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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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Deutsche Wohnen AG Kurzgutachten • CBRE<br />

4.4.2 Laufende Inst<strong>an</strong>dhaltung<br />

Die jährlichen Kosten pro Quadratmeter <strong>der</strong> vermietbaren Flächen, welche für <strong>die</strong> Zwecke <strong>die</strong>ser<br />

Bewertung <strong>an</strong>genommen wurden, sind Durchschnittswerte für <strong>die</strong> betreffenden Nutzungsarten, welche<br />

auf Grundlage <strong>der</strong> Erfahrung von CBRE und <strong>der</strong> Analyse von Kosten verschiedener Gebäude externer<br />

Unternehmen ermittelt wurden. Sie beziehen den notwendigen Kosten<strong>an</strong>satz für einen l<strong>an</strong>gfristigen<br />

Betrieb <strong>der</strong> Liegenschaften mit ein. Für <strong>die</strong> laufende Inst<strong>an</strong>dhaltung wurde von uns ein Kosten<strong>an</strong>satz für<br />

Wohneinheiten auf Objektebene von 6,00 bis 12,50 EUR pro m² gewählt (In Ausnahmefällen wurde für<br />

Objekte, für <strong>die</strong> ein Abriss vorgesehen ist bzw. CBRE ein Liquidationswert ermittelt hat, ein niedrigerer<br />

Ansatz für <strong>die</strong> Zeit bis zum jeweiligen Abrisszeitpunkt gewählt.). Der durchschnittliche Ansatz für<br />

Inst<strong>an</strong>dhaltungskosten für Wohnraum liegt bei 9,33 EUR pro m². Die individuellen Ansätze spiegeln<br />

sowohl den Erhaltungszust<strong>an</strong>d des jeweiligen Objekts (nach evtl. Aufholung von Inst<strong>an</strong>dhaltungsstau),<br />

als auch <strong>die</strong> Existenz von Aufzügen, spezielle Denkmalschutzauflagen etc. wi<strong>der</strong>.<br />

Die Inst<strong>an</strong>dhaltungskosten für das Seniorenimmobilien-Portfolio wurde von uns ein Kosten<strong>an</strong>satz von<br />

4,00 bis 9,50 EUR pro m² gewählt.<br />

4.4.3 Investitionsaufwendungen und <strong>an</strong><strong>der</strong>e wertbildende Faktoren<br />

Zusätzlich zu den nicht umlagefähigen Nebenkosten, welche während des Detailsbetrachtungszeitraums<br />

monatlich von den Brutto-Mieteinnahmen abgezogen werden, können Kosten für Reparaturen und<br />

Inst<strong>an</strong>dhaltungsarbeiten, <strong>die</strong> zum Bewertungsstichtag bereits bek<strong>an</strong>nt waren, in Abzug gebracht werden.<br />

CBRE hat keine technische Begutachtung vorgenommen, noch haben wir ein von Dritten erstelltes<br />

technisches Gutachten erhalten. Basierend auf den Besichtigungen <strong>der</strong> Bewertungsobjekte konnte kein<br />

Inst<strong>an</strong>dhaltungsstau festgestellt werden und wir gehen davon aus, dass <strong>die</strong> laufende Inst<strong>an</strong>dhaltung <strong>der</strong><br />

Objekte grundsätzlich durchgeführt wurde.<br />

In Übereinstimmung mit IAS 40.51 haben wir zukünftigen Kapitalaufw<strong>an</strong>d, <strong>der</strong> zur Verbesserung o<strong>der</strong><br />

Aufwertung <strong>der</strong> Liegenschaft <strong>die</strong>nt nicht aufgenommen und haben <strong>die</strong> aus solchem Aufw<strong>an</strong>d künftig<br />

resultierenden Vorteile nicht berücksichtigt.<br />

4.4.4 Inst<strong>an</strong>dsetzung bei Mieterwechsel (Ten<strong>an</strong>t Improvements)<br />

In den deutschen Gewerbe- und Wohnmietverträgen sind generell Schönheitsreparaturen, <strong>die</strong> mieterseitig<br />

während <strong>der</strong> Mietdauer o<strong>der</strong> zum Ende <strong>der</strong> Mietvertragslaufzeit erbracht werden müssen, vorgesehen.<br />

Schönheitsreparaturen umfassen oberflächliche Maßnahmen wie etwa das Streichen <strong>der</strong> Wände o<strong>der</strong> das<br />

Entfernen von Flecken auf Teppichböden, jedoch keine subst<strong>an</strong>ziellen S<strong>an</strong>ierungs- o<strong>der</strong><br />

Mo<strong>der</strong>nisierungsmaßnahmen. Bei Mieterwechsel bzw. zum Zwecke des Leerst<strong>an</strong>dsabbaus fallen jedoch<br />

in regelmäßigen Zeitabständen in Abhängigkeit vom Erhaltungszust<strong>an</strong>d <strong>der</strong> einzelnen Mieteinheiten,<br />

Kosten für Inst<strong>an</strong>dsetzungsmaßnahmen <strong>an</strong>, <strong>die</strong> beim Eigentümer verbleiben.<br />

Bei Wohneinheiten werden u.a. S<strong>an</strong>itär<strong>an</strong>lagen o<strong>der</strong> Bodenbeläge erneuert. In unserer Bewertung haben<br />

wir <strong>an</strong>genommen, dass dafür zwischen 0 und 150 EUR pro m² Wohnfläche bei Mieterwechsel investiert<br />

werden, in Abhängigkeit vom Zust<strong>an</strong>d, <strong>der</strong> durchschnittlichen Wohnungsgröße und dem erzielbaren<br />

Mietniveau. Der durchschnittliche Ansatz für Inst<strong>an</strong>dsetzung bei Mieterwechsel liegt bei 49,52 EUR pro<br />

m² Wohnfläche.<br />

Für das Seniorenimmobilien-Portfolio wurde ein Kosten<strong>an</strong>satz zwischen 20 und 60 EUR pro m² gewählt.<br />

4.4.5 Nicht umlegbare Betriebskosten bei Leerst<strong>an</strong>d<br />

Nicht umlegbare Betriebskosten im Falle von Leerst<strong>an</strong>d, wie z. B. <strong>an</strong>teilsmäßig <strong>die</strong> Grundsteuer o<strong>der</strong><br />

Heizkosten etc., werden in westlichen Bundeslän<strong>der</strong>n pauschal mit 16,80 EUR pro m² pro Jahr (in<br />

Ostdeutschl<strong>an</strong>d inkl. Berlin 12 EUR pro m² pro Jahr) <strong>an</strong>gesetzt. Dieser Ansatz basiert auf Erhebungen<br />

des Deutschen Mieterbundes (DMB).<br />

4.4.6 Inflation<br />

In unserem Bewertungsmodell wird <strong>die</strong> Inflationsrate auf <strong>der</strong> Kostenseite explizit abgebildet. Im Jahr 1<br />

gehen wir von einer Inflationsrate von 1,75% aus, im Jahr 2 von 1,95% und in den Folgejahren von<br />

E-23

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