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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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Es k<strong>an</strong>n ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass steuerliche Verlustvorträge nach § 8 Abs. 4 KStG a. F. auf<br />

Ebene <strong>der</strong> Deutsche Wohnen AG verloren gehen. Die Nutzung <strong>der</strong> bisherigen Verlustvorträge <strong>der</strong> Deutsche<br />

Wohnen AG ist nur möglich, wenn eine wirtschaftliche Identität <strong>der</strong> Deutsche Wohnen AG im Sinne des § 8<br />

Abs. 4 KStG a. F. gewahrt bleibt. Dies wäre insbeson<strong>der</strong>e d<strong>an</strong>n nicht gegeben, wenn es zu einer Verän<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Aktionärsstruktur von mehr als 50 % kommt und innerhalb eines bestimmten Zeitraums überwiegend neues<br />

Vermögen <strong>der</strong> Deutsche Wohnen AG zugeführt wird. Auf den Eintritt <strong>die</strong>ses Risikos hat <strong>die</strong> Gesellschaft keinen<br />

Einfluss, da <strong>der</strong> (ggf. teilweise) Wegfall <strong>der</strong> Verlustvorträge und des Zinsvortrags durch Maßnahmen und<br />

Tr<strong>an</strong>saktionen auf Ebene <strong>der</strong> <strong>Aktionäre</strong> herbeigeführt wird. Insbeson<strong>der</strong>e k<strong>an</strong>n nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass einer o<strong>der</strong> mehrere <strong>Aktionäre</strong> mit gleichgerichteten Interessen 25 % o<strong>der</strong> mehr <strong>der</strong> Aktien bzw.<br />

Stimmrechte <strong>der</strong> Gesellschaft halten wird bzw. werden. Ein Verlust <strong>der</strong> steuerlichen Verlust- und Zinsvorträge<br />

könnte sich erheblich nachteilig auf <strong>die</strong> Vermögens-, Fin<strong>an</strong>z- und Ertragslage des Deutsch Wohnen-Konzerns<br />

auswirken.<br />

Es könnte zu Störungen o<strong>der</strong> Beeinträchtigungen <strong>der</strong> IT-Systeme kommen. Zudem könnte <strong>die</strong> Integration<br />

von IT-Systemen neu erworbener Portfolios zu erheblichem Aufw<strong>an</strong>d und Beeinträchtigungen des<br />

bestehenden IT-Systems führen.<br />

Die IT-Systeme <strong>der</strong> Deutsche Wohnen sind ein wichtiger Faktor für <strong>die</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Strategie zur<br />

Geschäftsoptimierung <strong>der</strong> Gesellschaft. Jede Unterbrechung, je<strong>der</strong> Ausfall und je<strong>der</strong> Schaden <strong>der</strong> IT-Systeme<br />

<strong>der</strong> Deutsche Wohnen k<strong>an</strong>n zu Unterbrechungen o<strong>der</strong> Verzögerungen <strong>der</strong> Geschäftsprozesse führen, wie zum<br />

Beispiel ein Ausfall <strong>der</strong> Kunden-Hotline. Jede Störung o<strong>der</strong> Beeinträchtigung <strong>der</strong> IT-Systeme <strong>der</strong> Deutsche<br />

Wohnen k<strong>an</strong>n zu Unterbrechungen des Betriebsablaufs und zu erhöhten Kosten führen. Es k<strong>an</strong>n nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass technische Weiterentwicklungen <strong>die</strong> Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Computersysteme <strong>der</strong><br />

Deutsche Wohnen beeinträchtigen und damit ein weiterer H<strong>an</strong>dlungsbedarf entsteht, <strong>der</strong> <strong>die</strong> Gesellschaft zum<br />

Einsatz erheblicher Mittel ver<strong>an</strong>lassen könnte, um Störungen <strong>der</strong> IT-Systeme vorzubeugen o<strong>der</strong> solche zu<br />

beheben. Es k<strong>an</strong>n nicht gar<strong>an</strong>tiert werden, dass selbst von vornherein erwartete und/o<strong>der</strong> erkennbare<br />

Beeinträchtigungen in jedem Fall durch entsprechende präventive Sicherheitsmaßnahmen verhin<strong>der</strong>t werden<br />

können. Zudem hat <strong>die</strong> Deutsche Wohnen einen Teil ihrer Computersysteme <strong>an</strong> externe Anbieter ausgelagert.<br />

