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Handbuch-zur-Befreiung

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650 KOMM HEIM! – KOMM HEIM INS REICH!<br />

Täter, Mordwaffen usw.“ 1042 , hat es festgestellt und dokumentiert, daß dieses Gericht<br />

und alle zuvor wie danach 1043 mit dem Thema beschäftigten Gerichte nicht die geringste<br />

Anstrengung unternommen haben, eben solche Spuren zu finden und Sachverständige<br />

zu beauftragen.<br />

Erst der Deutsch-Kanadier Ernst ZÜNDEL, in Kanada angeklagt wegen wissentlicher<br />

Verbreitung falscher Tatsachen über den Holocaust, 1044 beauftragte 1988, also 45<br />

Jahre nach der Tat(!), auf Initiative von Robert FAURISSON den amerikanischen<br />

Gaskammerspezialisten Fred LEUCHTER, über die Spuren der vermeintlichen Tatwaffen<br />

ein Gutachten anzufertigen. In diesem in Eile erstellten Gutachten glaubt<br />

LEUCHTER zu dem Schluß kommen zu können, daß die „angeblichen Gaskammern“<br />

der untersuchten Anlagen nicht als solche hätten verwendet werden können. Vier<br />

Jahre später, im Frühjahr 1992, erstellte der Chemiker Germar RUDOLF, angeregt<br />

durch das LEUCHTER-Gutachten, ein zweites Gutachten, daß sich ausführlich mit<br />

bautechnischen und chemischen Fragen der „angeblichen Gaskammern“ in Auschwitz<br />

befaßt. Die nachfolgenden Ausführungen sind im wesentlichen einer Arbeit „Die<br />

‚Gaskammern’ von Auschwitz und Majdanek“ 1045 entnommen, in der er die Ergebnisse<br />

der Gutachten korrigiert, ergänzt und zusammenfaßt.<br />

Die etablierte Geschichtsschreibung geht davon aus, daß die großen Kremierungsanlagen<br />

in den Lagern nicht nur ihrer ursprünglich geplanten Funktion dienten,<br />

nämlich der Beseitigung der Opfer von Seuchen, die trotz intensiver Desinfektionsmaßnahmen<br />

häufig auftraten. So sollen diese Anlagen später umfunktioniert und weit<br />

mehr <strong>zur</strong> Massenvernichtung – vor allen der Juden – mißbraucht worden sein. Dazu<br />

sollen in einigen Räumen der jeweiligen Kremierungsanlagen nach wenigen baulichen<br />

Veränderungen mittels Zyklon B Menschen „vergast“ worden sein.<br />

Nach den Zeugenaussagen soll es im Stammlager Auschwitz I eine „Gaskammer“<br />

im Krematorium I, und im Lager Birkenau oder Auschwitz II soll es 4 weitere in den<br />

Krematorien II bis V gegeben haben. Zudem sollen zwei außerhalb des eigentlichen<br />

Lagers gelegene Bauernhäuser zu „Gaskammern“ umgebaut worden sein.<br />

Wie schon im obigen Abschnitt über das Zyklon B erwähnt, gab es in den Lagern<br />

Räume, in denen mit Zyklon B Sachentlausung betrieben wurde. Diese befinden sich<br />

noch heute unversehrt in den Bauwerken 5a und 5b im Bauabschnitt B1a bzw. b,<br />

jeweils im West- bzw. Osttrakt, die in den Plänen als Gaskammern, der damals für<br />

Sachentlausungsräumlichkeiten üblichen Bezeichnung, ausgewiesen sind. Diese<br />

Entlausungsräume waren mit Schleusen ausgestattet und besaßen im Giebel zwei<br />

kreisrunde, ungefähr 50 cm im Durchmesser große Öffnungen mit je einem Abluftund<br />

Zuluftventilator. Das Dach hatte drei Entlüftungskamine, <strong>zur</strong> Betriebszeit waren<br />

in diesen Räumen drei Öfen montiert. 1046 Diese Einrichtung mit Heizung und Lüftung<br />

1042 Urteil des Frankfurter Auschwitz-Prozesses, Az. 50/4 Ks 2/63; vgl. I. Sagel-Grande, H.H. Fuchs, C.F.<br />

Rüter [Hrsg.], Justiz und NS-Verbrechen, Band XXI, University Press, Amsterdam 1979, S. 434<br />

1043 Z.B. der große Düsseldorfer Majdanek-Prozeß Ende der 1970er Jahre, Landgericht Düsseldorf, Az. 8<br />

Ks 1/75.<br />

1044 Vgl. R. Faurisson, Journal of Historical Review (JHR) 8(4) (1988) S. 417-431<br />

1045 E. Gauss, a.a.O. G. Rudolf: Die ‚Gaskammern’ von Auschwitz und Majdanek, S. 249-279<br />

1046 Ebda. S 251, vgl. J.-C. Pressac, Auschwitz: Technique and Operation of the Gas Chambers, Beate-<br />

Klarsfeld-Foundation, New York 1989, S 53 ff.

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