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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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echtlichen o<strong>der</strong> steuerrechtlichen Rahmenbedingungen einzeln o<strong>der</strong> gemeinsam eintreten o<strong>der</strong> sich weitere, <strong>die</strong><br />

Geschäftstätigkeit <strong>der</strong> Deutsche Wohnen negativ beeinflussende Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> rechtlichen o<strong>der</strong><br />

steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ergeben, könnte sich <strong>die</strong>s erheblich nachteilig auf <strong>die</strong> Vermögens-,<br />

Fin<strong>an</strong>z- und Ertragslage des Deutsche Wohnen-Konzerns auswirken.<br />

Mietpreisbindungen bzw. Regelungen betreffend <strong>die</strong> zulässigen Mietspiegel<strong>an</strong>passungen könnten <strong>die</strong><br />

Anhebung bestimmter Mieten durch <strong>die</strong> Deutsche Wohnen einschränken bzw. <strong>die</strong> Deutsche Wohnen<br />

zwingen, bereits erfolgte Anhebungen teilweise rückgängig zu machen.<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> europäischen und deutschen Gesetzgebung könnten <strong>die</strong> Durchsetzbarkeit von<br />

Mietpreiserhöhungen durch <strong>die</strong> Deutsche Wohnen beeinträchtigen. Durch das Mietrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz,<br />

welches im Wesentlichen am 1. Mai 2013 in Kraft getreten ist, können z. B. <strong>die</strong> Bundeslän<strong>der</strong> für Gebiete mit<br />

<strong>an</strong>gesp<strong>an</strong>nten Wohnungsmärkten per Rechtsverordnung <strong>die</strong> Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur<br />

ortsüblichen Vergleichsmiete von 20 % (gesetzlicher Regelfall) auf 15 % absenken. Von <strong>die</strong>ser Möglichkeit ist<br />

z. B. in Bayern für das Stadtgebiet München und in Berlin (durch <strong>die</strong> Kappungsgrenzen-Verordnung vom<br />

7. Mai 2013) bereits Gebrauch gemacht. Unter <strong>der</strong> Geltung <strong>die</strong>ser Regelungen darf <strong>die</strong> Miete innerhalb von drei<br />

Jahren nur um höchstens 15 % steigen (Kappungsgrenze). Außerdem besteht das Risiko, dass <strong>die</strong> <strong>der</strong>zeit<br />

vorh<strong>an</strong>denen politischen Bestrebungen aller größeren Parteien, auch in Bezug auf Neuvermietungen zukünftig<br />

eine Begrenzung <strong>der</strong> Miethöhe durch eine Verknüpfung mit den regionalen Mietspiegeln (maximale<br />

Überschreitung um 10 %) einzuführen, zu entsprechenden gesetzlichen Regelungen führen.<br />

Darüber hinaus ist am 10. Juli 2011 das neue Wohnraumgesetz Berlin in Kraft getreten, das unter <strong>an</strong><strong>der</strong>em<br />

strengere Regelungen zu Mietpreisbindungen für <strong>die</strong> Empfänger von Zuschüssen <strong>der</strong> öffentlichen H<strong>an</strong>d zum<br />

Wohnungsbau umfasst. Zum 30. Juni 2013 bef<strong>an</strong>d sich ein Anteil von rund 55 % des<br />

Wohnimmobilienportfolios <strong>der</strong> Deutsche Wohnen, gemessen <strong>an</strong> dem beizulegenden Zeitwert, im Großraum<br />

Berlin. Die Deutsche Wohnen hat für etwa 6 % <strong>der</strong> im Großraum Berlin gelegenen Wohneinheiten öffentliche<br />

Zuschüsse vom Bundesl<strong>an</strong>d Berlin erhalten. Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> europäischen und deutschen Gesetzgebung zu<br />

Mietpreiserhöhungen könnten sich daher erheblich nachteilig auf <strong>die</strong> Vermögens-, Fin<strong>an</strong>z- und Ertragslage des<br />

