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Handbuch-zur-Befreiung

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282 KOMM HEIM! – KOMM HEIM INS REICH!<br />

Bedeutung hat das OVG einen entsprechenden Antrag der Eltern eines jetzt zehnjährigen<br />

Mädchens gegen den Senator für Schulwesen abgewiesen. Sie hatten u.a.<br />

geltend gemacht, daß eine derart private Angelegenheit wie die Sexualerziehung<br />

nicht durch Aufnahme in die Lehrpläne zu einem öffentlichen Anliegen gemacht<br />

werden dürfe. In der umfangreichen Urteilsbegründung wird festgestellt, der Sexualkundeunterricht<br />

verstöße nicht gegen das im Grundgesetz festgelegte elterliche<br />

Erziehungsrecht. Die Bestimmung des Unterrichtsstoffes sei Sache des Staates<br />

und nicht Angelegenheit der Eltern. Das Elternrecht finde dort seine Grenzen, wo<br />

der rein schulische Bereich beginnt. ‚Die Schule hat die Aufgabe, neben der Vermittlung<br />

eines Grundstocks an Wissen und Können die Kinder durch gemeinsamen<br />

Schulbesuch in das soziale Leben hineinwachsen zu lassen.‘ Die Geschlechtserziehung,<br />

so wird in dem Urteil weiter ausgeführt, sei ein Teil der Gesamterziehung.<br />

Solches Wissen sei Voraussetzung für ein verantwortungsbewußtes Verhalten<br />

gegenüber sich selbst, dem Partner, der Familie und der Gesellschaft. ... Das<br />

staatliche Interesse an Bürgern, die der menschlichen Sexualität ein vertieftes<br />

Verständnis entgegenbringen, überwiegt das Interesse der Eltern, den Bereich der<br />

Sexualerziehung ihrer Kinder von jedem staatlichen Einfluß freizuhalten.“ 527<br />

Auf eine Anfrage ROEDERS schrieb der damalige Kultusminister in Düsseldorf:<br />

„Die Erziehungspflicht der Eltern kann nicht ein für allemal so bestehen bleiben,<br />

wie sie bei der Annahme des Grundgesetzes bestanden haben mag. ... Da die<br />

sachgerechte sexuelle Aufklärung nach heutigen Erkenntnissen eine Voraussetzung<br />

für ein späteres gesundes gemeinschaftsbezogenes Verhalten des Kindes ist,<br />

hat die staatliche Gemeinschaft ein eigenes berechtigtes Interesse daran, auf die<br />

psychische Entwicklung der jungen Menschen Einfluß zu nehmen.“<br />

Wer also mit 10 Jahren nicht weiß, was ein Geschlechtsakt, was ein Verhütungsmittel<br />

ist, kann nach Auffassung dieser Minister und Richter kein vollwertiges Mitglied<br />

der menschlichen Gesellschaft werden. ROEDER folgert:<br />

„Mit anderen Worten: Die Grundrechte sind abgeschafft. Man brüstet sich sogar<br />

damit. Wenn Sie sich also in irgendeinem Punkt auf das Grundgesetz berufen, so<br />

teilt man ihnen lakonisch mit, die Auffassung über dieses Grundrecht habe sich<br />

vollkommen geändert und in ihr Gegenteil verkehrt. Und zwar ‚nach heutigen Erkenntnissen‘.<br />

Und wer sind die ‚Wissenschaftler‘, die so langsam alles an Sitte<br />

und Moral ins Gegenteil verkehren? Die bekannten Herren Kentier aus Berlin und<br />

Sigusch aus Hamburg und Professor Gamm aus Darmstadt, die aus ihrer anarchokommunistischen<br />

Einstellung kein Hehl machen.“ 528<br />

Der § 184 StGB OMF-BRD verbietet an sich die Herstellung und den Verkauf unzüchtiger<br />

Erzeugnisse, doch niemand hielt sich daran. Ein Strafrechtssonderausschuß<br />

des Bundestages wurde eingesetzt, um ihn anzupassen, und in Hamburg wurden<br />

Pornohefte in der SPD-eigenen Auer-Druckerei gedruckt, pro Woche über eine<br />

Million Exemplare. Der Gewinn floß in eine Parteikasse, an welcher laut „Spiegel“,<br />

527 Ebda.<br />

528 Ebda. S. 189

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