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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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Derzeit unterliegen <strong>die</strong> Dividenden keiner Quellensteuer. Zudem stellen <strong>die</strong>se Dividenden im Fall von in<br />

Deutschl<strong>an</strong>d <strong>an</strong>sässigen <strong>Aktionäre</strong>n, <strong>die</strong> in den letzten 5 Jahren nicht 1 % o<strong>der</strong> mehr <strong>der</strong> Aktien gehalten und sie<br />

als private (nicht geschäftliche) Anlage vor dem 1. J<strong>an</strong>uar 2009 erworben haben, keinen steuerpflichtigen Ertrag<br />

dar, da <strong>die</strong> Dividendenzahlung als Kapitalrückzahlung gilt (Einlagenrückgewähr aus dem sogen<strong>an</strong>nten<br />

steuerlichen Einlagekonto, vormals „EK 04“). Nach <strong>der</strong> seit 2009 geltenden Rechtslage sind Gewinne aus<br />

Verkäufen von Aktien, <strong>die</strong> nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden, nun auch für in Deutschl<strong>an</strong>d<br />

<strong>an</strong>sässige <strong>Aktionäre</strong>, <strong>die</strong> weniger als 1 % <strong>der</strong> Aktien halten, steuerpflichtig. Die Dividendenzahlungen haben<br />

auch für <strong>Aktionäre</strong>, <strong>die</strong> nach dem 31. Dezember 2008 Aktien erworben haben, Steuerauswirkungen, denn durch<br />

Dividendenzahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto werden nach Auffassung <strong>der</strong> Fin<strong>an</strong>zverwaltung <strong>die</strong><br />

Anschaffungskosten <strong>der</strong> Aktien verringert. Dies k<strong>an</strong>n zu einem Anstieg <strong>der</strong> steuerpflichtigen<br />

Veräußerungsgewinne beim Verkauf <strong>der</strong> Aktien durch <strong>die</strong> <strong>Aktionäre</strong> führen. Normalerweise sind <strong>die</strong> <strong>an</strong> in<br />

Deutschl<strong>an</strong>d <strong>an</strong>sässige <strong>Aktionäre</strong> ausgeschütteten Dividenden einkommens- o<strong>der</strong> körperschaftsteuerpflichtig.<br />

Der Steuersatz für <strong>die</strong> Quellensteuer im Fall von <strong>an</strong> Privat<strong>an</strong>leger ausgeschütteten Dividenden liegt bei 25 %<br />

plus eines Solidaritätszuschlags von 5,5 %. Auf nicht in Deutschl<strong>an</strong>d <strong>an</strong>sässige <strong>Aktionäre</strong> sind eventuell <strong>an</strong><strong>der</strong>e<br />

Bestimmungen <strong>an</strong>wendbar.<br />

Zum 31. Dezember 2012 betrug das steuerliche Einlagekonto <strong>der</strong> Deutsche Wohnen AG ca. EUR 1 Mrd. Die<br />

zukünftige steuerliche Beh<strong>an</strong>dlung <strong>der</strong> Dividendenzahlungen hängt wesentlich von <strong>der</strong> Zusammensetzung des<br />

Eigenkapitals in <strong>der</strong> Steuerbil<strong>an</strong>z ab. Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Gesetzgebung, <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Höhe<br />

des steuerlichen Einlagekontos und <strong>der</strong> Zusammensetzung des Eigenkapitals in <strong>der</strong> Steuerbil<strong>an</strong>z wird erwartet,<br />

dass <strong>die</strong> Dividendenzahlung noch für mehrere Jahre nicht durch den Abzug von Quellensteuer gemin<strong>der</strong>t und<br />

(soweit vorh<strong>an</strong>den) hinsichtlich <strong>der</strong> in Deutschl<strong>an</strong>d steuerpflichtigen <strong>Aktionäre</strong> mit den Anschaffungskosten für<br />

<strong>die</strong> Anteile verrechnet wird.<br />

In <strong>der</strong> Verg<strong>an</strong>genheit wurden <strong>die</strong> Mittel zur Zahlung <strong>der</strong> Dividenden hauptsächlich aus <strong>der</strong> Rückzahlung von <strong>an</strong><br />

Tochtergesellschaften gewährten Darlehen sowie Erträge aus Geschäftsbesorgungen für Tochtergesellschaften<br />

fin<strong>an</strong>ziert. Die Tochtergesellschaften fin<strong>an</strong>zierten ihrerseits <strong>die</strong>se Rückzahlungen durch den Verkauf von<br />

Wohnungen. Zuweilen wurden Dividenden auch über Verbindlichkeiten fin<strong>an</strong>ziert. Die Deutsche Wohnen AG<br />

pl<strong>an</strong>t, 50 % des FFO (ohne Verkauf) als Dividende auszuschütten. Die Gesellschaft beabsichtigt Dividenden zu<br />

zahlen, soweit <strong>die</strong>se durch ausschüttungsfähige Cashflows <strong>der</strong> Deutsche Wohnen AG gedeckt sind. Sollte kein<br />

ausreichen<strong>der</strong> ausschüttungsfähiger Cashflow vorliegen, wird <strong>die</strong> Gesellschaft voraussichtlich keine Dividende<br />

ausschütten. Kurzfristig sind <strong>die</strong> Ziele <strong>der</strong> Deutsche Wohnen AG <strong>die</strong> Stärkung <strong>der</strong> Bil<strong>an</strong>zstruktur, <strong>der</strong> Aufbau<br />

von Barreserven durch das Unternehmen und <strong>die</strong> weitere Umsetzung <strong>der</strong> selektiven Wachstumsstrategie. Die<br />

Deutsche Wohnen AG möchte den Verschuldungsgrad („LTV-Ratio“) mittelfristig auf ca. 55 % halten. Dabei<br />

k<strong>an</strong>n kurz- bis mittelfristig das LTV-Ratio auf Grund <strong>der</strong> in Verbindung mit Ankäufen eingeg<strong>an</strong>genen<br />

Verschuldung über <strong>die</strong>ses Ziel steigen. Es ist nicht auszuschließen, dass <strong>die</strong> Deutsche Wohnen AG nicht in <strong>der</strong><br />

Lage sein wird, mittelfristig erneut eine Dividende aus dem Betriebsergebnis und <strong>der</strong> freien Kapitalrücklage des<br />

Unternehmens im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 H<strong>an</strong>delsgesetzbuch auszuzahlen.<br />

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