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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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Vollzugsbedingungen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verringerung <strong>der</strong> Mindest<strong>an</strong>nahmequote innerhalb<br />

<strong>der</strong> letzten zwei Wochen vor Ablauf <strong>der</strong> in Ziffer 4.2 <strong>die</strong>ser Angebotsunterlage bestimmten<br />

Annahmefrist verlängert sich <strong>die</strong> Annahmefrist gemäß § 21 Abs. 5 WpÜG<br />

um zwei Wochen (bis zum 13. November 2013, 24:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit)).<br />

11.4 Nichteintritt von Vollzugsbedingungen<br />

Ist <strong>die</strong> Vollzugsbedingung gemäß Ziffer 11.1.1 <strong>die</strong>ser Angebotsunterlage nicht bis<br />

zum Ablauf des 1. Mai 2014 erfüllt o<strong>der</strong> ist eine <strong>der</strong> Vollzugsbedingungen gemäß<br />

Ziffern 11.1.2 und 11.1.7 nicht bis zum Ablauf <strong>der</strong> Annahmefrist erfüllt und hat <strong>die</strong><br />

Bieterin nicht zuvor auf <strong>die</strong> betreffende Vollzugsbedingung gemäß § 21 Abs. 1<br />

Satz 1 Nr. 4 WpÜG wirksam verzichtet, erlischt das <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>. In <strong>die</strong>sem<br />

Fall werden <strong>die</strong> durch Annahme des <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>s zust<strong>an</strong>de gekommenen<br />

Verträge nicht vollzogen und entfallen. Bereits Eingereichte GSW-Aktien (wie unter<br />

Ziffer 12.2 definiert) werden soweit notwendig auf <strong>die</strong> jeweilige Depotb<strong>an</strong>k zurückübertragen<br />

und von <strong>die</strong>ser zurückgebucht. Dementsprechend haben <strong>die</strong> Depotb<strong>an</strong>ken<br />

dafür zu sorgen, dass unverzüglich, spätestens aber innerhalb von fünf B<strong>an</strong>karbeitstagen<br />

nach Bek<strong>an</strong>ntgabe des Erlöschens des <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>s <strong>die</strong> Eingereichten<br />

GSW-Aktien (wie unter Ziffer 12.2 definiert) und <strong>die</strong> Ange<strong>die</strong>nten GSW-Aktien<br />

(wie unter Ziffer 15.5 definiert) in <strong>die</strong> ISIN DE000GSW1111 zurückgebucht werden.<br />

Die Rückabwicklung soll nach Maßgabe von Ziffer 12.8 <strong>die</strong>ser Angebotsunterlage<br />

frei von Kosten und Spesen <strong>der</strong> Depotb<strong>an</strong>ken sein.<br />

11.5 Veröffentlichungen<br />

Die Bieterin gibt unverzüglich im Internet auf <strong>der</strong> Internetseite http://www.deutschewohnen.com<br />

unter <strong>der</strong> Rubrik Investor Relations und im Bundes<strong>an</strong>zeiger bek<strong>an</strong>nt,<br />

falls (i) eine Vollzugsbedingung eingetreten ist, (ii) sie auf eine Vollzugsbedingung<br />

verzichtet hat, (iii) sämtliche Vollzugsbedingungen eingetreten sind, soweit auf sie<br />

nicht verzichtet wurde, o<strong>der</strong> (iv) das <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong> nicht vollzogen wird.<br />

12. Annahme und Abwicklung des Angebots<br />

12.1 Abwicklungsstelle und Umtauschtreuhän<strong>der</strong><br />

Die Bieterin hat <strong>die</strong> Deutsche B<strong>an</strong>k Aktiengesellschaft, Taunus<strong>an</strong>lage 12, 60325<br />

Fr<strong>an</strong>kfurt am Main als Abwicklungsstelle mit <strong>der</strong> technischen Durchführung des<br />

Angebots beauftragt. Die Umtauschtreuhän<strong>der</strong> wurden von <strong>der</strong> Bieterin für <strong>die</strong> Zwecke<br />

<strong>der</strong> Abwicklung <strong>der</strong> Ordentlichen Sachkapitalerhöhung, <strong>der</strong> Ordentlichen Barkapitalerhöhung<br />

und ggf. <strong>der</strong> Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital (zusammen<br />

<strong>die</strong> „Angebotskapitalerhöhungen“) sowie für <strong>die</strong> Übertragung von Überschussaktien<br />

beauftragt.<br />

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