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Der Stadtschreiber saß hingegen seitwärts an einem kleineren<br />

Tisch allein. Thomas verneigte sich tief.<br />

Der alte Bürgermeister Egidius Pech redete ihn an:<br />

„Da Thomas Anderson bescheidentlich das Bürgerrecht der<br />

guten Stadt begehret, so hätte der Rat, wegen der Meriten<br />

nftigen Jahr am<br />

0 Mark zu bezahlen, davon sollten ihm<br />

dieser Anrede wurden vom Stadtschreiber aus der<br />

genwart des Rats in’s Bürgerbuch<br />

ingen versprach, und begab sich<br />

it seinen Gästen nach Hause, wo diese den Speisen und<br />

s sie denn natürlich mit allen<br />

welches der Herr Amthauptmann vom Schloss <strong>Angerburg</strong>, Herr<br />

236<br />

seines Vaters um die Stadt beschlossen, mit der Erteilung<br />

desselben nicht bis zur Kür, welche erst im kü<br />

Sonntage Reminiscere stattfände, zu warten, sondern ihn schon<br />

am heutigen Tag aufzunehmen. Auch kann der Rat ihm die<br />

Nachweisung erlassen, wovon er sich zu nähren gedenke. Seinen<br />

Geburtsbrief hätte der Rat eingesehen. Das Bürgerrecht hätte er<br />

nach dem Ratsschluss mit 6<br />

aber, wenn er ein Stadtkind ehelichte, 20 Mark aus dem<br />

Stadtsäckel zurückgezahlt werden. Außerdem würde ihm zur<br />

Pflicht gemacht, zwei lederne Feuereimer anzuschaffen, von denen<br />

der eine auf dem Rathaus, der andere in seinem Hause bleiben<br />

solle“.<br />

Nach<br />

Willkür 237 die Bürgerpflichten vorgelesen, die der neue Bürger zu<br />

erfüllen habe.<br />

Darauf musste Thomas den Eid leisten, das Bürgerrecht<br />

bezahlen und wurde dann in Ge<br />

eingetragen.<br />

Nachdem Thomas dem Wohllöblichen Rat gedankt, lud er die<br />

Herren ein, sein geringes Haus mit ihrer Gegenwart zu beehren<br />

und ein kleines Mahl einnehmen zu wollen. Da diese Einladung von<br />

allen angenommen wurde, übergab Thomas seine Waffen dem<br />

Ratsdiener, der sie ihm nachzubr<br />

m<br />

Getränken alle Ehre antaten.<br />

Nach der Mahlzeit brachte Thomas Tonpfeifen und Tabak und<br />

bat die Herren, Tabak zu trinken. Jeder hatte schon von dieser<br />

neuen Art des Genusses gehört und manche auch schon in<br />

Königsberg Tabak trinken sehen, wa<br />

Nebensächlichkeiten ganz ausführlich erzählten.<br />

Während nun alle eifrig mit ihren Pfeifen beschäftigt waren, kam<br />

der Ratsdiener in großer Eile gelaufen und brachte ein Schreiben,<br />

236 Verdienste<br />

237 Willkür, kurfürstliche Rechtssatzung für <strong>Angerburg</strong> von 1575 (Wortlaut der 62<br />

Paragraphen: s. „Chronik der Stadt <strong>Angerburg</strong>“, 1921 von Johannes Zachau, S.24 - 27).<br />

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