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Handbuch-zur-Befreiung

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180 KOMM HEIM! – KOMM HEIM INS REICH!<br />

geheimen Protokolle der Londoner Sitzungen wurden in rechtswidriger Weise erst<br />

vier Jahre später als Report of Robert H. JACKSON veröffentlicht. Wären sie bereits<br />

1945 bekannt gewesen, hätte das in einem nach angelsächsischen Prinzipien geführten<br />

Verfahren zu einem sogenannten „mistrial“ geführt, d.h., die Richter hätten, sobald<br />

sie von diesen Besprechungen wußten – sie wußten es! – den Prozeß abbrechen oder<br />

einen neuen anberaumen müssen. Ein bereits gefälltes Urteil hätte widerrufen werden<br />

müssen. Die Richter, die an den Londoner Besprechungen teilgenommen hatten,<br />

wären verpflichtet gewesen, sich als befangen zu erklären und <strong>zur</strong>ückzutreten, aber<br />

sie taten es nicht. 337<br />

Damit ist <strong>zur</strong> Beurteilung des IMT im Grunde schon alles gesagt. Man hatte ein<br />

Rechtsbeugungsinstrument mit Beweislastumkehr geschaffen, wobei weder entlastende<br />

deutsche Dokumente noch entlastendes Material aus alliierten Archiven zugelassen<br />

worden waren. Da das für die „Beweisführung“ aber noch nicht ausreichte, wurden<br />

zahlreiche Dokumente im Sinne der Anklage gefälscht und manipuliert, ungeprüfte<br />

Zeugenaussagen, sofern sie der Anklage dienlich waren, zugelassen, und entlastende<br />

Zeugenaussagen abgewiesen. Viele der Angeklagten wiesen deutliche Spuren von<br />

Folter und Mißhandlungen auf, und nicht zuletzt hatten die Alliierten das gesamte<br />

Deutsche Volk als Geisel; Plünderungen, willkürliches Morden und Massenschändungen<br />

ließen erst deutlich nach der Gründung der OMF-BRD nach.<br />

Kaum ein Grundsatz des Rechts wurde im Nürnberger Militär-Tribunal nicht mißachtet.<br />

Hierzu gehören unter anderem die Prinzipien:<br />

‣ Unabhängigkeit der Richter<br />

‣ Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit<br />

‣ Ausreichende Verteidigung<br />

‣ Freie Zeugenaussagen<br />

‣ Wertung von Beweisen<br />

‣ Gleichheit vor dem Gesetz<br />

‣ Keine Strafe ohne Gesetz<br />

‣ Straffreiheit für Taten unter Befehl oder Zwang<br />

‣ Niemand darf seinem Richter entzogen werden<br />

‣ Niemand darf in eigener Sache richten<br />

‣ Niemand darf für die Taten anderer <strong>zur</strong> Rechenschaft gezogen werden<br />

‣ Kein Gefangener darf gefoltert oder erpreßt werden<br />

‣ Möglichkeit der Berufung<br />

Alle diese alten europäischen Rechtsgrundsätze galten nach der bedingungslosen<br />

Kapitulation für Ankläger und Richter von Nürnberg nicht mehr, und erst recht nicht<br />

für die Angeklagten. Verteidiger, die dagegen protestierten, wurden verhaftet.<br />

Interessant ist zudem, daß der amerikanische Richter des IMT in Nürnberg<br />

WENNERSTURM seinerzeit wegen der Prozeßmethoden sein Amt empört niedergelegt<br />

hatte und in der „Chicago Tribune“ folgende Erklärung veröffentlichte:<br />

„Die Mitglieder der Gruppe der öffentlichen Ankläger, anstatt zu versuchen, ein<br />

neues, richtungsweisendes Rechtssystem zu formulieren und zu erreichen, waren<br />

337 H. Meiser, a.a.O. S. 35 ff.

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