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seinen Leistungen sehr zufrieden waren. Im Jahre 1856 wurde er<br />

deshalb mit dem Roten Adlerorden (IV.Klasse) ausgezeichnet. Die<br />

positive Beurteilung seiner <strong>Angerburg</strong>er Tätigkeit führte wohl auch<br />

dazu, dass er zu Anfang des Jahres 1861 für eine kommissarische<br />

Beschäftigung beim Preußischen Innenministerium in Berlin<br />

herangezogen wurde.<br />

Aus personaltechnischen Gründen währte dieses<br />

Arbeitsverhältnis in Berlin nicht lange, führte aber dazu, dass der<br />

damalige preußische Innenminister, Graf v. Schwerin, Schmidt für<br />

eine Tätigkeit bei der Königsberger Regierung in Vorschlag<br />

brachte. Graf v. Schwerin schrieb: „Ich habe durch die<br />

Beschäftigung des Landraths Schmidt, der schon <strong>als</strong> Landrath sich<br />

den Ruf besonderer Tüchtigkeit erworben hat, die Überzeugung<br />

gewonnen, dass er auch in einem Regierungs-Collegium sehr<br />

826<br />

ersprießliche Dienste leisten würde“.TPT<br />

TPT Nach Abstimmung mit dem<br />

preußischen Finanzminister wurde der Königsberger Regierung<br />

empfohlen, Schmidt zu übernehmen und ihn später zum<br />

Regierungsrat zu befördern. Die Weisung aus Berlin stimmte mit<br />

dem Wunsch des Ostpreußischen Oberpräsidenten Eichmann<br />

827<br />

überein, der „sich den Schmidt erbeten hat“.TPT<br />

TPT Schmidts<br />

Ernennung zum Regierungsrat erfolgte am 15.1.1862. Seine<br />

Besoldung betrug 1000 Thaler/jährlich.<br />

Von den <strong>Angerburg</strong>er Kreiseingesessenen verabschiedete sich<br />

Schmidt mit herzlichen Worten, die auch im <strong>Angerburg</strong>er<br />

Kreisblatt (2.9.1861) abgedruckt wurden. Er versicherte u.a.:<br />

Auch von Königsberg aus „werde ich die Geschicke meines lieben<br />

<strong>Angerburg</strong>er Kreises… mit meiner wärmsten Teilnahme begleiten“.<br />

Für Schmidts Verabschiedung von <strong>Angerburg</strong> wurde eigens eine<br />

Festkommission gebildtet, welche die Gutsbesitzer Girod<br />

(Siewken), v. Jaski (Langbrück), Kiehl (Angerhof), Vogel<br />

(Jakunowen) sowie August Thesing, Direktor des Kreisgerichts,<br />

angehörten. „Es soll ihm durch ein Festmahl im Gasthoffbesitzer<br />

Keil’schen Lokale unsere Achtung und Liebe bethätigt werden,“<br />

verlautete im Kreisblatt vom 13.9.1861. „Das Couvert kostet<br />

exclusive Wein 1 Thlr. 15 Sgr“. Und interessierte Teilnehmer<br />

wurden gebeten, sich umgehend zu melden. Landrat Schmidt<br />

826 Rep.72, Nr.2248, Bl.20<br />

827 Rep.72, Nr.2248, Bl.21<br />

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