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Handbuch-zur-Befreiung

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DIE REALISIERUNG DER ALLIIERTEN KRIEGSZIELE 345<br />

rungen des Staatsbürgerschaftsrechts absehbar waren. Auf diesen Daten beruhen<br />

die hier getroffenen Aussagen über den Anstieg des Zugewandertenanteils (s. Tabelle<br />

[14]).<br />

Das Statistische Bundesamt geht in<br />

seiner ‚9. Bevölkerungsvorausberechnung’<br />

davon aus, daß sich<br />

60% der in Deutschland geborenen<br />

Kinder ausländischer Eltern in der<br />

vom Gesetz vorgeschriebenen Frist<br />

bis zum Alter 18 bzw. spätestens<br />

bis zum Alter 23 für die deutsche<br />

Staatsangehörigkeit und gegen die<br />

ihrer Eltern entscheiden werden.<br />

Dabei ist offen, was mit jenen geschehen<br />

soll, die sich nicht entscheiden.<br />

Ihnen kann wahrscheinlich<br />

auf Grund des Grundgesetzes<br />

Ausländeranteil in der Altersgruppe 20-40 in %<br />

Stadt/Kreis 1992 2010<br />

Duisburg 17,4 45,9<br />

Remscheid 18,1 44,7<br />

Köln 19,3 42,9<br />

Gelsenkirchen 14,8 42,0<br />

Düsseldorf 17,8 41,6<br />

Oberbergischer Kreis 15,0 41,2<br />

Wuppertal 17,2 40,9<br />

Heinsberg 18,7 40,8<br />

Solingen 17,5 40,0<br />

Rhein-Sieg-Kreis 40,8 39,6<br />

Land NRW insgesamt 11,9 31,5<br />

Tabelle 14: Ausländeranteil NRW 1992 und 2010<br />

die einmal erworbene deutsche Staatsangehörigkeit nicht wieder aberkannt werden.<br />

Unklar ist auch der Status jener, die im Alter 18 bzw. 23 die deutsche Staatsangehörigkeit<br />

ausdrücklich ablehnen und es vorziehen, in Deutschland auf Dauer<br />

als Ausländer weiterzuleben.<br />

Das schon beschlossene neue Staatsangehörigkeitsrecht würde zusammen mit dem<br />

geplanten Zuwanderungsgesetz der Regierung eine Reihe neuer Probleme aufwerfen,<br />

ohne die bisherigen zu lösen. Dabei muß der Fairneß halber hinzugefügt werden,<br />

daß die Integrationsprobleme während der jahrzehntelangen Untätigkeit der<br />

Politik auf dem Gebiet der Zuwanderungssteuerung und -begrenzung inzwischen<br />

ein Ausmaß erreicht haben, bei dem das politische Handeln durch die von der faktischen<br />

Entwicklung diktierten Maßnahmen <strong>zur</strong> akuten Schadensbegrenzung immer<br />

mehr in Anspruch genommen wird, so daß für eine aktive, an gesellschaftlichen<br />

Zielen orientierte Zuwanderungspolitik kaum noch Raum bleibt.“ 622<br />

Man sollte nun annehmen, daß diese Entwicklung für die OMF-BRD-Systemlinge<br />

ausreichen würde. Im Jahr 2004 wurde das „Zuwanderungsgesetz“ zusammen mit<br />

dem „Dosenpfandgesetz“ diskutiert. Das „Zuwanderungsgesetz“, nach einigen kosmetischen<br />

öffentlichkeitswirksamen Verbesserungen mit großer Mehrheit verabschiedet,<br />

solle nicht nur die „intelligente Zuwanderung“ erleichtern, sondern auch „humanitäre<br />

Zuwanderung“ z.B. aufgrund „nichtstaatlicher Verfolgung“ und der „Anerkennung<br />

geschlechtsspezifischer Verfolgung“. 623 In seiner Rede im Bundestag pries der<br />

damalige Bundesinnenminister Otto SCHILY sein Gesetz folgendermaßen an:<br />

„... Es stärkt unsere Position im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe<br />

und dient den wirtschaftlichen Interessen unseres Landes. Es mildert die Folgen<br />

622 Prof. Dr. Herwig Birg: Auswirkungen und Kosten der Zuwanderung nach Deutschland, Gutachten im<br />

Auftrag des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, Bielefeld 2001, S. 23 ff.<br />

623 http://www.zuwanderung.de/downloads/Einzelheiten_des_Zuwanderungsgesetzes.pdf

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