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Handbuch-zur-Befreiung

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DER SEELENMORD AM DEUTSCHEN VOLK 621<br />

ebenfalls in einer Müllverbrennungsanlage verbrannt. 963 Gegenwärtig (2006) sitzen<br />

die bedeutenden deutschen Revisionisten Ernst ZÜNDEL 964/965 und Germar<br />

RUDOLF 966/967 hinter Gittern. Interessant in Zusammenhang mit verbotener Meinung<br />

über die deutsche Geschichte ist auch der Fall von Reinhold ELSTNER, ein deutscher<br />

Kriegsveteran, der jahrelang unter der „Niagara-Flut von Lügen” und geschichtlichen<br />

Verdrehungen gelitten hatte, mit der er und seine Generation überschüttet worden<br />

war. 1995 schrieb er einen flammenden Appell an das Deutsche Volk, diese Lügen<br />

und Verdrehungen zu beenden, und begab sich am 25.04.1995 <strong>zur</strong> Münchner Feldherrnhalle,<br />

übergoß sich mit Benzin und zündete sich selbst an, worauf er kurz darauf<br />

963 Abendzeitung (München), 07./08.03.1998: „Die Restexemplare werden gegebenenfalls in einer<br />

Müllverbrennungsanlage vernichtet.” (bzgl. R.J. Eibicht, Hellmut Diwald) Vgl. Zur Zeit (Wien), Nr.<br />

9/1998 (Febr. 27): „Vor 65 Jahren geschah solches noch öffentlich, heute wird dies klammheimlich in<br />

einer Müllverbrennungsanlage erledigt.”, zit. n. G. Rudolf, a.a.O. Fn. 66<br />

964 LG Mannheim, 6. große Strafkammer, Az. 6 Kls 505 Js 4/96. Dem Angeklagten wird, in bewußtem und<br />

gewolltem Zusammenwirken mit seiner gesondert verfolgten Ehefrau Dr. Ingrid Rimland, vorgeworfen,<br />

als der aktivste bzw. führende sog. „Revisionist“ von Toronto/Kanada und Pigeon Forge/USA aus,<br />

zuletzt im Februar 2003, über die von ihm verantwortete Internet-Homepage „Zundelsite“ sowie schriftlichen<br />

Publikationen, insbesondere in von ihm verfaßten und versandten „Germania-Rundbriefen“,<br />

weltweit, auch in Deutschland, nazistische und antisemitische Propaganda betrieben zu haben. Er habe<br />

in seinen Botschaften und Schriften, häufig auch über weiterführende Links im Internet, in pseudowissenschaftlicher<br />

Art den Nationalsozialismus vom Makel des Judenmordes entlasten wollen, das von<br />

nationalsozialistischen Machthabern geplante Vernichtungsschicksal der Juden geleugnet und dies damit<br />

begründet, die Massenvernichtung in Auschwitz, Treblinka u.a. sei eine Erfindung der Juden und<br />

diene der Unterdrückung sowie Erpressung des Deutschen Volkes. Insgesamt wirft die Staatsanwaltschaft<br />

dem Angeklagten in rechtlicher Hinsicht Vergehen gem. §§ 130, 185, 189 StGB vor. Danach<br />

wird u.a. bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Haß<br />

gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt bzw. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er<br />

Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet. Der Angeklagte wurde<br />

im Februar 2005 aus Kanada als unerwünschte Person ausgewiesen und befindet sich seither<br />

(01.03.2005) in vorliegender Sache in Untersuchungshaft. Weiterhin unterliegt dem Strafgesetzbuch die<br />

öffentliche Billigung, Leugnung bzw. Verharmlosung eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus<br />

begangenen Handlung, soweit dies geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.<br />

Am 15.02.2007 wurde das Urteil im Zündel-Verfahren verkündet: Die 6. Strafkammer des Landgerichts<br />

Mannheim hat am 15.02.2007 den Angeklagten Zündel wegen Volksverhetzung in 14 Fällen, davon in<br />

einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, zu der<br />

Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. (Höchststrafe).<br />

965 Siehe: www.zundelsite.org<br />

966 LG Mannheim, 2. Strafkammer, Az. 2 Kls 503 Js 17319/01. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er<br />

habe als selbst ernannter „Holocaust Revisionist“ von 1997 an in mehreren Fällen rechtextreme volksverhetzende<br />

Thesen in Schriften, Broschüren und Büchern sowie über das Internet verbreitet. Die<br />

Staatsanwaltschaft wirft ihm tateinheitliche Volksverhetzung, Beleidigung, und Verunglimpfung des<br />

Andenkens Verstorbener vor. Germar Rudolf wurde am 19. Oktober 2005 in Chicago verhaftet, als er<br />

mit seiner Ehefrau, mit der er seit Februar 2005 ein Kind hat, zu einer Anhörung bei der Einwanderungsbehörde<br />

INS (Immigration and Naturalization Service) erschienen war. Alles lief zunächst glatt<br />

und endete damit, daß der INS die Ehe als echt anerkannte. Als Rudolf und seine Frau gerade gehen<br />

wollten, erschienen zwei Männer der Deportationsabteilung und eröffneten Germar Rudolf, daß er festgenommen<br />

werde, weil er einer Aufforderung des INS nicht nachgekommen sei, zwecks Fingerabdrükken<br />

und Paßbilddokumentation im Chicagoer Amt des INS zu erscheinen. Tatsächlich haben weder<br />

Germar noch sein Rechtsanwalt eine solche Aufforderung erhalten. Auch haben sie keine Kopie des<br />

besagten Briefes zu Gesicht bekommen. Am 15. November 2005 lieferten die USA Rudolf an die Bundesrepublik<br />

aus, wo er seitdem in Untersuchungshaft sitzt.<br />

967 Siehe: www.vho.org

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