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Handbuch-zur-Befreiung

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DER SEELENMORD AM DEUTSCHEN VOLK 653<br />

Entlüftungsanlage eingebaut worden sein. 1051 Die angeblich westlich bis nordwestlich<br />

des Lagers Birkenau gelegenen umgebauten Bauernhäuser nebst Auskleidebaracken<br />

sind der Lage und Konstruktion nach nicht genau bestimmt. Das als Bauernhaus II<br />

bezeichnete Gebäude ist auf Luftaufnahmen zeitweise vorhanden, vom Bauernhaus I<br />

fehle bis heute jede Spur. 1052<br />

RUDOLF zieht folgende bautechnische Schlußfolgerungen:<br />

„Selbst die primitivsten provisorischen Entlausungseinrichtungen – ob in der Anfangszeit<br />

des Lagers Auschwitz oder anderswo – waren immer mit einem Lüftungsventilator<br />

und einer Heizung ausgestattet, wobei letzteres zwar förderlich,<br />

aber nicht unbedingt erforderlich ist. Jeder Raum jedoch, der keine Entlüftungsanlage<br />

besaß, braucht auch nicht ernsthaft als Raum <strong>zur</strong> Begasung mit Giftgasen<br />

– sei es zum Töten von Läusen oder von Menschen – in Betracht gezogen zu werden.<br />

Ferner muß es bei Menschengaskammern eine Möglichkeit geben, das Giftgaspräparat<br />

von außen zuzuführen, was bei Sachentlausungsanlagen nicht unbedingt<br />

erforderlich, jedoch auch nützlich ist. Festzuhalten ist also, daß eine Anlage,<br />

die entweder keine Giftgaszuführung von außen besaß oder aber keine Möglichkeit<br />

<strong>zur</strong> Lüftung, nicht ernsthaft als Menschengaskammer in Betracht gezogen<br />

werden kann.“ 1053<br />

Das Resümee der bautechnischen Betrachtungen gibt Tabelle 19.<br />

Begasungskammer<br />

Giftgaszuführung<br />

Heizung<br />

Lüftung<br />

Eignung als<br />

Entlausungskammer<br />

Eignung als<br />

Exekutionskammer<br />

Entlausungskammern o o<br />

Krematorium I × × o o ×<br />

Krematorium II und III × × <br />

o ×<br />

Krematorium IV und V <br />

<br />

× × ×<br />

Bauernhaus I und II o × × × ×<br />

( = vorhanden; o = möglicherweise vorhanden; × = nicht vorhanden)<br />

Tabelle 19: Ausrüstung und Eignung von Begasungskammern<br />

Es können hier nicht alle bautechnischen Details in Hinblick auf eine Eignung <strong>zur</strong><br />

seriellen „Massenvergasung“ von Menschen diskutiert werden, dazu sei auf die<br />

angegebene Literatur verwiesen. Es ist aber an dieser Stelle festzuhalten, daß die<br />

bautechnischen Gegebenheiten die Massenvernichtung und damit den Holocaust<br />

offenbar auch nicht beweisen können, wobei eine potentielle Beweiskraft durch<br />

nachträgliche Manipulationen und „Rekonstruktionen“ sowieso erheblich geschwächt<br />

wäre. Im Gegenteil, die mangelhafte Eignung der Leichenkeller als „Menschengaskammern“<br />

scheint die serielle Massenvernichtung zu widerlegen.<br />

Zu der bautechnischen Begutachtung hat RUDOLF, wie LEUCHTER, zusätzlich<br />

chemische Analysen <strong>zur</strong> Untersuchung von Blausäurerückständen in Auschwitz<br />

durchgeführt. Dazu muß man wissen, daß das Cyanidion (CN) - des Cyanwasserstoff<br />

HCN eine starke Tendenz hat, sich an Metallionen anzulagern und Komplexe zu<br />

1051 E. Gauss, a.a.O. S.258<br />

1052 Ebda. S. 258 f.<br />

1053 Ebda. S. 259

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