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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

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Der Darlehensvertrag enthält eine Kontrollwechselklausel, nach <strong>der</strong> <strong>die</strong> Deutsche Wohnen AG direkt o<strong>der</strong><br />

indirekt mindestens 50 % <strong>der</strong> Anteile <strong>der</strong> GEHAG halten muss. Ein Verstoß gegen <strong>die</strong>se Klausel berechtigt <strong>die</strong><br />

Bayerische L<strong>an</strong>desb<strong>an</strong>k unter Umständen, das Darlehen mit sofortiger Wirkung zu kündigen.<br />

Die GEHAG hat <strong>der</strong> Bayerischen L<strong>an</strong>desb<strong>an</strong>k neben Grundschulden unter <strong>an</strong><strong>der</strong>em folgende Sicherheiten<br />

gewährt:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

eine Übertragung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus Zinssicherungsvereinbarungen durch <strong>die</strong> GEHAG<br />

bis zu einem Betrag von EUR 171 Mio.,<br />

eine Übertragung sämtlicher bestehen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> zukünftiger Rechte <strong>an</strong> Mieteinnahmen aus beliehenen<br />

Immobilien durch <strong>die</strong> GEHAG,<br />

eine Übertragung sämtlicher gegenwärtiger o<strong>der</strong> zukünftiger Ansprüche aus Verkaufsverträgen mit Dritten<br />

in Verbindung mit Einheiten aus dem beliehenen Immobilienportfolio und bestimmter <strong>an</strong><strong>der</strong>er Einheiten<br />

und<br />

<strong>die</strong> Verpfändung sämtlicher Guthaben aus (i) den Zahlungen <strong>der</strong> GEHAG in das Reservekonto und (ii) aus<br />

dem Verkauf von Einheiten aus dem beliehenen Immobilienportfolio durch <strong>die</strong> GEHAG.<br />

Darlehensvertrag zwischen <strong>der</strong> Fortimo GmbH und <strong>der</strong> Deutschen Pf<strong>an</strong>dbriefb<strong>an</strong>k AG<br />

Die Fortimo GmbH, eine 100 %ige Tochtergesellschaft <strong>der</strong> Deutsche Wohnen AG, („Fortimo“) als<br />

Darlehensnehmer und <strong>die</strong> Hypo Real Estate B<strong>an</strong>k AG, München (jetzt Deutsche Pf<strong>an</strong>dbriefb<strong>an</strong>k AG, „Deutsche<br />

Pf<strong>an</strong>dbriefb<strong>an</strong>k“) als Darlehensgeber haben am 5. Dezember 2005 (geän<strong>der</strong>t am 19. Juli 2007) einen<br />

Darlehensvertrag über EUR 188 Mio. zur Fin<strong>an</strong>zierung <strong>der</strong> Akquisition von Immobilien abgeschlossen. Das<br />

Darlehen best<strong>an</strong>d aus mehreren Tr<strong>an</strong>chen, von denen lediglich eine noch aussteht. Diese Tr<strong>an</strong>che belief sich<br />

zum 30. Juni 2013 noch auf EUR 113,8 Mio.<br />

Das Darlehen wird am 31. Dezember 2015 zur Rückzahlung fällig. Bei einer In<strong>an</strong>spruchnahme von Beträgen als<br />

kurzfristiges EURIBOR-Darlehen beträgt <strong>der</strong> Zinssatz EURIBOR (1-Monats-Basis) plus einer Marge von<br />

60 Basispunkten. Nach dem Ende einer Zinsperiode k<strong>an</strong>n Fortimo sich für <strong>die</strong> folgende Zinsperiode jedoch für<br />

eine Zinsperiode von drei, sechs o<strong>der</strong> zwölf Monaten zu EURIBOR auf 3-, 6- o<strong>der</strong> 12-Monats-Basis plus <strong>der</strong><br />

Marge von 60 Basispunkten entscheiden. Die In<strong>an</strong>spruchnahme l<strong>an</strong>gfristiger Hypothekendarlehen wird zu dem<br />

für <strong>die</strong> jeweilige Laufzeit des Darlehens ermittelten ICAP EURO-Swapsatz zuzüglich <strong>der</strong> oben gen<strong>an</strong>nten<br />

Marge verzinst.<br />

Abhängig von <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> gen<strong>an</strong>nten Swapsätze ist Fortimo verpflichtet, zur Begrenzung von<br />

Zinsän<strong>der</strong>ungsrisiken Zinssicherungsvereinbarungen einzugehen. Infolgedessen bestehen zugunsten von<br />

Fortimo am 30. Juni 2013 Zinssicherungsvereinbarungen in Höhe von EUR 108,5 Mio.<br />

Während <strong>der</strong> verbleibenden Laufzeit des Darlehens ist es mit EUR 2,75 Mio. p.a. zu tilgen.<br />

Fortimo hat sich zur Einhaltung dreier Fin<strong>an</strong>cial Coven<strong>an</strong>ts verpflichtet. Erstens muss Fortimo ein bestimmtes<br />

DSCR einhalten. Zweitens muss Fortimo ein Interest-Service-Cover-Ratio (Verhältnis zwischen den<br />

voraussichtlichen Netto-Betriebseinnahmen (nach Maßgabe des Darlehensvertrags) aus dem beliehenen<br />

Immobilienportfolio und dem voraussichtlichen Zins<strong>die</strong>nst, „ISCR“) einhalten. Drittens ist Fortimo verpflichtet,<br />

einen Exit Yield einzuhalten. Die Fin<strong>an</strong>cial Coven<strong>an</strong>ts werden vierteljährlich sowie bei Verkauf von<br />

Wirtschaftseinheiten aus den Portfolios getestet.<br />

Fortimo unterliegt zudem bestimmten Positiv- und Negativerklärungen. Zu den Positiverklärungen zählen unter<br />

<strong>an</strong><strong>der</strong>em eine Verpflichtung zur Verwaltung <strong>der</strong> beliehenen Immobilien und zum Schutz <strong>der</strong> betreffenden<br />

Immobilien durch Versicherungspolicen, <strong>die</strong> eine Gesamtversicherung und eine Haftpflichtversicherung<br />

umfassen. Zu den Negativerklärungen zählen unter <strong>an</strong><strong>der</strong>em Klauseln, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Ausweitung <strong>der</strong> Ziele Fortimos<br />

und <strong>die</strong> Aufnahme bestimmter Darlehen untersagen. Ein Verstoß gegen <strong>die</strong>se Fin<strong>an</strong>cial Coven<strong>an</strong>ts und sonstige<br />

Erklärungen k<strong>an</strong>n <strong>die</strong> Deutsche Pf<strong>an</strong>dbriefb<strong>an</strong>k zur Kündigung des Darlehens berechtigen.<br />

Fortimo hat eine harte Patronatserklärung von <strong>der</strong> GEHAG vorgelegt, nach <strong>der</strong> <strong>die</strong> GEHAG für sämtliche<br />

Fazilitäten haftet, es sei denn, Fortimo und <strong>die</strong> GEHAG schließen einen Ergebnisabführungsvertrag ab. Da<br />

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