Deutsche Wohnen-Konzerns auswirken.<br />

Außerdem könnten Regelungen betreffend <strong>die</strong> zulässigen Anpassungen von Mieten <strong>an</strong> Verän<strong>der</strong>ungen des<br />

Mietspiegels bzw. Unklarheiten in <strong>der</strong> Interpretation zulässiger Anpassungen dazu führen, dass <strong>die</strong> Anhebung<br />

von Mieten eingeschränkt sein könnte bzw. bereits erfolgte Anhebungen rückgängig gemacht werden müssen.<br />

Dies könnte sich erheblich nachteilig auf <strong>die</strong> Vermögens-, Fin<strong>an</strong>z- und Ertragslage sowie <strong>die</strong> Reputation des<br />

Deutsche Wohnen-Konzerns auswirken.<br />

Betriebsprüfungen des Deutsche Wohnen-Konzerns und seiner Konzerngesellschaften könnten zu<br />

Nachzahlungsverpflichtungen führen.<br />

Die geschäftlichen Vorgänge <strong>der</strong> Deutsche Wohnen werden auf Basis <strong>der</strong> aktuellen Steuergesetzgebung und<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> aktuellen Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung steuerlich beurteilt. Bestehen<br />

Unsicherheiten hinsichtlich <strong>der</strong> steuerrechtlichen Beurteilung eines Sachverhalts, vertritt <strong>die</strong> Deutsche Wohnen<br />

in <strong>der</strong> Regel eine aus ihrer Sicht risikoaverse Position. Dennoch können Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Auffassung <strong>der</strong><br />

Fin<strong>an</strong>zverwaltung, <strong>der</strong> steuerlichen Gesetzgebung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Steuerrechtsprechung erheblich nachteilige<br />

Auswirkungen auf <strong>die</strong> Vermögens-, Fin<strong>an</strong>z- und Ertragslage des Konzerns haben. Die Gesellschaften des<br />

Deutsche Wohnen-Konzerns unterliegen regelmäßig Betriebsprüfungen. Derzeit werden u. a. Betriebsprüfungen<br />

bei <strong>der</strong> Deutsche Wohnen AG, <strong>der</strong> Rhein-Main Wohnen GmbH, <strong>der</strong> Rhein-Mosel Wohnen GmbH (und <strong>der</strong>en<br />

unmittelbaren Tochtergesellschaften) für den Zeitraum 2005 bis 2008 sowie bei <strong>der</strong> GEHAG GmbH, <strong>der</strong><br />

Eisenbahn-Siedlungs-Gesellschaft Berlin mbH und <strong>der</strong> Haus und Heim Wohnungsbau-GmbH für 2008<br />

durchgeführt.<br />

Bei den zu Beginn des Jahres 2013 hinzuerworbenen Gesellschaften <strong>der</strong> ehemaligen Kristensen-Gruppe<br />

(bestehend aus den Gesellschaften Deutsche Wohnen Energy GmbH, DWRE Alpha GmbH, DWRE<br />

Braunschweig GmbH, DWRE Dresden GmbH, DWRE Erfurt GmbH, DWRE Halle GmbH, DWRE<br />

Hennigsdorf GmbH, DWRE Leipzig GmbH, DWRE Merseburg GmbH und Deutsche Wohnen Service GmbH)<br />

und <strong>der</strong> GGR-Gruppe (bestehend aus den Gesellschaften GGR Wohnparks Alte Hellersdorfer Straße GmbH,<br />

GGR Wohnparks Kast<strong>an</strong>ienallee GmbH, GGR Wohnparks Nord Leipziger Tor GmbH, GGR Wohnparks Süd<br />

Leipziger Tor GmbH) sind <strong>die</strong> Betriebsprüfungen für <strong>die</strong> Jahre 2006 bis 2009 weitgehend abgeschlossen. Die<br />

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