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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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Deutsche Wohnen AG Kurzgutachten • CBRE<br />

1.6 Adressaten<br />

Das Kurzgutachten ist für <strong>die</strong> folgenden Adressaten bestimmt:<br />

• Der Auftraggeber;<br />

• DZ B<strong>an</strong>k AG, Platz <strong>der</strong> Republik, 60265 Fr<strong>an</strong>kfurt am Main, Deutschl<strong>an</strong>d<br />

1.7 Veröffentlichung<br />

CBRE ist einverst<strong>an</strong>den, dass das Kurzgutachten in unverän<strong>der</strong>ter Form (nach vorheriger schriftlicher<br />

Genehmigung durch CBRE) in dem deutschsprachigen Wertpapierprospekt eingebunden wird.<br />

Abgesehen davon dürfen we<strong>der</strong> das Kurzgutachten, noch Auszüge hieraus, noch Bezugnahmen hierauf<br />

ohne vorherige Zustimmung CBRE’s zu Form und Inhalt <strong>der</strong> Veröffentlichung veröffentlicht werden<br />

(z.B. in Form von Dokumenten o<strong>der</strong> Rundschreiben).<br />

1.8 Wertermittlungsstichtag<br />

Der Wertermittlungsstichtag des Wohnimmobilien-Portfolios ist <strong>der</strong> 30. Juni 2013, <strong>der</strong><br />

Wertermittlungsstichtag des Seniorenimmobilien-Portfolios ist <strong>der</strong> 31. Dezember 2012.<br />

1.9 Wertermittlungsgegenst<strong>an</strong>d<br />

Wertermittlungsgegenst<strong>an</strong>d des Kurzgutachtens zur Fair Value-Ermittlung waren das Wohnimmobilien-<br />

Portfolio mit 1.876 Liegenschaften, bestehend aus 88.672 Wohneinheiten (davon 12.093 geför<strong>der</strong>t),<br />

1.269 Gewerbeeinheiten und 23.789 sonstige Einheiten (Garagen, Stellplätze, Antennnen) sowie das<br />

Seniorenimmobilien-Portfolio bestehend aus 11 Seniorenimmobilien.<br />

1.10 Besitz- / Eigentumsverhältnisse<br />

1.785 Liegenschaften des Wohnimmobilien-Portfolios sowie <strong>die</strong> Seniorenimmobilien stehen im Eigentum<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Tochtergesellschaften, bei 91 Liegenschaften ist <strong>die</strong> Gesellschaft<br />

Erbbaurechtsnehmer. Die durchschnittliche, ungewichtete Laufzeit <strong>der</strong> Erbbaurechte endet am 31. Juli<br />

2059. Der Wert <strong>der</strong> 91 Erbbau-Liegenschaften beläuft sich auf 3,9% des gesamten Fair Value des<br />

Portfolios.<br />

1.11 Grundlage <strong>der</strong> Bewertung<br />

Die Ermittlung des Fair Value wurde von CBRE im Einkl<strong>an</strong>g mit den International Fin<strong>an</strong>cial Reporting<br />

St<strong>an</strong>dards (IFRS), den International St<strong>an</strong>dards for the Valuation of Real Estate for Investment Purposes<br />

(„International Valuation-St<strong>an</strong>dards“) und den Valuation Professional St<strong>an</strong>dards (März 2012) <strong>der</strong> Royal<br />

Institution of Chartered Surveyors („Red Book“) und im Einkl<strong>an</strong>g mit den maßgeblichen, in Deutschl<strong>an</strong>d<br />

geltenden prospektrechtlichen Regelungen einschließlich den Empfehlungen des CESR (Committee of<br />

Europe<strong>an</strong> Securities Regulators) für <strong>die</strong> konsequente Umsetzung des Prospektrichtlinie (EC)<br />

Nr. 809/2004 (ESMA Update <strong>der</strong> CESR-Empfehlungen 20. März 2013) vorgenommen.<br />

Die Liegenschaften wurden nach „Fair Value“ gemäß IAS 40 in Verbindung mit IFRS 13.9 <strong>der</strong><br />

„International Fin<strong>an</strong>cial Reporting St<strong>an</strong>dards“ (IFRS) bewertet. Dieser wurde vom „International<br />

Accounting St<strong>an</strong>dards Board“ (IASB) veröffentlicht und ist wie folgt definiert:<br />

„Fair value is the price that would be received to sell <strong>an</strong> asset or paid to tr<strong>an</strong>sfer a liability in <strong>an</strong> or<strong>der</strong>ly<br />

tr<strong>an</strong>saction in the principal (or more adv<strong>an</strong>tageous) market at the measurement date.“<br />

Übersetzung:<br />

„Der beizulegende Zeitwert ist <strong>der</strong> Preis, den m<strong>an</strong> in einer gewöhnlichen Tr<strong>an</strong>saktion zwischen<br />

Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde o<strong>der</strong> bei<br />

<strong>der</strong> Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte.“<br />

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