26.12.2013 Aufrufe

Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Deutschl<strong>an</strong>d und ist ausschließlich in Übereinstimmung mit <strong>die</strong>sem Recht auszulegen.<br />

Anh<strong>an</strong>g 3 enthält Angaben nach § 2 Nr. 2 WpÜGAngebV in Verbindung mit § 7<br />

des Wertpapierprospektgesetzes („WpPG“) und <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 809/2004<br />

<strong>der</strong> Kommission vom 29. April 2004 zur Umsetzung <strong>der</strong> Richtlinie 2003/71/EG des<br />

Europäischen Parlaments und des Rats betreffend <strong>die</strong> in Prospekten enthaltenen Angaben<br />

sowie <strong>die</strong> Aufmachung, <strong>die</strong> Aufnahme von Angaben in Form eines Verweises<br />

und <strong>die</strong> Veröffentlichung solcher Prospekte sowie <strong>die</strong> Verbreitung von Werbung<br />

(„EU-ProspektVO“). Anh<strong>an</strong>g 3 ist Best<strong>an</strong>dteil <strong>die</strong>ser Angebotsunterlage und sollte<br />

zusammen mit dem Hauptteil gelesen werden.<br />

Mit Ausnahme von Anh<strong>an</strong>g 1 (Liste <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Deutsche Wohnen gemeinsam h<strong>an</strong>delnden<br />

Personen (Tochterunternehmen <strong>der</strong> Deutsche Wohnen)), Anh<strong>an</strong>g 2 (Liste<br />

<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> GSW gemeinsam h<strong>an</strong>delnden Personen (Tochterunternehmen <strong>der</strong> GSW))<br />

und Anh<strong>an</strong>g 3 (Wertpapierprospekt) existieren keine weiteren Dokumente, <strong>die</strong> Best<strong>an</strong>dteil<br />

<strong>die</strong>ser Angebotsunterlage sind.<br />

Die Bieterin und für <strong>die</strong> Bieterin h<strong>an</strong>delnde Personen können außerhalb des <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong>s<br />

vor, während o<strong>der</strong> nach Ablauf <strong>der</strong> Annahmefrist (wie unter Ziffer<br />

4.2 definiert) bzw. <strong>der</strong> Weiteren Annahmefrist (wie unter Ziffer 4.4 definiert)<br />

unmittelbar o<strong>der</strong> mittelbar GSW-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen<br />

abschließen. Dies gilt allerdings nur, wenn <strong>die</strong>se Erwerbe o<strong>der</strong> Erwerbsvereinbarungen<br />

mit dem Recht <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschl<strong>an</strong>d, insbeson<strong>der</strong>e dem<br />

WpÜG, in Einkl<strong>an</strong>g stehen. Dies gilt in gleicher Weise für <strong>an</strong><strong>der</strong>e Wertpapiere, <strong>die</strong><br />

ein unmittelbares W<strong>an</strong>dlungs- o<strong>der</strong> Umtauschrecht in o<strong>der</strong> ein Optionsrecht auf<br />

GSW-Aktien gewähren.<br />

Soweit <strong>die</strong> Bieterin GSW-Aktien während <strong>der</strong> Annahmefrist (wie unter Ziffer 4.2<br />

definiert), aber außerhalb des Angebots, erwirbt, werden <strong>die</strong>se Tr<strong>an</strong>saktionen unter<br />

Angabe <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> erworbenen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> zu erwerbenden GSW-Aktien sowie<br />

<strong>der</strong> gewährten o<strong>der</strong> vereinbarten Gegenleistung nach den <strong>an</strong>wendbaren Rechtsvorschriften,<br />

insbeson<strong>der</strong>e § 23 Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG, im Internet<br />

unter http://www.deutsche-wohnen.com unter <strong>der</strong> Rubrik Investor Relations,<br />

im Bundes<strong>an</strong>zeiger und in Form einer englischsprachigen Pressemitteilung über ein<br />

elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem in den ausländischen<br />

Rechtsordnungen, in denen <strong>die</strong>s erfor<strong>der</strong>lich ist, unverzüglich veröffentlicht.<br />

1.2 Vom <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong> ausgeschlossene <strong>Aktionäre</strong><br />

Mit Bescheid vom 6. September 2013 hat <strong>die</strong> BaFin gemäß § 24 WpÜG <strong>der</strong> Bieterin<br />

gestattet, <strong>die</strong> GSW-<strong>Aktionäre</strong>, <strong>der</strong>en Wohnsitz, Sitz o<strong>der</strong> gewöhnlicher Aufenthaltsort<br />

in den USA liegt, vom <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong> auszunehmen. Das <strong>Übernahme<strong>an</strong>gebot</strong><br />

k<strong>an</strong>n daher von <strong>die</strong>sen <strong>Aktionäre</strong>n nicht <strong>an</strong>genommen werden. Dies gilt nicht für<br />

qualified institutional buyers (im Sinne von Rule 144A Abschnitt (a) (1) nach dem<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!