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Handbuch-zur-Befreiung

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BEGRIFFSDEFINITIONEN UND ERLÄUTERUNGEN 401<br />

Staatengesellschaft,<br />

Forum und Öffentlichkeit der Völkerrechtssubjekte. Sphäre der souveränen Rechtserzwingung<br />

und Friedensstiftung.<br />

Staatsbürger,<br />

Mitglied des Staatsverbandes als der staatlichen Gemeinschaft eines Volkes. Der<br />

Gegenbegriff zum Staatsbürger ist der Besitzbürger.<br />

Toleranz,<br />

Duldung einer Rechtsbeeinträchtigung.<br />

Umsturz,<br />

Staatszerstörung; die hochstehenden Bestandteile der Ordnung werden niedergerissen,<br />

so daß der Zustand nach dem Umsturz ein schlechterer ist als vor ihm.<br />

Umwälzung,<br />

Staatszerstörung; das Unterste wird zuoberst und das Oberste zuunterst gewälzt; der<br />

Zustand nach der Umwälzung verbessert sich nur in dem seltenen Falle, daß eine<br />

nichtregierende Elite nach oben kommt, die der bislang regierenden substantiell<br />

überlegen ist.<br />

Verfassung,<br />

Zustand von Besitztümern, Besitzern, Gemeinschaften oder Vereinen, der gesetzt oder<br />

geworden sein kann (Realverfassung), oder als Soll-Gesetz aufgestellt wird (Idealverfassung).<br />

Beide Verfassungsarten können entweder als Gesetzestext oder als Präzedenzfall<br />

gegeben sein. Das Recht der Verfassungsgebung hat der Eigentümer jenes<br />

Besitzes, der in Verfassung zu bringen ist. In Staaten hat der jeweilige Souverän, in<br />

Nationen das Volk das Recht der Verfassungsgebung. Staatsverfassungen sind Formäußerung<br />

eines Volksgeistes und staatliche Obergesetze. (Das „Überstülpen“ einer<br />

Verfassung ist ein Gewaltakt.)<br />

Vernunft,<br />

zweckvolles Handeln, Zielrationalität. Menschen und Gemeinschaften, die sich als<br />

selbstidentisch auffassen, handeln nicht vernünftig im Sinne eines außer ihnen liegenden<br />

Zieles, sondern irrational, weil selbstbezogen. Sie sind jede ihre eigene Vernunft.<br />

Verstand,<br />

zweckdienliches Handeln, Mittelrationalität.<br />

Volk,<br />

(ethischer Begriff) Einheit von Abstammung, Sprache und Schicksal. Höchste Form<br />

diesseitiger Gemeinschaft unter den Menschen. Naturalform der reellen Nation.<br />

Gegenbegriff <strong>zur</strong> Staatsnation, der formellen Nation. Biologisch und kybernetisch<br />

lebendes (<strong>zur</strong> Selbstorganisation fähiges) System (Organismus) höherer Ordnung mit<br />

voneinander verschiedenen Systemeigenschaften, die genetisch sowie durch Traditionen<br />

weitergegeben werden. Organisch gegliedertes Ganzes; Entwicklungs- oder<br />

Begriffsorgan (Organ des Begreifens) Gottes (nach Herder auch „Gedanken Gottes“).<br />

Volksgeist,<br />

der in einer Volksgemeinschaft lebendige Gesamtgeist, der alle gemeinschaftsseelischen<br />

Gebilde (Recht, Sprache, Sitte) hervorbringt und bestimmt. Völkerpsycho-

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