der</strong> Hauptversammlung, o<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>nfalls mit Ablauf <strong>der</strong> Amtszeit<br />

des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds. Von <strong>der</strong> Hauptversammlung gewählte Mitglie<strong>der</strong> des Aufsichtsrats<br />

können während ihrer Amtszeit je<strong>der</strong>zeit durch Beschluss <strong>der</strong> Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit <strong>der</strong><br />

abgegebenen Stimmen ihres Amtes wie<strong>der</strong> entbunden werden. Gemäß Satzung <strong>der</strong> Gesellschaft k<strong>an</strong>n jedes<br />

Mitglied o<strong>der</strong> Ersatzmitglied des Aufsichtsrats von seinem Amt je<strong>der</strong>zeit auch ohne Begründung und unter<br />

Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist durch schriftliche Rücktrittserklärung <strong>an</strong> den Vorst<strong>an</strong>d<br />

zurücktreten. Das Recht zur Amtsnie<strong>der</strong>legung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.<br />

Gemäß § 107 Abs. 1 AktG und § 6 Abs. 4 <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> Gesellschaft wählt <strong>der</strong> Aufsichtsrat aus seiner Mitte<br />

einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Herr Uwe E. Flach ist gegenwärtig als Vorsitzen<strong>der</strong>, Herr<br />

Dr. Andreas Kretschmer als stellvertreten<strong>der</strong> Vorsitzen<strong>der</strong> gewählt.<br />

Der Aufsichtsrat bildet aus seiner Mitte Ausschüsse. Im Geschäftsjahr 2012 waren <strong>die</strong> folgenden vier<br />

Ausschüsse eingerichtet:<br />

<br />

<br />

<br />

<strong>der</strong> Präsidialausschuss (Beratung und Beschlussfassung in eiligen Angelegenheiten; ständige<br />

Abstimmung und laufende Beratung mit dem Vorst<strong>an</strong>d; Vorbereitung <strong>der</strong> Aufsichtsratssitzungen;<br />

Abschluss und Inhalt von Dienstverträgen mit Vorst<strong>an</strong>dsmitglie<strong>der</strong>n gemäß den Beschlüssen des<br />

Aufsichtsrats);<br />

<strong>der</strong> Nominierungsausschuss (Vorschlag geeigneter K<strong>an</strong>didaten <strong>an</strong> den Aufsichtsrat für dessen<br />

Wahlvorschläge <strong>an</strong> <strong>die</strong> Hauptversammlung gemäß den Bestimmungen des Deutschen Corporate<br />

Govern<strong>an</strong>ce Kodex);<br />

<strong>der</strong> Prüfungsausschuss (Vorprüfung <strong>der</strong> Unterlagen und Vorbereitung <strong>der</strong> Entscheidung des<br />

Aufsichtsrats über <strong>die</strong> Feststellung bzw. Billigung von Jahres- bzw. Konzernabschluss; Erörterung <strong>der</strong><br />

Quartals- und Halbjahresberichte mit dem Vorst<strong>an</strong>d vor Veröffentlichung; Erörterung von Compli<strong>an</strong>ce,<br />

Risikoerfassung, des Risikom<strong>an</strong>agements sowie <strong>der</strong> Angemessenheit und Funktionsfähigkeit des<br />

internen Kontrollsystems mit dem Vorst<strong>an</strong>d; Vorbereitung des Vorschlags für <strong>die</strong> Bestellung des<br />

Abschlussprüfers <strong>an</strong> <strong>die</strong> Hauptversammlung) und<br />

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