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Handbuch-zur-Befreiung

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DIE DEUTSCHE ALTERNATIVE: DEUTSCHER VOLKSSOZIALISMUS 561<br />

heit entsprechenden Nutzen trägt; der ideelle jedoch muß in der Wertschätzung<br />

liegen, die jeder beanspruchen kann, der die Kräfte, welche die Natur ihm gab<br />

und die Volksgemeinschaft <strong>zur</strong> Ausbildung brachte, dem Dienste seines Volkstums<br />

widmet. ...<br />

Wer diese Zeit, die innerlich krank und faul ist, heilen will, muß zunächst den<br />

Mut aufbringen, die Ursachen dieses Leides klarzulegen. Das aber soll die Sorge<br />

der nationalsozialistischen Bewegung sein: über alle Spießbürgerei hinweg,<br />

aus unserem Volkstum heraus, diejenigen Kräfte zu sammeln und zu ordnen,<br />

die als Vorkämpfer einer neuen Weltanschauung befähigt sind.“ 889<br />

Zum Schluß des Kapitels „Der Staat“ fordert HITLER eine konsequente Auslese<br />

und Förderung der Begabtesten und Fähigsten in völliger Unabhängigkeit von der<br />

sozialen Herkunft. Zudem habe die Bewertung des einzelnen Menschen nicht nach<br />

der Art der Arbeit, die er verrichtet, zu geschehen, sondern nach der Form und Güte<br />

der erbrachten Leistung. Die Wertschätzung des Menschen hänge von seinem Bemühen<br />

ab und nicht nach seiner Entlohnung. Der materielle Lohn solle dem Nutzen für<br />

die Gesamtheit entsprechen, der ideelle (die Wertschätzung) die Bereitwilligkeit, die<br />

vorhandenen Kräfte für sein Volkstum einzusetzen.<br />

Im folgenden Auszug aus dem Kapitel „Staatsangehöriger und Staatsbürger“ unterscheidet<br />

HITLER verschiedene Rechtsformen für die Bevölkerung innerhalb des<br />

Reiches.<br />

Hitler zum Staatsbürgerschaftsrecht<br />

„Der völkische Staat teilt seine Bewohner in drei Klassen: in Staatsbürger,<br />

Staatsangehörige und Ausländer.<br />

Durch die Geburt wird grundsätzlich nur die Staatsangehörigkeit erworben. Die<br />

Staatsangehörigkeit als solche berechtigt noch nicht <strong>zur</strong> Führung öffentlicher Ämter,<br />

auch nicht <strong>zur</strong> politischen Betätigung im Sinne einer Teilnahme an Wahlen, in<br />

aktiver sowohl als in passiver Hinsicht. Grundsätzlich ist bei jedem Staatsangehörigen<br />

Rasse und Nationalität festzustellen. Es steht dem Staatsangehörigen jederzeit<br />

frei, auf seine Staatsangehörigkeit zu verzichten und Staatsbürger in dem<br />

Lande zu werden, dessen Nationalität der seinen entspricht. Der Ausländer unterscheidet<br />

sich vom Staatsangehörigen nur dadurch, daß er eine Staatsangehörigkeit<br />

in einem fremden Staate besitzt.<br />

Der junge Staatsangehörige deutscher Nationalität ist verpflichtet, die jedem<br />

Deutschen vorgeschriebene Schulbildung durchzumachen. Er unterwirft sich damit<br />

der Erziehung zum rassen- und nationalbewußten Volksgenossen. Er hat später<br />

den vom Staate vorgeschriebenen weiteren körperlichen Übungen zu genügen<br />

und tritt endlich in das Heer ein. Die Ausbildung im Heere ist eine allgemeine; sie<br />

hat jeden einzelnen Deutschen zu erfassen und für den seiner körperlichen und<br />

geistigen Fähigkeit nach möglichen militärischen Verwendungsbereich zu erziehen.<br />

Dem unbescholtenen gesunden jungen Mann wird daraufhin nach Vollendung<br />

seiner Heerespflicht in feierlichster Weise das Staatsbürgerrecht verliehen.<br />

(491 Der Staatsbürger Herr des Reiches) Es ist die wertvollste Urkunde für sein<br />

889 A. Hitler, a.a.O. S. 477 ff.

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