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Oberst Gottfried v. Perband 238 zur sofortigen Übergabe an den<br />

Wohllöblichen Rat gesandt hätte. Der Bürgermeister legte<br />

bedächtig die Pfeife fort, setzte die Brille auf, trat an’s Fenster,<br />

öffnete das Schreiben und las, während die anderen sich um ihn<br />

drängten:<br />

„Nachdem sich viel fremdes Volk und herrenlos Gesindel in den<br />

Grenzen unsers Herzogtums finden und vermerken lassen und die<br />

Wege unsicher machen, so haben wir die Verordnung getan, dass<br />

nicht nur in Königsberg, sondern auch in den Toren unserer<br />

Preußischen Landstädte gute Wache gehalten werde, sondern die<br />

Wache auch von jedem, der nicht ein eingesessener und<br />

einheimischer Mann und ihnen bekannt ist, seinen Namen und wo<br />

er zur Herberge einzukehren vorhabe, fordern, auch dergleichen<br />

die Krüger auf dem Lande in ihren Krügen tun sollen.<br />

Königsberg, den 3. Novembris 1687,<br />

Joh. Ernst Wallenrodt, Land-Hofmeister, A. v. Lehndorff, Ob.<br />

Burggraf, G. Frdr. v. Kreytzen,<br />

Canzler, Georg Wilh. v. Kreytzen,<br />

Ober-Marschall, Daniel Kalau, Ober-Secretarius.<br />

An alle Ämter in unserem Herzogtum Preußen“.<br />

„Da muss sogleich die Bürgerwache verstärkt und je zwei Mann<br />

an das Königsberger und Litauische Tor gestellt werden. Die<br />

Besetzung auf der Oletzkoer Straße gehört zur Schlossfreiheit<br />

auch der Rat zusammen und ging<br />

239 ,<br />

damit haben wir nichts zu tun“.<br />

Der Stadtschreiber erbot sich, alles Angeordnete zu erledigen,<br />

nahm seinen Hut und bat die Herren, sich nicht stören zu lassen.<br />

Bis zum Abend blieb denn<br />

dann, einige Ratsmitglieder mit ziemlich schwankenden Schritten,<br />

seinen Häusern zu.<br />

238<br />

Gottfried v. Perband war Amtshauptmann in <strong>Angerburg</strong> von 1684 bis 1693, er war 1695<br />

schon verstorben.<br />

239<br />

Diese unterstand der direkten Verwaltung des Landesherrn, nicht der Stadt <strong>Angerburg</strong>.<br />

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