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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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W<strong>an</strong>dlungsrechte o<strong>der</strong> nach Erfüllung <strong>der</strong> W<strong>an</strong>dlungspflichten zu beziehenden Aktien bzw. ein <strong>die</strong>sbezügliches<br />

Umtauschrecht variabel sind und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Options- bzw. W<strong>an</strong>dlungspreis innerhalb einer vom Vorst<strong>an</strong>d<br />

festzulegenden B<strong>an</strong>dbreite in Abhängigkeit von <strong>der</strong> Entwicklung des Aktienkurses o<strong>der</strong> als Folge von<br />

Verwässerungsschutzbestimmungen während <strong>der</strong> Laufzeit verän<strong>der</strong>t werden k<strong>an</strong>n.<br />

g) Ermächtigung zur Festlegung <strong>der</strong> weiteren Anleihebedingungen<br />

Der Vorst<strong>an</strong>d ist ermächtigt, <strong>die</strong> weiteren Einzelheiten <strong>der</strong> Ausgabe und Ausstattung <strong>der</strong><br />

Schuldverschreibungen, insbeson<strong>der</strong>e Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, W<strong>an</strong>dlungs- bzw.<br />

Optionspreis und den W<strong>an</strong>dlungs- bzw. Optionszeitraum festzusetzen bzw. im Einvernehmen mit den Org<strong>an</strong>en<br />

<strong>der</strong> <strong>die</strong> Schuldverschreibungen begebenden Konzernunternehmen festzulegen.<br />

Bedingtes Kapital<br />

Das bedingte Kapital beträgt gegenwärtig EUR 40.189.000.<br />

Durch Beschluss <strong>der</strong> ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Mai 2013 (im H<strong>an</strong>delsregister eingetragen am<br />

9. Juli 2013) ist <strong>der</strong> Vorst<strong>an</strong>d ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um bis zu<br />

EUR 40.189.000 durch Ausgabe von bis zu 40.189.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit<br />

Gewinnberechtigung bedingt zu erhöhen („Bedingtes Kapital 2013“). Die bedingte Kapitalerhöhung <strong>die</strong>nt <strong>der</strong><br />

Gewährung von Aktien <strong>an</strong> <strong>die</strong> Gläubiger von Schuldverschreibungen, <strong>die</strong> gemäß vorstehen<strong>der</strong> Ermächtigung<br />

begeben werden.<br />

Die Ausgabe <strong>der</strong> neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe <strong>der</strong> vorstehenden Ermächtigung jeweils<br />

festzulegenden W<strong>an</strong>dlungs- o<strong>der</strong> Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen,<br />

wie von W<strong>an</strong>dlungs- o<strong>der</strong> Optionsrechten aus ausgegebenen Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird<br />

o<strong>der</strong> W<strong>an</strong>dlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit <strong>die</strong> W<strong>an</strong>dlungs- o<strong>der</strong><br />

Optionsrechte bzw. W<strong>an</strong>dlungspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital o<strong>der</strong><br />

durch <strong>an</strong><strong>der</strong>e Leistungen be<strong>die</strong>nt werden.<br />

Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung von W<strong>an</strong>dlungsbzw.<br />

Optionsrechten o<strong>der</strong> durch <strong>die</strong> Erfüllung von W<strong>an</strong>dlungspflichten entstehen, am Gewinn teil; abweichend<br />

hiervon k<strong>an</strong>n <strong>der</strong> Vorst<strong>an</strong>d, sofern rechtlich zulässig, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass <strong>die</strong><br />

neuen Aktien vom Beginn des Geschäftsjahres <strong>an</strong>, für das im Zeitpunkt <strong>der</strong> Ausübung von W<strong>an</strong>dlungs- bzw.<br />

Optionsrechten o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Erfüllung von W<strong>an</strong>dlungspflichten noch kein Beschluss <strong>der</strong> Hauptversammlung über<br />

<strong>die</strong> Verwendung des Bil<strong>an</strong>zgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen.<br />

Der Vorst<strong>an</strong>d ist ermächtigt, <strong>die</strong> weiteren Einzelheiten <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> bedingten Kapitalerhöhung<br />

festzusetzen.<br />

Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien<br />

Die Hauptversammlung vom 15. Juni 2010 hat den Vorst<strong>an</strong>d ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis<br />

zum 14. Juni 2015 unter Wahrung des Gleichbeh<strong>an</strong>dlungsgrundsatzes bis zu insgesamt 10 % des bestehenden<br />

Grundkapitals <strong>der</strong> Gesellschaft in einer o<strong>der</strong> mehreren Tr<strong>an</strong>chen zu erwerben und zu allen gesetzlich<br />

zugelassenen Zwecken zu verwenden und zu verkaufen. Insbeson<strong>der</strong>e ist eine Veräußerung auch in <strong>an</strong><strong>der</strong>er<br />

Weise, im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, zur Erfüllung von W<strong>an</strong>del- o<strong>der</strong> Optionsrechten<br />

bzw. W<strong>an</strong>dlungspflichten aus W<strong>an</strong>del- o<strong>der</strong> Optionsschuldverschreibungen o<strong>der</strong> Genussrechten und im Falle<br />

<strong>der</strong> Platzierung zu einem Preis in <strong>der</strong> Nähe des Börsenkurses, in den drei vorgen<strong>an</strong>nten Fällen jeweils unter<br />

Bezugsrechtsausschluss, sowie <strong>die</strong> Einziehung möglich. Darüber hinaus k<strong>an</strong>n <strong>der</strong> Vorst<strong>an</strong>d im Falle <strong>der</strong><br />

Veräußerung <strong>der</strong> eigenen Aktien im Rahmen eines Angebots <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>Aktionäre</strong> <strong>der</strong> Gesellschaft das Bezugsrecht<br />

<strong>der</strong> <strong>Aktionäre</strong> mit Zustimmung des Aufsichtsrats für Spitzenbeträge ausschließen. Außerdem ist <strong>der</strong> Vorst<strong>an</strong>d<br />

ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und soweit <strong>die</strong>s erfor<strong>der</strong>lich ist, um vor Verwässerungseffekten<br />

zu schützen, das Bezugsrecht auszuschließen, um Inhabern von Wertpapieren mit W<strong>an</strong>dlungs- o<strong>der</strong><br />

Optionsrechten o<strong>der</strong> Gläubigern von W<strong>an</strong>delschuldverschreibungen mit W<strong>an</strong>dlungspflichten, <strong>die</strong> von <strong>der</strong><br />

Gesellschaft o<strong>der</strong> einer ihrer Tochtergesellschaften ausgegeben wurden, ein Bezugsrecht auf Aktien zu<br />

gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihrer Options- o<strong>der</strong> W<strong>an</strong>dlungsrechte o<strong>der</strong> nach Erfüllung <strong>der</strong><br />

W<strong>an</strong>dlungspflicht zustünde.<br />

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