Die Deutsche Wohnen k<strong>an</strong>n nicht gewährleisten, dass sich bei <strong>die</strong>sen Anbietern <strong>die</strong> beschriebenen Risiken nicht<br />

ebenso realisieren. Darüber hinaus k<strong>an</strong>n <strong>die</strong> Integration <strong>der</strong> IT-Systeme neu erworbener Immobilienbestände in<br />

<strong>die</strong> IT-Systeme <strong>der</strong> Deutsche Wohnen zu erheblichem Aufw<strong>an</strong>d und Beeinträchtigungen des bestehenden IT-<br />

Systems und zu Störungen des Betriebs führen. Dies könnte sich insgesamt erheblich nachteilig auf <strong>die</strong><br />

Vermögens-, Fin<strong>an</strong>z- und Ertragslage des Deutsche Wohnen-Konzerns auswirken.<br />

Die Deutsche Wohnen ist potenziellen Risiken durch <strong>die</strong> ehemaligen Beteiligungen <strong>der</strong> GEHAG-Gruppe <strong>an</strong><br />

Immobilienfonds ausgesetzt.<br />

Die GEHAG-Gruppe war in <strong>der</strong> Verg<strong>an</strong>genheit <strong>an</strong> <strong>der</strong> Konzeption und Gründung von Immobilienfonds<br />

beteiligt. Das Fondsgeschäft wurde von den Konzerngesellschaften <strong>der</strong> GEHAG-Gruppe bis zum Jahr 2005<br />

betrieben. Im Jahr 2005 wurde <strong>der</strong> überwiegende Teil des Geschäftsbereichs „geschlossene Immobilienfonds“<br />

auf ein verbundenes Unternehmen <strong>der</strong> HSH Real Estate AG übertragen. Im Zuge dessen erteilte <strong>die</strong> HSH Real<br />

Estate AG eine Freistellungserklärung zugunsten <strong>der</strong> GEHAG-Gruppe. Zwar wurden gegen <strong>die</strong> Deutsche<br />

Wohnen bisher im Zusammenh<strong>an</strong>g mit den ehemaligen Immobilienfonds-Aktivitäten <strong>der</strong> GEHAG-Gruppe<br />

keine fin<strong>an</strong>ziellen Ansprüche <strong>an</strong>gemeldet und <strong>der</strong>zeit sind keine <strong>der</strong>artigen Ansprüche absehbar, doch ist nicht<br />

auszuschließen, dass solche fin<strong>an</strong>ziellen Ansprüche gegenüber <strong>der</strong> Deutsche Wohnen <strong>an</strong>gemeldet werden. Es ist<br />

nicht auszuschließen, dass einige Risiken nicht von <strong>der</strong> Freistellungserklärung gedeckt sind und <strong>die</strong> Deutsche<br />

Wohnen geschädigten Anlegern Schadenersatz leisten muss. Aus den gen<strong>an</strong>nten Risiken könnten sich bei <strong>der</strong>en<br />

Eintreten erheblich nachteilige Auswirkungen auf <strong>die</strong> Vermögens-, Fin<strong>an</strong>z- und Ertragslage des Deutsche<br />

Wohnen-Konzerns ergeben.<br />

Die Nichtdurchsetzbarkeit betriebswirtschaftlich notwendiger Entgelterhöhungen im Segment Pflege und<br />

Betreutes Wohnen könnte sich nachteilig auf <strong>die</strong> Erlös- und Ergebnisentwicklung <strong>die</strong>ses Segments<br />

auswirken.<br />

Das Segment Pflege und Betreutes Wohnen unterliegt <strong>der</strong>zeit im Beson<strong>der</strong>en den Bestimmungen des Elften<br />

Buchs des Sozialgesetzbuchs, dem Heimgesetz (HeimG), den ergänzenden Gesetzen <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> sowie<br />

dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (siehe nachfolgend „—Das Segment Pflege und Betreutes Wohnen<br />

könnte aufgrund gesetzlicher Reformen stärkeren Regulierungszwängen unterliegen.“). Diese Gesetze regeln<br />

u. a. auch <strong>die</strong> Entgeltgestaltung für <strong>die</strong> Heimverträge o<strong>der</strong> <strong>die</strong> von <strong>der</strong> Pflegeversicherung zu erstattenden<br />

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