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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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Anh<strong>an</strong>g 2012<br />

DEUTSCHE WOHNEN AG, FRANKFURT AM MAIN<br />

I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS<br />

Die Deutsche Wohnen AG, Fr<strong>an</strong>kfurt am Main, ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in<br />

Deutschl<strong>an</strong>d.<br />

Der Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den ergänzenden Bestimmungen<br />

des Aktiengesetzes erstellt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 3<br />

HGB.<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren geglie<strong>der</strong>t. Das Geschäftsjahr<br />

entspricht dem Kalen<strong>der</strong>jahr.<br />

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN<br />

Anlagevermögen<br />

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bil<strong>an</strong>ziert und<br />

werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer um pl<strong>an</strong>mäßige Abschreibungen (drei bis fünf Jahre; lineare<br />

Methode) vermin<strong>der</strong>t.<br />

Das Sach<strong>an</strong>lagevermögen ist zu Anschaffungs- o<strong>der</strong> Herstellungskosten – vermin<strong>der</strong>t um pl<strong>an</strong>mäßige<br />

Abschreibungen – <strong>an</strong>gesetzt.<br />

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 150 werden im Jahr des Zug<strong>an</strong>gs voll<br />

abgeschrieben. Seit Beginn des Geschäftsjahres 2008 werden geringwertige Wirtschaftsgüter ab einem<br />

Wert von EUR 150 bis EUR 1.000 über eine Laufzeit von fünf Jahren abgeschrieben.<br />

Die Anteile <strong>an</strong> verbundenen Unternehmen werden grundsätzlich zu den Anschaffungskosten bzw. bei<br />

nachhaltigen Wertmin<strong>der</strong>ungen zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.<br />

Umlaufvermögen<br />

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungs- o<strong>der</strong><br />

Herstellungskosten – vermin<strong>der</strong>t um Abschreibungen auf den am Abschlussstichtag beizulegenden<br />

niedrigeren Wert – <strong>an</strong>gesetzt.<br />

Die For<strong>der</strong>ungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet.<br />

Der Kassenbest<strong>an</strong>d und <strong>die</strong> Guthaben bei Kreditinstituten werden mit ihren Nominalwerten <strong>an</strong>gesetzt.<br />

Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben zum Bil<strong>an</strong>zstichtag ausgewiesen, soweit sie<br />

Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag betreffen. Geldbeschaffungskosten werden im<br />

Jahr des Anfalls vollständig aufw<strong>an</strong>dswirksam erfasst.<br />

Latente Steuern<br />

Differenzen zwischen den h<strong>an</strong>delsrechtlichen und steuerlichen Wert<strong>an</strong>sätzen von<br />

Vermögensgegenständen und Schulden o<strong>der</strong> aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden, wenn sie sich<br />

in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen und sich insgesamt eine Steuerbelastung ergibt,<br />

sal<strong>die</strong>rt als passive latente Steuern bil<strong>an</strong>ziert. Eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung (aktive<br />

latente Steuern) wird nicht bil<strong>an</strong>ziert. Die latenten Steuern werden mit den Steuersätzen im Zeitpunkt des<br />

voraussichtlichen Abbaus <strong>der</strong> Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Latente Steuern von<br />

Org<strong>an</strong>gesellschaften werden beim Org<strong>an</strong>träger <strong>an</strong>gesetzt.<br />

Rückstellungen für Pensionen<br />

Sämtliche Pensionsverpflichtungen <strong>der</strong> Gesellschaft sind nach dem laufenden Einmalprämienverfahren<br />

(Projected Unit Credit Method) aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach den<br />

„Generationen-Richttafeln 2005G“ von Professor Dr. Klaus Heubeck ermittelt worden. Es wurde <strong>der</strong><br />

von <strong>der</strong> Bundesb<strong>an</strong>k veröffentlichte Zinssatz von 5,06 % p.a. (Vorjahr: 5,13 % p.a.) zugrunde gelegt.<br />

Dabei wurden Einkommenssteigerungen von 2,50 % p.a., Erhöhungen <strong>der</strong> Beitragsbemessungsgrenze<br />

von 2,25 % p.a. und Renten<strong>an</strong>passungen von 1,75 % p.a. berücksichtigt.<br />

F-142

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