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Handbuch-zur-Befreiung

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DIE REALISIERUNG DER ALLIIERTEN KRIEGSZIELE 87<br />

tschechischen Freiwilligen, ‚die morgens singend <strong>zur</strong> Arbeit marschierten’ (persönl.<br />

Mitt. eines Tatzeugen).“ 210<br />

Das internationale Militärtribunal in Nürnberg verurteilte Reichsaußenminister<br />

RIBBENTROP zum Tode, da er „an den Angriffsplänen gegen die Tschechoslowakei“<br />

teilgenommen hatte. 211 HÁCHA wurde am 13.05.1945 verhaftet und im Prager Gefängnis<br />

Pankraz von drei Uniformierten mit Knüppeln erschlagen. Sein Außenminister,<br />

CHVALKOWSKY, wurde direkt nach dem Abzug der Deutschen erschossen.<br />

Keiner von beiden konnte daher später irgendwelche (öffentlichen) Aussagen über die<br />

Hintergründe der „Zerschlagung der Tschechoslowakei“ machen, was offenbar auch<br />

nicht gewollt war.<br />

Der sogenannte „Überfall auf Polen“ wird heute allgemein als der Anfang des<br />

Zweiten Weltkrieges dargestellt. Der deutsch-polnische Konflikt im Vorfeld des<br />

Krieges ist Gegenstand des nächsten Abschnittes.<br />

Der „Überfall auf Polen“<br />

Am 24. Oktober 1938, wenige Tage nach der Besetzung des Sudetengebiets, teilte<br />

RIBBENTROP dem polnischen Botschafter in Berlin, LIPSKI, mit, „daß der Augenblick<br />

gekommen sei, eine Gesamtlösung für das Danzig- und Korridor-Problem ins Auge zu<br />

fassen“. Der Reichsaußenminister machte folgende Vorschläge: 212<br />

1. Die Freie Stadt Danzig kehrt zum Deutschen Reich <strong>zur</strong>ück.<br />

2. Durch den Korridor wird eine exterritoriale, zu Deutschland gehörende Autobahn<br />

und eine mehrgleisige Eisenbahnstrecke gebaut.<br />

3. Polen erhält im Gebiet von Danzig ebenfalls eine exterritoriale Autobahn und<br />

Eisenbahn sowie einen Freihafen.<br />

4. Polen erhält im Gebiet von Danzig eine Absatzgarantie für seine Waren.<br />

5. Die beiden Staaten erkennen ihre gemeinsame Grenze an.<br />

6. Die Geltungsdauer des deutsch-polnischen Vertrages wird von bisher zehn auf<br />

künftig fünfundzwanzig Jahre verlängert.<br />

7. In den Vertrag wird eine Konsultationsklausel aufgenommen.<br />

Kein Kabinett der Weimarer Regierung war zuvor bereit gewesen, die deutschpolnischen<br />

Grenzen anzuerkennen. Reichaußenminister STRESEMANN kann hier<br />

stellvertretend angeführt werden:<br />

„Eine meiner wesentlichen Aufgaben ist die Korrektur der Ostgrenzen: die Wiedergewinnung<br />

Danzigs, des polnischen Korridors und eine Korrektur der Grenze<br />

210 H. Schröcke, a.a.O. S. 107<br />

211 Das Todesurteil gegen Ribbentrop wird wie folgt begründet: „Die Anklage gegen Ribbentrop erstreckt<br />

sich über alle vier Anklagepunkte [Anklage des gemeinsamen Planes der Verschwörung, Anklage des<br />

Verbrechens gegen den Frieden, Anklage des Kriegsverbrechens, Anklage des Verbrechens gegen die<br />

Menschlichkeit]. Ribbentrop nahm an den Angriffsplänen gegen die Tschechoslowakei teil und stand in<br />

enger Fühlung mit der Sudetendeutschen Partei. Nach dem Münchner Abkommen fuhr er fort, diplomatischen<br />

Druck auszuüben, der die Besetzung des übrigen Teils der Tschechoslowakei zum Ziele hatte. ...<br />

Seine diplomatische Tätigkeil war so eng mit dem Krieg verbunden, daß der Angriffscharakter der Taten<br />

Hitlers ihm nicht unbekannt bleiben konnte.“<br />

212 Akten <strong>zur</strong> deutschen Auswärtigen Politik 1918-1945, Serie D, Bd. V, Dok.Nr. 81, zit. n. W. Post, a.a.O.<br />

S. 300

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