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Handbuch-zur-Befreiung

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668 KOMM HEIM! – KOMM HEIM INS REICH!<br />

auftaucht, da dies die einzige dokumentarisch nachweisbare Bedeutung dieses Begriffes<br />

in Deutschland vor dem Kriegsende ist. Der Bedeutungswandel entstand offenbar<br />

erst später durch die entsprechende Massenmord- und Menschen-<br />

Gaskammerpropaganda.<br />

Es kann hier nicht die ganze Palette der angeblichen kriminellen Indizien behandelt<br />

werden. Zwei Beispiele sollen aber angeführt werden, die zeigen, auf welche<br />

Weise argumentiert wird, bestimmte Dokumente seien „kriminelle Indizien” für den<br />

Holocaust.<br />

Während der Planungen für die Krematorien II und III wurde der ursprüngliche<br />

Bauplan Ende 1942 abgeändert, indem u.a. zusätzliche Zugangstreppen in die Leichenkeller<br />

eingeplant wurden. Im Gegensatz zum ursprünglich eingeplanten Kellerzugang<br />

besitzen diese neuen zusätzlichen Zugänge keine eingebauten Leichenrutschen.<br />

Aus dieser Planänderung hat Jean-Claude PRESSAC gefolgert, der Bau neuer<br />

Treppen ohne Leichenrutschen beim gleichzeitigen Abbau der Leichenrutsche im<br />

ursprünglichen Treppenzugang könne nur den Sinn haben, daß keine Leichen mehr in<br />

den Keller rutschen, sondern die Menschen lebend in den Keller gehen und dort<br />

getötet werden sollten. Dies beweise die Intention zum Massenmord. 1095 Die logische<br />

Vorbedingung ist hierbei allerdings, daß Leichen ausschließlich nur rutschend über<br />

Treppenaufgänge transportiert werden können.<br />

Das zweite Beispiel betrifft ein Dokument der SS-Zentralbauleitung mit folgendem<br />

Inhalt:<br />

„Bei dieser Gelegenheit wird an einen weiteren Auftrag vom 6.3.43 über Lieferung<br />

einer Gastür 100/192 für Leichenkeller I des Krematoriums III, Bw 30a, erinnert,<br />

die genau nach Art und Mass der Kellertür des gegenüberliegenden Krematoriums<br />

II mit Guckloch aus doppeltem 8-cm-Glas mit Gummidichtung und Beschlag<br />

auszuführen ist. Dieser Auftrag ist als besonders dringend anzusehen.” 1096<br />

Gastür in Verbindung mit Leichenkeller, ein wahrhaft kriminelles Indiz! Der Haken<br />

daran ist aber, daß alle je in Auschwitz aufgefundenen gasdichten Türen ähnlicher<br />

Bauart sind, wie die in Abb. 38 gezeigte Tür. 1097<br />

PRESSAC hat zahlreiche solcher in Auschwitz gefundener Türen dokumentiert, die<br />

allesamt aus Holzbrettern gefertigt waren, und bei Bedarf mit Filzstreifen abgedichtet<br />

wurden. 1098 Man kann sich vorstellen, daß man solche Türen zum Vergasen von<br />

Läusen verwendet, aber Hunderte von Menschen hinter einer solchen Türe einsperren<br />

zu wollen, wenn man vor hat, diese umzubringen, ist Unsinn, da man mit Sicherheit<br />

davon ausgehen kann, daß Hunderte Menschen in Todespanik durch eine einfache<br />

Holztüre mit einem schlichten Eisenriegel nicht <strong>zur</strong>ückgehalten werden können.<br />

1095 Urteil Gray (Verfahren Queen’s Bench Division, Royal Courts of Justice, Strand, London, David John<br />

Cawdell Irving vs. (1) Penguin Books Limited, (2) Deborah E. Lipstadt, ref. 1996 I. No. 113, §7.61,<br />

13.76, 13.84), basiert auf der Expertenmeinung von Prof. van Pelt, J.-C. Pressac, n. G. Rudolf a.a.O.<br />

1096 J.-C. Pressac, a.a.O. S. 436, Schreiben von K. Bischoff and die Deutschen Ausrüstungswerke vom<br />

31.3.1943, zit. n. G. Rudolf, a.a.O. S. 278 f.<br />

1097 J.-C. Pressac, a.a.O. S. 49. nach G. Rudolf, a.a.O. S. 279<br />

1098 Ebda.

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