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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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Mitte 2006 geeinigt. Dieser Vergleich st<strong>an</strong>d unter <strong>der</strong> aufschiebenden Bedingung <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong><br />

Hauptversammlung <strong>der</strong> Deutsche Wohnen AG, <strong>die</strong> im Juni 2012 erfolgte. Der Vergleich ist somit<br />

wirksam geworden und RREEF hat wie vereinbart EUR 20,0 Mio. gezahlt.<br />

V. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE<br />

Die Deutsche Wohnen AG hat zur Absicherung von Zinsrisiken vier Zinsswapgeschäfte über nominal<br />

insgesamt EUR 76,0 Mio. abgeschlossen. Die Restlaufzeiten betragen zwischen zwei und vier Jahren. Der<br />

negative Marktwert beträgt zum Bil<strong>an</strong>zstichtag netto EUR 7,4 Mio. und wurde auf Basis einer Mark-to-<br />

Market-Bewertung ermittelt. Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Übernahme von drei Zinsswapgeschäften im<br />

Geschäftsjahr 2011 betrug <strong>der</strong> negative Marktwert EUR 2,6 Mio. und wurde als Drohverlustrückstellung<br />

berücksichtigt und wird über <strong>die</strong> Restlaufzeit <strong>der</strong> Swapgeschäfte in Anspruch genommen. Die<br />

Verän<strong>der</strong>ungen des Marktwertes ab Übernahme werden gemäß § 254 HGB nicht bil<strong>an</strong>ziert.<br />

Die Sicherungsgeschäfte (Zinsswapgeschäfte) wurden mit den Grundgeschäften (Darlehensverträge,<br />

ausgewiesen als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) zu einer Bewertungseinheit in Höhe von<br />

nominal EUR 76,0 Mio. zum Abschlussstichtag zusammengefasst und damit Zinsän<strong>der</strong>ungsrisiken in<br />

Höhe von netto EUR 7,4 Mio. zum Bil<strong>an</strong>zstichtag abgesichert.<br />

Die gegenläufigen Wertän<strong>der</strong>ungen und Zahlungsströme aus den Zinsswapgeschäften und den<br />

Darlehensverträgen gleichen sich zukünftig voraussichtlich aus, da <strong>die</strong> Sicherungsgeschäfte in Fälligkeit,<br />

Laufzeit und Bemessungsgrundlage vertraglich aufein<strong>an</strong><strong>der</strong> abgestimmt sind.<br />

VI. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE<br />

Zum Abschlussstichtag bürgt <strong>die</strong> Deutsche Wohnen AG zugunsten <strong>der</strong> Aareal B<strong>an</strong>k AG, Wiesbaden, für ein<br />

<strong>an</strong> ein verbundenes Unternehmen ausgereichtes Darlehen in Höhe von EUR 10,9 Mio. Weiterhin bürgt <strong>die</strong><br />

Deutsche Wohnen AG für verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 5,2 Mio. für Avalbürgschaften für<br />

vereinnahmte Mietkautionen sowie in Höhe von EUR 1,0 Mio. für sonstige Höchstbetragsbürgschaften.<br />

Eine In<strong>an</strong>spruchnahme ist jeweils unwahrscheinlich, weil <strong>die</strong>se Unternehmen ertragsstark und zahlungsfähig<br />

sind und insbeson<strong>der</strong>e <strong>die</strong> Darlehen mit Grundpf<strong>an</strong>drechten besichert sind.<br />

Für eigene Büromietverträge hat <strong>die</strong> Deutsche Wohnen AG Avalbürgschaften in Höhe von EUR 0,1 Mio.<br />

zugunsten <strong>der</strong> Vermieter ausgegeben. Eine In<strong>an</strong>spruchnahme ist jeweils unwahrscheinlich, weil <strong>die</strong><br />

Deutsche Wohnen AG ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt.<br />

Die Deutsche Wohnen AG haftet gesamtschuldnerisch mit verbundenen Unternehmen für<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten <strong>die</strong>ser verbundenen Unternehmen in Höhe von<br />

EUR 688,9 Mio. Eine In<strong>an</strong>spruchnahme ist unwahrscheinlich, weil <strong>die</strong>se Unternehmen ertragsstark und<br />

zahlungsfähig sind und <strong>die</strong> Darlehen mit Grundpf<strong>an</strong>drechten besichert sind.<br />

Die Deutsche Wohnen AG hat gegenüber einem Kreditgeber Patronatserklärungen zugunsten von<br />

verbundenen Unternehmen ausgesprochen. Eine In<strong>an</strong>spruchnahme ist unwahrscheinlich, weil <strong>die</strong>se<br />

Unternehmen ertragsstark und zahlungsfähig sind und <strong>die</strong> Darlehen mit Grundpf<strong>an</strong>drechten besichert sind.<br />

Die Deutsche Wohnen AG hat im Rahmen einer Ankaufstr<strong>an</strong>saktion für zwei verbundene Unternehmen<br />

eine Patronatserklärung zugunsten <strong>der</strong> Verkäufer in Hinblick auf <strong>die</strong> Kaufpreiszahlung ausgesprochen.<br />

Die vorläufigen Kaufpreiszahlungen sind im J<strong>an</strong>uar 2013 erfolgt, so dass eine In<strong>an</strong>spruchnahme<br />

unwahrscheinlich ist.<br />

Zwischen <strong>der</strong> Deutsche Wohnen AG als herrschendem Unternehmen und <strong>der</strong> Rhein-Pfalz Wohnen<br />

GmbH als beherrschtem Unternehmen besteht ein Beherrschungsvertrag.<br />

Zwischen <strong>der</strong> Deutsche Wohnen AG (Org<strong>an</strong>träger) und <strong>der</strong> Deutsche Wohnen Corporate Real Estate<br />

GmbH, Berlin, <strong>der</strong> Deutsche Wohnen M<strong>an</strong>agement GmbH, Berlin, <strong>der</strong> Deutsche Wohnen M<strong>an</strong>agementund<br />

Servicegesellschaft mbH, Fr<strong>an</strong>kfurt am Main, <strong>der</strong> Deutsche Wohnen Fondsbeteiligungs GmbH,<br />

Berlin, und <strong>der</strong> Deutsche Wohnen Zweite Fondsbeteiligungs GmbH, Berlin, jeweils Org<strong>an</strong>gesellschaften,<br />

bestehen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge.<br />

VII.<br />

SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN<br />

bis zu einem<br />

Jahr<br />

zwei bis fünf<br />

Jahre<br />

Summe<br />

EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio.<br />

Leasing- und Mietverträge ................................ 0,7 1,3 2,0<br />

L<strong>an</strong>gfristige Dienstleistungsverträge ........................ 4,5 5,9 10,4<br />

Summe ............................................... 5,2 7,2 12,4<br />

F-148

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